Betr. AZ 009845843 / Überprüfung der Messdaten einer Geschwindigkeitsmesseinrichtung

Da der Verdacht besteht, dass speziell mit der von Ihnen verwendeten stationären Geschwindigkeits-Messreinrichtung Traffiphot-S möglicherweise häufiger Fehlmessungen vorgekommen sind, übersenden Sie uns bitte die Auswertung ihrer Verkehrsmessungen auf der Fernewaldstr./Höhe Autobahnbrücke, Fahrtrichtung Dorstener Str./OB-Sterkrade mit Angaben zur Anzahl und Höhe der Verkehrsverstöße sowie Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder für den Zeitraum 16.04.2020.

Weiterhin, ob diese Messeinrichtung die Rohdaten speichert bzw. für die Speicherung von Messdaten zugelassen ist.
Wurde das Messgerät geeicht und wie lange ist die Eichung gültig? Bzw. übersenden Sie uns unbedingt in Kopie den Eichschein und das Messaufbauprotokoll zur o.g. Messung. Weiterhin das Mess- und Einsatzprotokoll mit den Grundeinstellungen des Messgerätes. Ist diese verwendete Messeinrichtung, wie vorgeschrieben, von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt zugelassen und geeicht?

Sind seid der letzten Eichung Reparaturen an der Messeinrichtung vorgenommen worden? Welche Schulungen und Erfahrungen des Messbeamten im Umgang mit diesem Messgerät hat er bzw. sie? Woraus ergibt sich die Qualifikation und Berechtigung der beschulenden Stelle zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen an dem Messgerät?

Wurde vor der Messung die Beschilderung kontrolliert? Aus welchem Grund wurde genau an dieser Stelle gemessen?
Ein Unfallschwerpunkt ist das unserer Ansicht nach nicht, sondern es drängt sich möglicherweise der Verdacht auf, dass Fahrzeuge, die sich von der Autobahnabfahrt her zügig in den fließenden Verkehr einreihen wollen und müssen und dabei auch gezwungen sind, kurzfristig stark zu beschleunigen, „erwischt“ werden sollen.

Messfehler beim TraffiPhot-S sind häufiger insbesondere bei Falschauslösungen vorkommen. Die Piezo-Sensor-Kabel liegen ja in der Fahrbahn und sind dadurch intensiven Belastungen - z.B. durch darüberfahrende Fahrzeuge - ausgesetzt. Aber auch aufgrund hoher Temperaturschwankungen, Achslasten von Schwertransportern oder zahlreichen Bremsmanövern kann es zu einer Veränderung des Abstands der Messschleifen kommen.

Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass entsprechende Fehlauslösungen beim Traffiphot S aufgrund defekter Messkabeln nicht selten vorkommen. Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat dies erkannt und aus diesem Grund die sogenannte Piezo-Richtlinie herausgegeben.
Die Koaxialkabel des Traffiphot S müssen nach dieser Richtlinie nunmehr gesondert und nachweisbar - in der Regel alle 6 Monate - geprüft werden. Ob eine entsprechende Überprüfung erfolgte, lässt sich anhand der sogenannten Lebensakte – die wir bitte in Kopie benötigen - zu dem eingesetzten Messgerät ermitteln. Ohne eine entsprechende Prüfung, worüber eine gesonderte Bescheinigung vorliegen muss, kann eine einwandfreie Funktion oder ein vorschrift-gemäßer Schleifenabstand der Koaxialkabel nicht garantiert werden.

