Betrieb irregulärer, verdeckter Funkanlagen (Beispiel: Frauenkirche / BNachD)

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)

Guten Tag,

im Folgenden meine Anfrage:

1. ist Ihnen bekannt, ob neben der enttarnten ehemaligen BND-Funksanlage in einem der Glockentürme der Münchener Frauenkirche derzeit weitere nicht öffentlich verzeichnete oder verdeckt betriebene Funkanlagen auf dem Münchener Stadtgebiet installiert sind oder in der Vergangenheit installiert waren?

a) bitte weisen Sie alle entsprechenden Installationen mit Standort, Zweck, Installationsdatum und technisch verantwortlichem Betreiber nach. Alternativ reichen Sie bitte zumindest die Anzahl entsprechender Anlagen auf dem Münchener Stadtgebiet mit der Installationsdekade (genaueres Datum nicht notwendig) nach.

2. Wer kontrolliert die Einhaltung der mit dem Betrieb solcher Funkanlagen verbundenen Bestimmungen und Rahmenbedingungen, etwa in Hinsicht auf die Emission von elektromagnetischen Feldern und die damit einhergehende Exposition der Bevölkerung, in Anbetracht der Tatsache, das elektromagnetische Felder mit klar nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken einhergehen?

3. Wer genehmigt und überwacht die Installation und den Betrieb von nicht öffentlich verzeichneten, etwa von nachrichtendienstlichen Behörden über einen längeren Zeitraum betriebenen Funkanlagen in München?

4. Können entsprechende nachrichtendienstliche Behörden entsprechende Anlagen ohne Abstimmung mit den zuständigen Münchener Genehmigungsbehörden installieren und betreiben? Oder ist, wie auch generell vor der Installation und Inbetriebnahme von leistungsfähigen Funkanlagen, eine Genehmigung durch die Münchener Verwaltung notwendig, so wie es etwa der Fall ist wenn ein kommerzielles Telekommunikationsunternehmen plant einen Funkzellensender für den Mobilfunk auf dem Münchener Stadtgebiet zu installieren?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Bei der Stadtverwaltung München (Referat für Klima- und Umweltschutz) sind laut eigenen Aussagen keine Informationen zur Erfüllung des konkreten Informationsbegehrens vorhanden. Es wird verwiesen auf die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie auf den Bundes- oder Landesverfassungsschutz.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)<< A…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betrieb irregulärer, verdeckter Funkanlagen (Beispiel: Frauenkirche / BNachD) [#272674]
Datum
9. März 2023 22:55
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> im Folgenden meine Anfrage:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1. ist Ihnen bekannt, ob neben der enttarnten ehemaligen BND-Funksanlage in einem der Glockentürme der Münchener Frauenkirche derzeit weitere nicht öffentlich verzeichnete oder verdeckt betriebene Funkanlagen auf dem Münchener Stadtgebiet installiert sind oder in der Vergangenheit installiert waren?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> a) bitte weisen Sie alle entsprechenden Installationen mit Standort, Zweck, Installationsdatum und technisch verantwortlichem Betreiber nach. Alternativ reichen Sie bitte zumindest die Anzahl entsprechender Anlagen auf dem Münchener Stadtgebiet mit der Installationsdekade (genaueres Datum nicht notwendig) nach. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2. Wer kontrolliert die Einhaltung der mit dem Betrieb solcher Funkanlagen verbundenen Bestimmungen und Rahmenbedingungen, etwa in Hinsicht auf die Emission von elektromagnetischen Feldern und die damit einhergehende Exposition der Bevölkerung, in Anbetracht der Tatsache, das elektromagnetische Felder mit klar nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken einhergehen?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 3. Wer genehmigt und überwacht die Installation und den Betrieb von nicht öffentlich verzeichneten, etwa von nachrichtendienstlichen Behörden über einen längeren Zeitraum betriebenen Funkanlagen in München?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 4. Können entsprechende nachrichtendienstliche Behörden entsprechende Anlagen ohne Abstimmung mit den zuständigen Münchener Genehmigungsbehörden installieren und betreiben? Oder ist, wie auch generell vor der Installation und Inbetriebnahme von leistungsfähigen Funkanlagen, eine Genehmigung durch die Münchener Verwaltung notwendig, so wie es etwa der Fall ist wenn ein kommerzielles Telekommunikationsunternehmen plant einen Funkzellensender für den Mobilfunk auf dem Münchener Stadtgebiet zu installieren? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272674/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
[Antragsteller*in] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zust…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Betrieb irregulärer, verdeckter Funkanlagen (Beispiel: Frauenkirche / BNachD) [#272674]
Datum
10. März 2023 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

[Antragsteller*in] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Fragen über die Plattform "Frag den Staat&…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Ihre Frage über die Plattform Frag den Staat: Betrieb irregulärer, verdeckter Funkanlagen (Beispiel: Frauenkirche / BNachD) [#272674]
Datum
15. März 2023 15:43
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Fragen über die Plattform "Frag den Staat" unter der o.g. Verfahrensnummer. Diese Fragen wurden dem Referat für Klima- und Umweltschutz bei der Landeshauptstadt München zur Beantwortung weitergeleitet. Bei dem Referat für Klima- und Umweltschutz sind keine Informationen zur Erfüllung des konkreten Informationsbegehrens vorhanden. Damit kann dem Informationsbegehren nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München (vgl. § 1 Abs. 1 S. 1 IFS) und dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz jeweils nicht nachgekommen werden (vgl. Art. 3 Abs. 1 S. 1 BayUIG). Es besteht seitens des Referates für Klima- und Umweltschutz auch keine Kenntnis darüber, welche andere informationspflichtige Stelle konkret über alle Informationen zu den gestellten Fragen verfügt. Da sowohl die Bundesnetzagentur als auch die Bundesanstalt für Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie der Bundes- oder Landesverfassungsschutz jeweils grundsätzlich in Betracht kämen, verweisen wir Sie jeweils gemäß Art. 4 Abs. 3 S. 3 BayUIG an die vorgenannten Behörden. Mit freundlichen Grüßen