Betreuungsangelegenheiten

Wie kann es sein, das die Betreuungsstelle einen Menschen, der seit mehr als 30 Jahren in einer Familie gelebt hat, aus der Familie reißt, um ihn dann in einer Obdachlosenunterkunft unterzubringen. Dieser Mensch hat eine 100% geistige Schwerbehinderung und hat zudem auch das Down-Syndrom.
Seit dem befindet er sich in einem sehr schlechten körperlichen, als auch seelischen Zustand. Dieser verschlechtert sich von Tag zu Tag. Trotz etlichen Meldungen bei der zuständigen Betreuungsstelle werden die Vorwürfe ignoriert und dem nicht nachgegangen. Ist eine Obdachlosenunterkunft tatsächlich für einen Menschen, der eine 1 zu 1 Betreuung braucht, geeignet oder wäre er nicht besser bei seiner Familie aufgehoben, die ihm die nötige Liebe, Fürsorge und Geborgenheit bietet? Wurde er aus seiner Familie gerissen, weil es sich um Menschen mit Migrationshintergrund handelt, oder ist es tatsächlich eine gängige Machenschaft dieser Behörde?
Die Betreuungsstelle der Stadt Wesel ist ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen und tut es immer noch nicht.
Ich bestehe auf eine detaillierte Stellungnahme, wie es zu diesem Zustand gekommen ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Februar 2021
  • Frist
    3. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Wesel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betreuungsangelegenheiten [#210284]
Datum
1. Februar 2021 21:54
An
Kommunalverwaltung Wesel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie kann es sein, das die Betreuungsstelle einen Menschen, der seit mehr als 30 Jahren in einer Familie gelebt hat, aus der Familie reißt, um ihn dann in einer Obdachlosenunterkunft unterzubringen. Dieser Mensch hat eine 100% geistige Schwerbehinderung und hat zudem auch das Down-Syndrom. Seit dem befindet er sich in einem sehr schlechten körperlichen, als auch seelischen Zustand. Dieser verschlechtert sich von Tag zu Tag. Trotz etlichen Meldungen bei der zuständigen Betreuungsstelle werden die Vorwürfe ignoriert und dem nicht nachgegangen. Ist eine Obdachlosenunterkunft tatsächlich für einen Menschen, der eine 1 zu 1 Betreuung braucht, geeignet oder wäre er nicht besser bei seiner Familie aufgehoben, die ihm die nötige Liebe, Fürsorge und Geborgenheit bietet? Wurde er aus seiner Familie gerissen, weil es sich um Menschen mit Migrationshintergrund handelt, oder ist es tatsächlich eine gängige Machenschaft dieser Behörde? Die Betreuungsstelle der Stadt Wesel ist ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen und tut es immer noch nicht. Ich bestehe auf eine detaillierte Stellungnahme, wie es zu diesem Zustand gekommen ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210284/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Wesel
Anfragenr: 210284 Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Wesel
Betreff
Anfragenr: 210284
Datum
3. März 2021 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
767,0 KB
Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Wesel
Anfragenr: 210284 Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Wesel
Betreff
Anfragenr: 210284
Datum
23. März 2021 10:46
Status
geschwärzt
1016,9 KB
Mit freundlichen Grüßen