Betreiber der Sendeantennen in Neutraubling

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Wer ist der Betreiber der Sendeantennen in Neutraubling, der unter der
Standortbescheinigungs-Nr.: 69016403
Datum der Erteilung: 4.8.2023 ;
Standortbescheinigungs-Nr.: 680536
Datum der Erteilung: 22.11.2022

Sendeantennen für Mobilfunk betreibt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist der Betreiber der Sendeantenn…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betreiber der Sendeantennen in Neutraubling [#293125]
Datum
22. November 2023 19:07
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist der Betreiber der Sendeantennen in Neutraubling, der unter der Standortbescheinigungs-Nr.: 69016403 Datum der Erteilung: 4.8.2023 ; Standortbescheinigungs-Nr.: 680536 Datum der Erteilung: 22.11.2022 Sendeantennen für Mobilfunk betreibt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293125/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> an dem Standort mit der Bescheinigungsnummer 69016403 handelt es sich um …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Betreiber der Sendeantennen in Neutraubling [#293125]
Datum
23. November 2023 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> an dem Standort mit der Bescheinigungsnummer 69016403 handelt es sich um die Deutsche Telekom. An dem Standort 680536 sind die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica vertreten. Mit freundlichen Grüßen