Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle amtlichen Informationen, in welcher Form, wann und von wem die Veranstaltung ExcitingEdu als Lehrerfortbildung seitens des Ministeriums anerkannt wurde.
So hieß es auf der Webseite (
https://excitingedu.de/anmeldung-excitingedu-regional-mecklenburg-vorpommern/ aufgerufen am 23.01.2020): "#excitingedu regional in Ludwigslust ist durch das Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern offiziell als Fortbildungsveranstaltung anerkannt worden. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist Mitveranstalter dieser Veranstaltung."
Ebenso bitte ich um die amtlichen Informationen betreffend einer Kooperation wie sie auf selbiger Webseite (aufgerufen am 05.02.2020) nun wie folgt lautet: "#excitingedu regional @Mecklenburg-Vorpommern wird in Kooperation mit dem Institut für Qualitätsentwicklung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet."
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 179411
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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Postanschrift
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