Etwaig auftretende Fehler an Piezo-Sensor-Kabel des Traffiphot-S können insbesondere sein:
- Die Sensoren weisen Risse auf, so dass Feuchtigkeit eintreten kann.
- Bei Sensoren, die vollständig in den Fahrbahnbelag eingegossen sind, weist die Vergussmasse selbst kleine Risse auf
Liegen entsprechende Beschädigungen vor, so können durch Fahrbahnschwingungen ausreichend hohe Anregungsimpulse erzeugt werden, die zu Fehlmessungen führen. Bitte bestätigen Sie uns bzw. weisen Sie uns nach, dass es solche Beschädigungen dort nicht gibt. Sind die Sensoren beschädigt oder tritt Feuchtigkeit durch undichte Fugen ein, sind Fehlauslösungen entscheidend. Um dem entgegenzuwirken, sind halbjährliche Wartungsarbeiten gesetzlich vorgeschrieben. Das diese eingehalten wurden, darüber würden wir um entsprechende Unterlagen bitten
Wie häufig hat es Messwertannullationen gegeben?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Oberhausen Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Betr. AZ 009845843 / Überprüfung der Messdaten einer Geschwindigkeitsmesseinrichtung [#188499]
Datum
9. Juni 2020 14:23
An
Kommunalverwaltung Oberhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da der Verdacht besteht, dass speziell mit der von Ihnen verwendeten stationären Geschwindigkeits-Messreinrichtung Traffiphot-S möglicherweise häufiger Fehlmessungen vorgekommen sind, übersenden Sie uns bitte die Auswertung ihrer Verkehrsmessungen auf der Fernewaldstr./Höhe Autobahnbrücke, Fahrtrichtung Dorstener Str./OB-Sterkrade mit Angaben zur Anzahl und Höhe der Verkehrsverstöße sowie Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder für den Zeitraum 16.04.2020. Weiterhin, ob diese Messeinrichtung die Rohdaten speichert bzw. für die Speicherung von Messdaten zugelassen ist. Wurde das Messgerät geeicht und wie lange ist die Eichung gültig? Bzw. übersenden Sie uns unbedingt in Kopie den Eichschein und das Messaufbauprotokoll zur o.g. Messung. Weiterhin das Mess- und Einsatzprotokoll mit den Grundeinstellungen des Messgerätes. Ist diese verwendete Messeinrichtung, wie vorgeschrieben, von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt zugelassen und geeicht? Sind seid der letzten Eichung Reparaturen an der Messeinrichtung vorgenommen worden? Welche Schulungen und Erfahrungen des Messbeamten im Umgang mit diesem Messgerät hat er bzw. sie? Woraus ergibt sich die Qualifikation und Berechtigung der beschulenden Stelle zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen an dem Messgerät? Wurde vor der Messung die Beschilderung kontrolliert? Aus welchem Grund wurde genau an dieser Stelle gemessen? Ein Unfallschwerpunkt ist das unserer Ansicht nach nicht, sondern es drängt sich möglicherweise der Verdacht auf, dass Fahrzeuge, die sich von der Autobahnabfahrt her zügig in den fließenden Verkehr einreihen wollen und müssen und dabei auch gezwungen sind, kurzfristig stark zu beschleunigen, „erwischt“ werden sollen. Messfehler beim TraffiPhot-S sind häufiger insbesondere bei Falschauslösungen vorkommen. Die Piezo-Sensor-Kabel liegen ja in der Fahrbahn und sind dadurch intensiven Belastungen - z.B. durch darüberfahrende Fahrzeuge - ausgesetzt. Aber auch aufgrund hoher Temperaturschwankungen, Achslasten von Schwertransportern oder zahlreichen Bremsmanövern kann es zu einer Veränderung des Abstands der Messschleifen kommen. Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass entsprechende Fehlauslösungen beim Traffiphot S aufgrund defekter Messkabeln nicht selten vorkommen. Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat dies erkannt und aus diesem Grund die sogenannte Piezo-Richtlinie herausgegeben. Die Koaxialkabel des Traffiphot S müssen nach dieser Richtlinie nunmehr gesondert und nachweisbar - in der Regel alle 6 Monate - geprüft werden. Ob eine entsprechende Überprüfung erfolgte, lässt sich anhand der sogenannten Lebensakte – die wir bitte in Kopie benötigen - zu dem eingesetzten Messgerät ermitteln. Ohne eine entsprechende Prüfung, worüber eine gesonderte Bescheinigung vorliegen muss, kann eine einwandfreie Funktion oder ein vorschrift-gemäßer Schleifenabstand der Koaxialkabel nicht garantiert werden. Etwaig auftretende Fehler an Piezo-Sensor-Kabel des Traffiphot-S können insbesondere sein: - Die Sensoren weisen Risse auf, so dass Feuchtigkeit eintreten kann. - Bei Sensoren, die vollständig in den Fahrbahnbelag eingegossen sind, weist die Vergussmasse selbst kleine Risse auf Liegen entsprechende Beschädigungen vor, so können durch Fahrbahnschwingungen ausreichend hohe Anregungsimpulse erzeugt werden, die zu Fehlmessungen führen. Bitte bestätigen Sie uns bzw. weisen Sie uns nach, dass es solche Beschädigungen dort nicht gibt. Sind die Sensoren beschädigt oder tritt Feuchtigkeit durch undichte Fugen ein, sind Fehlauslösungen entscheidend. Um dem entgegenzuwirken, sind halbjährliche Wartungsarbeiten gesetzlich vorgeschrieben. Das diese eingehalten wurden, darüber würden wir um entsprechende Unterlagen bitten Wie häufig hat es Messwertannullationen gegeben?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 188499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188499 Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch
Kommunalverwaltung Oberhausen
Sehr geehrter Herr vom Bruch, Ihre elektronische Nachricht vom 09.06.2020 14.23 Uhr ist eingegangen. In dem Ord…
Von
Kommunalverwaltung Oberhausen
Betreff
WG: Betr. AZ 009845843 / Überprüfung der Messdaten einer Geschwindigkeitsmesseinrichtung [#188499]
Datum
15. Juni 2020 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr vom Bruch, Ihre elektronische Nachricht vom 09.06.2020 14.23 Uhr ist eingegangen. In dem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren 9845843 wurde ein Einspruch gegen einen hier am 03.06.2020 erlassenen Bußgeldbescheid bisher nicht eingelegt. Sofern Sie sich ungeachtet des Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz etc. Einwendungen gegen den Bußgeldbescheid erheben wollen, beachten Sie bitte die im Bußgeldbescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung und den bevorstehenden Ablauf der Einspruchsfrist. Mit freundlichen Grüßen

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Udo vom Bruch
Sehr geehrte<< Anrede >> unabhängig von persönlichen Bußgeldbescheiden bzw. Einsprüchen dagegen sind S…
An Kommunalverwaltung Oberhausen Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: WG: Betr. AZ 009845843 / Überprüfung der Messdaten einer Geschwindigkeitsmesseinrichtung [#188499]
Datum
15. Juni 2020 18:04
An
Kommunalverwaltung Oberhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> unabhängig von persönlichen Bußgeldbescheiden bzw. Einsprüchen dagegen sind Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet, die über "Frag Den Staat" an Sie gerichteten Informationen in Form von Kopien der angefragten Dokumente herauszugeben - bitte vollständig und innerhalb der gesetzen Frist. Eine Verweigerung ist ja nicht nur nicht zulässig, sondern nährt den Verdacht, dass auch mit dieser Messeinrichtung - wie nach diversen Berichten und anwaltlichen Nachweisen über Falschmessungen mit etlichen anderen im Bundesgebiet - zum Teil erhebliche Fehlmessungen verbunden sind. Insofern gehen wir von einer umgehenden Erledigung aus. Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 188499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188499/