Betrettungsverbot für den Wald Vollhöfner Weiden

Seit kurzen stehen beim Wald "Vollhöfner Weiden" Schilder der HPA, dass dass betreten des Waldes verboten sei.

Gemäß Landeswaldgesetz §9 darf normalerweise jeder einen Wald betreten. Bitte teilen schicken Sie mir die Rechtsgrundlage für diese Schilder mit und schicken Sie mir bitte alle Unterlagen zu dieser. Außerdem interessiert mich, alle weiteren Aktenvermerke zu diesen Schildern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2019
  • Frist
    30. November 2019
  • Ein:e Follower:in
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Sven Anders
Betreff
Betrettungsverbot für den Wald Vollhöfner Weiden [#169333]
Datum
27. Oktober 2019 14:24
An
Hamburg Port Authority
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Seit kurzen stehen beim Wald "Vollhöfner Weiden" Schilder der HPA, dass dass betreten des Waldes verboten sei. Gemäß Landeswaldgesetz §9 darf normalerweise jeder einen Wald betreten. Bitte teilen schicken Sie mir die Rechtsgrundlage für diese Schilder mit und schicken Sie mir bitte alle Unterlagen zu dieser. Außerdem interessiert mich, alle weiteren Aktenvermerke zu diesen Schildern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Anders, in Ihrem Auskunftsersuchen gemäß § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) vom 27.10…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Betrettungsverbot für den Wald Vollhöfner Weiden [#169333]
Datum
7. November 2019 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, in Ihrem Auskunftsersuchen gemäß § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) vom 27.10.2019 möchten Sie Auskunft darüber erhalten, auf welcher Rechtsgrundlage im Wald "Vollhöfner Weiden" Schilder mit der Aufschrift „Betreten verboten! Eigentum der HPA“ aufgestellt wurden, und möchten darüber hinaus die entsprechenden Unterlagen und Aktenvermerke dazu zur Verfügung gestellt bekommen. Rechtgrundlage für die Definition, welche Flächen als Wald gelten, wie diese zu pflegen und zu bewirtschaften sind, wie sie genutzt werden können, was untersagt ist und auch wie sie zu schützen ist das Landeswaldgesetz (LandeswaldG). Der § 6 LandeswaldG gibt dem Eigentümer in Abs. 3 u.a. das Recht, Wald oder Teile davon aus wichtigem Grunde, insbesondere im Interesse des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden, ganz oder teilweise u.a. zu sperren - von diesem Recht hat die HPA Gebrauch gemacht. Der § 9 LandeswaldG erlaubt gemäß Abs 1 jeder Person, jeden Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten. Mit den Schildern sperrt die HPA als Eigentümerin des Waldes die Waldflächen im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 LandeswaldG. Damit wird das allgemeine Benutzungsrecht gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 LandeswaldG untersagt. Aktenvermerke liegen für diese Maßnahme nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Hallo << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Laut §6 Absatz 3 des LandesWaldG ist eine Sperrung …
An Hamburg Port Authority Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Betrettungsverbot für den Wald Vollhöfner Weiden [#169333]
Datum
7. November 2019 12:37
An
Hamburg Port Authority
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Laut §6 Absatz 3 des LandesWaldG ist eine Sperrung nur nach Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt. Bitte schicken Sie mir eine Kopie dieser Genehmigung. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 169333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169333
Sven Anders
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparen…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Betrettungsverbot für den Wald Vollhöfner Weiden“ [#169333] [#169333]
Datum
21. November 2019 19:59
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/169333 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir Unterlagen, die der HPA vorahndene Unterlagen nicht zugänglich gemacht wurden. Die HPA hat am 6. November einen Antrag auf Sperrung gestellt. Das weiß ich aus der Anfrage an die BWVI: https://fragdenstaat.de/a/170054 Statt mir die Genehmigung oder den Antrag zu schicken, wurde behauptet, es gebe keine schriftlichen Aufzeichnungen. Ich empfinde es als skandalös, dass man mir selbst auf meine Nachfrage am 7. November immer noch nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anhänge: - 169333.pdf Anfragenr: 169333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169333
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Anders, nach unseren Informationen haben Sie zwischenzeitlich bereits eine Antwort und die gew…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Betrettungsverbot für den Wald Vollhöfner Weiden [#169333]
Datum
25. November 2019 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, nach unseren Informationen haben Sie zwischenzeitlich bereits eine Antwort und die gewünschten Dokumente auf Grundlage einer gleichlautende Anfrage von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation erhalten. Einfache schriftliche Auskunft ergehen gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) gebührenfrei. Sofern Sie weitere, zu spezifizierende Informationen wünschen, kann dies allerdings Gebühren auslösen. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie haben mir am 7. November geschrieben, es lägen keine Aktenvermerke vor. …
An Hamburg Port Authority Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Betrettungsverbot für den Wald Vollhöfner Weiden [#169333]
Datum
25. November 2019 11:46
