Beteiligungen an EIF, TSI, GZBV und Airbus

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die KfW hält Beteiligungen am/an
- Europäischen Investitionsfond
- True Sale International GmbH
- Gesellschaft zur Beteiligungsverwaltung GZBV Verwaltungs-GmbH
- Gesellschaft zur Beteiligungsverwaltung GZBV mbH & Co. KG
- über die beiden letzten mittelbar an Airbus SE.

Ich möchte sie daher fragen:
1. Welche Aufgabe verfolgt die KfW mit diesen Beteiligungen?
2. Welche Ziele verfolgt die KfW mit diesen Beteiligung?
3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten die Beteiligungen?

Bitte beantworten Sie die Fragen jeweils getrennt für die Beteiligungen. Vielen Dank!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die KfW hält Beteiligungen am/an - Europäischen Inve…
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beteiligungen an EIF, TSI, GZBV und Airbus [#273140]
Datum
15. März 2023 11:58
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die KfW hält Beteiligungen am/an - Europäischen Investitionsfond - True Sale International GmbH - Gesellschaft zur Beteiligungsverwaltung GZBV Verwaltungs-GmbH - Gesellschaft zur Beteiligungsverwaltung GZBV mbH & Co. KG - über die beiden letzten mittelbar an Airbus SE. Ich möchte sie daher fragen: 1. Welche Aufgabe verfolgt die KfW mit diesen Beteiligungen? 2. Welche Ziele verfolgt die KfW mit diesen Beteiligung? 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten die Beteiligungen? Bitte beantworten Sie die Fragen jeweils getrennt für die Beteiligungen. Vielen Dank! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273140/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigu…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
15. März 2023 13:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigung für Sie.Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich persönlich.Eine Bitte noch:Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns zum gleichen Thema keine weitere E-Mail schicken. Das beschleunigt Ihre Antwort nicht, da wir alle Anfragen der Reihe nach bearbeiten.Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#273140] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beteiligungen an EIF, TSI, GZBV …
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#273140]
Datum
25. Mai 2023 09:54
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beteiligungen an EIF, TSI, GZBV und Airbus“ vom 15.03.2023 (#273140) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigu…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
25. Mai 2023 13:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigung für Sie.Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich persönlich.Eine Bitte noch:Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns zum gleichen Thema keine weitere E-Mail schicken. Das beschleunigt Ihre Antwort nicht, da wir alle Anfragen der Reihe nach bearbeiten.Freundliche Grüße
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Ihre Nachrichten vom 25.05.23 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25.05.20…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Ihre Nachrichten vom 25.05.23
Datum
26. Mai 2023 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25.05.2023. Wir kümmern uns gerne persönlich um Ihr Anliegen und werden uns in den nächsten Tagen bei Ihnen melden. Freundliche Grüße

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Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
WG: Ihre Nachricht an die KfW Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage auf Informationszugang betreff…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
WG: Ihre Nachricht an die KfW
Datum
21. Juni 2023 14:09
Status
image001.png
2,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage auf Informationszugang betreffend die Beteiligungen der KfW an folgenden Gesellschaften * Europäischen Investitionsfond * True Sale International GmbH * Gesellschaft zur Beteiligungsverwaltung GZBV Verwaltungs-GmbH * Gesellschaft zur Beteiligungsverwaltung GZBV mbH & Co. KG * über die beiden letzten mittelbar an Airbus SE beantworten wir wie folgt: Die KfW sieht sich nicht als Behörde im Sinne des §1 Abs.1 Satz 1 IFG. Sie übt den größten Teil ihrer Aufgaben ausschließlich privatrechtlich und gerade nicht als öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe aus. Für die Anwendbarkeit des IFG genügt es nach Auffassung der KfW nicht, dass die KfW eine Anstalt und damit eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Maßgeblich für den Begriff der "Behörde" im Sinne des IFG ist ausschließlich der funktionale Behördenbegriff. Behörden sind demnach Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausüben. Die KfW übt als Bank ihre Aufgaben grundsätzlich privatrechtlich aus. Sie kann deshalb nicht als Behörde in dem oben genannten Sinne eingeordnet werden. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum IFG (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 8) handelt es sich bei der KfW um eine "sonstige Bundeseinrichtung" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG. Eine Auskunftspflicht der KfW besteht daher ausschließlich dann, wenn die KfW hinsichtlich der Sachverhalte, auf die sich ein IFG-Auskunftsbegehren bezieht, öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen hat. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Vor diesem Hintergrund kann die KfW Ihrem Wunsch auf Herausgabe von Informationen zu Geschäften, die die Bundesregierung der KfW zur Durchführung zugewiesen hat (sog. Zuweisungsgeschäft aus § 2 Abs. 4 KfWG) nicht entsprechen. Mangels Behördenstellung der KfW besteht auch keine Pflicht zur Bereitstellung von Informationen nach dem UIG oder dem VIG. Ungeachtet dessen möchten wir Sie auf rein freiwilliger Basis auf den Beteiligungsbericht des Bundes aufmerksam machen. Dieser ist auf der Homepage des Bundesfinanzministerium (Bundesfinanzministerium - Beteiligungsbericht des Bundes 2022<https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/beteiligungsbericht-des-bundes-2022.html>) zu finden. Freundliche Grüße