Betreffe, Empfänger, Absender Nachrichten zum Widerspruchsverfahren

- Die jeweiligen Betreffe sowie die Empfänger und Absender der folgenden Nachrichten, die der BGZ vorliegen:

=> Ich bitte um ausschließlich elektronische Antwort sowie Antwort an _diese_ Mailadresse

Lfd.-Nr.

Datum

Bezeichnung

1

28.07.2020

Interne Abstimmung

2

04.08.2020

Interne Abstimmung

3

05.08.2020

E-Mail an BMU

4

07.08.2020

E-Mail von BMU

5

11.08.2020

Interne E-Mail

6

24.09.2020

Interne Abstimmung

7

22.10.2020

Interne E-Mail

8

23.10.2020

Interne Abstimmung

9

23.10.2020

Interne E-Mail

10

26.10.2020

Interne E-Mail

11

27.10.2020

Interne Abstimmung

12

17.11.2020

Interne Abstimmung

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die jeweiligen Betreffe …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betreffe, Empfänger, Absender Nachrichten zum Widerspruchsverfahren [#218098]
Datum
12. April 2021 09:12
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die jeweiligen Betreffe sowie die Empfänger und Absender der folgenden Nachrichten, die der BGZ vorliegen: => Ich bitte um ausschließlich elektronische Antwort sowie Antwort an _diese_ Mailadresse Lfd.-Nr. Datum Bezeichnung 1 28.07.2020 Interne Abstimmung 2 04.08.2020 Interne Abstimmung 3 05.08.2020 E-Mail an BMU 4 07.08.2020 E-Mail von BMU 5 11.08.2020 Interne E-Mail 6 24.09.2020 Interne Abstimmung 7 22.10.2020 Interne E-Mail 8 23.10.2020 Interne Abstimmung 9 23.10.2020 Interne E-Mail 10 26.10.2020 Interne E-Mail 11 27.10.2020 Interne Abstimmung 12 17.11.2020 Interne Abstimmung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218098/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht vom 12.04.2021 [fragdenstaat.de #218098] haben wir zur Kenntnis genommen. Wi…
Von
Behörde
Betreff
AW: Betreffe, Empfänger, Absender Nachrichten zum Widerspruchsverfahren [#218098]
Datum
11. Mai 2021 08:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht vom 12.04.2021 [fragdenstaat.de #218098] haben wir zur Kenntnis genommen. Wir fassen sie als Bitte um nochmalige Prüfung auf, da es sich bei den darin erbetenen Informationen (Betreffe/Titel gewisser Dokumente) um eine Teilmenge der mit Ihrem Antrag vom 12.11.2020 [#203480] begehrten Informationen handelt. Diesen Antrag hat uns das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) am 18.11.2020 zuständigkeitshalber weitergeleitet. Wie bereits mitgeteilt, sind wir Ihrer Bitte vom 21.12.2020 [#187051] zur Überprüfung nach § 6 Abs. 3 und 4 UIG der Bearbeitung Ihres Antrags bereits mit unserer Antwortnachricht vom 27.01.2021 [#187051] nachgekommen. Eine nochmalige Überprüfung findet nicht statt. Wir verweisen insoweit auf die in unserem Antwortschreiben vom 27.01.2021 getätigten Ausführungen zu Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 5 Abs. 4 und § 6 UIG bei abgelehnten Anträgen auf Zugang zu Umweltinformationen. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) wurden bzw. werden zum Zweck der der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Datenschutz sowie über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der BGZ: http://www.bgz.de/datenschutz/ . Mit freundlichen Grüßen