Beteiligungsstrategie/Public Corporate Governance Kodex
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Guten Tag,
der Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen enthält im Teil A (siehe https://finanzen.hessen.de/sites/finanzen.hessen.de/files/2021-08/public_corporate_governance_codex_-_teil_a.pdf ) im Abschnitt Transparenz keine Formulierung, die erfordert bzw. darauf hinwirkt, dass die Geschäftsleitung ihre Nichtzustimmung zur Offenlegung von Gehältern und Nebenleistungen begründen müssen, daher meine Fragen:
Warum enthält Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen keine Aufforderung an die Beteiligungsgesellschaften, einen Corporate Governance Bericht auch zu erstellen?
Hintergrund: Das Finanzministerium stellt unter https://finanzen.hessen.de/sites/finanzen.hessen.de/files/2022-10/beteiligungsbericht_des_landes_hessen_2021.pdf eine Übersicht aller Beteiligungen des Landes Hessen bereit.
Die Nichtmitwirkung mancher Geschäftsführungen an der Veröffentlichung der Gehälter wirkt sehr intransparent, insbesondere wenn diese Unternehmen sich zu 100% in Eigentümerschaft der öffentlichen Hand befinden, z.B. wird durch die documenta und Museum Fridericianum gGmbH, Welterbe Grube Messel gGmbH und Hessisches Landestheater Marburg GmbH gar kein Corporate Governance Bericht angeboten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum27. Juni 2023
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29. Juli 2023
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Kosten dieser Information:600,00 Euro
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