Betreuungsbeschluss vom 21. 8. 2018 / hier: Stellungnahme zu einer Ungereimtheit

Für den Betreuungsbeschluss vom 21. 8. 2018 für meinen Bruder lagen zwei Gutachten mit unterschiedlichen Aussagen zu einer Heimunterbringung vor. Einer von beiden ist das Gericht gefolgt, nämlich derjenigen Aussage, die ohne Begründung einfach behauptet, mein Bruder habe einer Unterbringung in einem Heim zugestimmt (Gutachten der Betreuungsbehörde Ludwigsburg). Gleichzeitig damit hat das Gericht die gut begründet dargestellte Ablehnung einer Heimunterbringung (Gutachten Klinikum) verworfen. Folglich wurde der nicht notwendig Aufgabenkreisen „Heimangelegenheiten“ in den Betreuungsbeschluss aufgenommen und daraufhin der Betroffene am 4. Oktober gegen seinen Willen vom Krankenhaus aus direkt in ein Heim abtransportiert. Auf mehrfache Anfragen schweigt Gericht. Ich bitte hiermit das Gericht um Stellungnahme, warum es der einfach bloß behaupteten Zustimmung zu einer Heimunterbringung gefolgt ist, und damit das anders lautende, der Wahrheit entsprechende Klinikgutachten verworfen hat. Gibt es ein von allen Beteiligtes unterschriebenes Protokoll als Grundlage für die Aussage der Betreuungsbehörde? Schließlich ist der mit einer Heimunterbringung verbundene Verlust der Wohnung keine Kleinigkeit, die einfach nur so behauptet werden kann.

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  • Datum
    26. Dezember 2018
  • Frist
    25. Januar 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für den Betreu…
An Amtsgericht Ludwigsburg Details
Von
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Betreff
Betreuungsbeschluss vom 21. 8. 2018 / hier: Stellungnahme zu einer Ungereimtheit [#35302]
Datum
26. Dezember 2018 02:58
An
Amtsgericht Ludwigsburg
Status
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den Betreuungsbeschluss vom 21. 8. 2018 für meinen Bruder lagen zwei Gutachten mit unterschiedlichen Aussagen zu einer Heimunterbringung vor. Einer von beiden ist das Gericht gefolgt, nämlich derjenigen Aussage, die ohne Begründung einfach behauptet, mein Bruder habe einer Unterbringung in einem Heim zugestimmt (Gutachten der Betreuungsbehörde Ludwigsburg). Gleichzeitig damit hat das Gericht die gut begründet dargestellte Ablehnung einer Heimunterbringung (Gutachten Klinikum) verworfen. Folglich wurde der nicht notwendig Aufgabenkreisen „Heimangelegenheiten“ in den Betreuungsbeschluss aufgenommen und daraufhin der Betroffene am 4. Oktober gegen seinen Willen vom Krankenhaus aus direkt in ein Heim abtransportiert. Auf mehrfache Anfragen schweigt Gericht. Ich bitte hiermit das Gericht um Stellungnahme, warum es der einfach bloß behaupteten Zustimmung zu einer Heimunterbringung gefolgt ist, und damit das anders lautende, der Wahrheit entsprechende Klinikgutachten verworfen hat. Gibt es ein von allen Beteiligtes unterschriebenes Protokoll als Grundlage für die Aussage der Betreuungsbehörde? Schließlich ist der mit einer Heimunterbringung verbundene Verlust der Wohnung keine Kleinigkeit, die einfach nur so behauptet werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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