Betreuungsbeschluss vom 21. 8. 2018 / hier: Stellungnahme zu einer Ungereimtheit
Für den Betreuungsbeschluss vom 21. 8. 2018 für meinen Bruder lagen zwei Gutachten mit unterschiedlichen Aussagen zu einer Heimunterbringung vor. Einer von beiden ist das Gericht gefolgt, nämlich derjenigen Aussage, die ohne Begründung einfach behauptet, mein Bruder habe einer Unterbringung in einem Heim zugestimmt (Gutachten der Betreuungsbehörde Ludwigsburg). Gleichzeitig damit hat das Gericht die gut begründet dargestellte Ablehnung einer Heimunterbringung (Gutachten Klinikum) verworfen. Folglich wurde der nicht notwendig Aufgabenkreisen „Heimangelegenheiten“ in den Betreuungsbeschluss aufgenommen und daraufhin der Betroffene am 4. Oktober gegen seinen Willen vom Krankenhaus aus direkt in ein Heim abtransportiert. Auf mehrfache Anfragen schweigt Gericht. Ich bitte hiermit das Gericht um Stellungnahme, warum es der einfach bloß behaupteten Zustimmung zu einer Heimunterbringung gefolgt ist, und damit das anders lautende, der Wahrheit entsprechende Klinikgutachten verworfen hat. Gibt es ein von allen Beteiligtes unterschriebenes Protokoll als Grundlage für die Aussage der Betreuungsbehörde? Schließlich ist der mit einer Heimunterbringung verbundene Verlust der Wohnung keine Kleinigkeit, die einfach nur so behauptet werden kann.
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Dezember 2018
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25. Januar 2019
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