Betrieb der Remsbahn durch Go-Ahead

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem das Eisenbahnverkehrsunternehmen Go-Ahead die Ausschreibung zum Betrieb der Remsbahn gewonnen hat und diese seit dem 9. Juni 2019 betreibt, kommt es regelmäßig zu schwerwiegenden Störungen, Ausfällen und Einschränkungen.

Senden Sie mir deswegen bitte Folgendes zu:
Sämtliche vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Unternehmen Go-Ahead im Rahmen des Betriebs der Remsbahn. Insbesondere die genauen vertraglich vereinbarten Leistungen, welche Go-Ahead zu erfüllen verpflichtet ist. Dazu zählen unter anderem die vertraglich vereinbarte Taktung der Regionalbahn 13, des Interregio Express 1 sowie die anzufahrenden Bahnhöfe. Des Weiteren senden Sie mir bitte ebenfalls zu, welche Strafen vorgesehen sind bei Nichterfüllung des Vertrags oder Teilen des Vertrags zum Betrieb der Remsbahn.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats, zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Dezember 2019
  • Frist
    10. Januar 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem das Eisenbahnverkehrsunternehmen Go-Ahead …
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betrieb der Remsbahn durch Go-Ahead [#171953]
Datum
11. Dezember 2019 21:17
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem das Eisenbahnverkehrsunternehmen Go-Ahead die Ausschreibung zum Betrieb der Remsbahn gewonnen hat und diese seit dem 9. Juni 2019 betreibt, kommt es regelmäßig zu schwerwiegenden Störungen, Ausfällen und Einschränkungen. Senden Sie mir deswegen bitte Folgendes zu: Sämtliche vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Unternehmen Go-Ahead im Rahmen des Betriebs der Remsbahn. Insbesondere die genauen vertraglich vereinbarten Leistungen, welche Go-Ahead zu erfüllen verpflichtet ist. Dazu zählen unter anderem die vertraglich vereinbarte Taktung der Regionalbahn 13, des Interregio Express 1 sowie die anzufahrenden Bahnhöfe. Des Weiteren senden Sie mir bitte ebenfalls zu, welche Strafen vorgesehen sind bei Nichterfüllung des Vertrags oder Teilen des Vertrags zum Betrieb der Remsbahn. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats, zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt] Anfragenr: 171953 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Betrieb der Remsbahn durch Go-Ahead“ vom 11.12…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betrieb der Remsbahn durch Go-Ahead [#171953]
Datum
11. Januar 2020 07:52
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Betrieb der Remsbahn durch Go-Ahead“ vom 11.12.2019 (#171953) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 171953 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Betrieb der Remsbahn durch Go-Ahead“ vom 11.12…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betrieb der Remsbahn durch Go-Ahead [#171953]
Datum
16. Januar 2020 17:00
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Betrieb der Remsbahn durch Go-Ahead“ vom 11.12.2019 (#171953) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 171953 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Betrieb der Remsbahn durch Go-Ahead“ [#171953] [#171953]
Datum
24. Januar 2020 08:09
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bis jetzt keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 171953.pdf Anfragenr: 171953 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Betrieb der Remsbahn durch Go-Ahead“ [#171953] [#171953]
Datum
24. Januar 2020 08:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei unser Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Vertrags- und Vergabeunterlagen Go-Ahead Baden-Württemberg (Remsbahn) #171953 Sehr geehrteAntragsteller/in beigef…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
Vertrags- und Vergabeunterlagen Go-Ahead Baden-Württemberg (Remsbahn) #171953
Datum
10. September 2020 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie vorab elektronisch übersandt. Das Original folgt mit der Post. Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den im Schreiben genannten Sachbearbeiter. Mit freundlichen Grüßen