Betrieb irregulärer, verdeckter Funkanlagen (Beispiel: Frauenkirche / BNachD)
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)
Guten Tag,
im Folgenden meine Anfrage:
1. ist Ihnen bekannt, ob neben der enttarnten ehemaligen BND-Funksanlage in einem der Glockentürme der Münchener Frauenkirche derzeit weitere nicht öffentlich verzeichnete oder verdeckt betriebene Funkanlagen auf dem Münchener Stadtgebiet installiert sind oder in der Vergangenheit installiert waren?
a) bitte weisen Sie alle entsprechenden Installationen mit Standort, Zweck, Installationsdatum und technisch verantwortlichem Betreiber nach. Alternativ reichen Sie bitte zumindest die Anzahl entsprechender Anlagen auf dem Münchener Stadtgebiet mit der Installationsdekade (genaueres Datum nicht notwendig) nach.
2. Wer kontrolliert die Einhaltung der mit dem Betrieb solcher Funkanlagen verbundenen Bestimmungen und Rahmenbedingungen, etwa in Hinsicht auf die Emission von elektromagnetischen Feldern und die damit einhergehende Exposition der Bevölkerung, in Anbetracht der Tatsache, das elektromagnetische Felder mit klar nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken einhergehen?
3. Wer genehmigt und überwacht die Installation und den Betrieb von nicht öffentlich verzeichneten, etwa von nachrichtendienstlichen Behörden über einen längeren Zeitraum betriebenen Funkanlagen in München?
4. Können entsprechende nachrichtendienstliche Behörden entsprechende Anlagen ohne Abstimmung mit den zuständigen Münchener Genehmigungsbehörden installieren und betreiben? Oder ist, wie auch generell vor der Installation und Inbetriebnahme von leistungsfähigen Funkanlagen, eine Genehmigung durch die Münchener Verwaltung notwendig, so wie es etwa der Fall ist wenn ein kommerzielles Telekommunikationsunternehmen plant einen Funkzellensender für den Mobilfunk auf dem Münchener Stadtgebiet zu installieren?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Bei der Stadtverwaltung München (Referat für Klima- und Umweltschutz) sind laut eigenen Aussagen keine Informationen zur Erfüllung des konkreten Informationsbegehrens vorhanden. Es wird verwiesen auf die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie auf den Bundes- oder Landesverfassungsschutz.
Information nicht vorhanden
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Datum9. März 2023
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12. April 2023
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