Beteiligung des ULD nach § 7 (2) 2 LDSG

Dokumente, die infolge einer Beteiligung des ULD nach § 7 (2) 2 LDSG erstellt wurden. Kontext: bis 2020 gab es keine solche Beteiligung: https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1316-Hinweise-zur-Dokumentation-einer-ordnungsgemaessen-Verarbeitung-personenbezogener-Daten.html. Für eine kurze Negativmeldung, d.h. dass bis heute auch keine solche Beteiligung erfolgt ist, wäre ich ebenfalls dankbar.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <<…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beteiligung des ULD nach § 7 (2) 2 LDSG [#275287]
Datum
9. April 2023 10:40
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die infolge einer Beteiligung des ULD nach § 7 (2) 2 LDSG erstellt wurden. Kontext: bis 2020 gab es keine solche Beteiligung: https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1316-Hinweise-zur-Dokumentation-einer-ordnungsgemaessen-Verarbeitung-personenbezogener-Daten.html. Für eine kurze Negativmeldung, d.h. dass bis heute auch keine solche Beteiligung erfolgt ist, wäre ich ebenfalls dankbar.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275287/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Beteiligung des ULD nach § 7 (2) 2 LDSG [#275287]
Datum
11. April 2023 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. 18.01/23.009 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail! > Antrag nach dem IZG…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Beteiligung des ULD nach § 7 (2) 2 LDSG [#275287]
Datum
18. April 2023 17:14
Status
Az. 18.01/23.009 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail! > Antrag nach dem IZG-SH/VIG > > Guten Tag, > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > Dokumente, die infolge einer Beteiligung des ULD nach § 7 (2) 2 LDSG > erstellt wurden. Kontext: bis 2020 gab es keine solche Beteiligung: > https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1316-Hinweise-zur-Dokumentation-einer-ordnungsgemaessen-Verarbeitung-personenbezogener-Daten.html. Für eine kurze Negativmeldung, d.h. dass bis heute auch keine solche Beteiligung erfolgt ist, wäre ich ebenfalls dankbar. In § 7 Abs. 2 LDSG ist Folgendes geregelt: "(2) Die Landesregierung regelt durch Verordnung die Anforderungen an das Sicherheitskonzept sowie die Freigabe automatisierter Verfahren und weitere Einzelheiten einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung durch die öffentlichen Stellen. Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz ist anzuhören." Ihre Frage, ob eine Beteiligung (Anhörung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 LDSG) bisher erfolgt ist, muss ich verneinen. Demnach liegen auch keine entsprechenden Dokumente vor. Sollte der Landesgesetzgeber die Verordnung nach § 7 Abs. 2 LDSG erlassen, werden wir darüber berichten und dies auch auf unserer Website veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen