Beteiligung von Auslandsvertretungen an Termine des Unternehmers Tönnies

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wann haben welche deutschen Auslandvertretungen seit 2015 für Herrn Clemens TÖNNIES (Miteigentümer der Unternehmensgruppe Tönnies Holding; Vorsitzender des Aufsichtsrats des Fußballvereins Schalke 04) Termine im jeweiligen Gastland angefragt, was war der Anlass und wurde Herr TÖNNIES zu den Terminen von Beschäftigten der Auslandvertretung begleitet?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Claas Reloadius
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann haben …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Claas Reloadius
Betreff
Beteiligung von Auslandsvertretungen an Termine des Unternehmers Tönnies [#189698]
Datum
24. Juni 2020 21:07
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann haben welche deutschen Auslandvertretungen seit 2015 für Herrn Clemens TÖNNIES (Miteigentümer der Unternehmensgruppe Tönnies Holding; Vorsitzender des Aufsichtsrats des Fußballvereins Schalke 04) Termine im jeweiligen Gastland angefragt, was war der Anlass und wurde Herr TÖNNIES zu den Terminen von Beschäftigten der Auslandvertretung begleitet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claas Reloadius Anfragenr: 189698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189698/
Mit freundlichen Grüßen Claas Reloadius

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Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informaionsfreiheitsgesetz; Beteiligung von Auslandsvertretungen an Terminen des Unternehmers Tön…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informaionsfreiheitsgesetz; Beteiligung von Auslandsvertretungen an Terminen des Unternehmers Tönnies; Vg.
Datum
30. Juni 2020 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reloadius, zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Es ist eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des IFG-Bescheids mit Blick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkungen und die Bestimmung der Rechtsbehelfsfristen sicherzustellen. Mit freundlichen Grüßen