An
Hamburg Port Authority
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie haben mir am 7. November geschrieben, es lägen keine Aktenvermerke vor. Dabei wurde am 6. November ein Antrag gemäss Landeswaldgesetz von Ihrer Behörde an die BWVI gestellt. Ich fühle mich hier bewusst getäuscht. Statt zu ermitteln ob ich die Unterlagen inzwischen von einer anderen Behörde erhalten haben, wofür es meiner Meinung nach für Sie keine Rechtsgrundlage und Antrieb geben sollte, fordere ich Sie auf mir die angefragten Informationen gemäß §13 HmbTG unverzüglich zur Verfügung zu stellen und mir insbesondere keine falschen Information zukommen zu lassen, den Ihre Information unterscheiden sich ja ggf. von denen die die BWVI erhalten hat und in einer Akte abgelegt hat. Bitte prüfen sie nochmals in Ihrem Haus ob es hier nicht noch andere Aktenvermerke zur Sperrung gibt. Hat sich z.B. ein Mitarbeiter das Vorgehen mit seinem Chef abgeklärt? Gibt es dazu Protokolle? Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 169333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169333
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Anders, hier kam es bedauerlicherweise zu einer ungeplanten zeitlichen Überschneidung der beid…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Betrettungsverbot für den Wald Vollhöfner Weiden [#169333]
Datum
25. November 2019 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, hier kam es bedauerlicherweise zu einer ungeplanten zeitlichen Überschneidung der beiden Vorgänge. In der Sache selbst gibt es – außer den beiden Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumenten – nichts Neues. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe von der HPA noch kein Dokument zur Verfügung gestellt bekommen. Bi…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Betrettungsverbot für den Wald Vollhöfner Weiden [#169333]
Datum
25. November 2019 16:12
An
Hamburg Port Authority
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe von der HPA noch kein Dokument zur Verfügung gestellt bekommen. Bitte teilen Sie mir mit, warum sie von meiner Anfrage an die BWVI wissen. Diese ist eine Auskunftsersuchen nach dem Datenschutzgesetz. Ich bestehe außerdem auf eine konkrete Antwort der HPA zu dieser Transparenz-Anfrage. Ich empfinde es sehr befremdlich, dass sie über meine Person von anderen Anfragen Nachforschungen anstellen. Das ist nicht Aufgabe der HPA. Wenn es zeitliche Überschneidungen gibt, wäre es sinnvoll, dass entsprechend zu benennen, also z.B. mit Stand 1. November gibt es bei der HPA keine Dokumente dazu. Ich gehe ansonsten davon aus, dass sie mir den tagesaktuellen Stand sagen. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 169333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169333
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Anfragen in dieser Angelegenheit sind über die Anfrageplattform für jedermann tra…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Betrettungsverbot für den Wald Vollhöfner Weiden [#169333]
Datum
26. November 2019 11:34
Status
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Anfragen in dieser Angelegenheit sind über die Anfrageplattform für jedermann transparent und einsehbar. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns, um zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, der Beantwortung der Wirtschaftsbehörde vollumfänglich angeschlossen haben. Entsprechend Ihrem Wunsch erhalten Sie anbei den Antrag der HPA und die Genehmigung der BWVI für die Sperrung von Waldflächen. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/3234/2019) Sehr geehrter Herr Anders, Ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 21.11.2019…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/3234/2019)
Datum
3. Dezember 2019 09:26
Status
Sehr geehrter Herr Anders, Ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 21.11.2019, mit der Sie um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) bitten. Sie begehren von der HPA Zugang zu einer Genehmigung für die Sperrung des Waldes Vollhöfner Weiden nach § 6 Landeswaldgesetz. Die HPA hat mir dazu mitgeteilt, dass man Ihnen die Genehmigung zwischenzeitlich zugeschickt habe. Liegt Ihnen das Dokument vor? Dann würde ich die Eingabe bei uns schließen. Andernfalls bitte ich um kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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Sven Anders
AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/3234/2019) [#169333] Sehr geehrte<< Anrede >> die Genehmigung liegt m…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/3234/2019) [#169333]
Datum
22. Januar 2020 16:48
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Genehmigung liegt mir inzwischen vor. Ich bitte sie sich diesen Fall trotzdem noch einmal anzusehen. 1. Wurde mir zuerst eine falsche Auskunft erteilt. 2. Hat der Mitarbeiter der HPA anscheint Zeit dafür über mich in der Arbeitszeit Erkundigungen auf dem Portal Frag den Staat einzuholen und mir dann zu schreiben, er müsse mir die Information nicht zusenden. Ich bitte um Klärung ob das wirklich Aufgabe einer Behörde sein sollte zu kontrollieren ob ich wo anders angefragt habe, oder ob man meine Anfragen nicht einfach bearbeiten kann. Dafür war anscheint ja keine Zeit da. Ich halte das auch Datenschutzrechtlich für bedenklich wenn der Mitarbeiter im Amt erstmal googelt was er über mich im Netz findet, statt seine Arbeit zu machen. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 169333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169333