Betrieb und Entwicklung von wtkedu
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle vorhandenen Dokumente, Statistiken, Dienstanweisungen sowie Protokolle zur Entwicklung des Lernmanagementsystems
- ausführliche und umfangreiche Informationen zu internen und externen (auch laufenden) Kosten zur Entwicklung sowie zur Wartung des Systems
- alle vorhandenen Dokumente (z.B. eMails) Schulen gegenüber bezüglich des Lernmanagementsystems
- den Quellcode des Lernmanagementsystems
- alle Broschüren, Anleitungen und/oder Tipps gegenüber Schulen und/oder Lehrern bezüglich des Lernmanagementssystems
- Informationen über den aktuellen Stand der Verwendung der Plattform sowie eine Bewertung dessen (Verwenden die Schulen die Plattform wie ursprünglich geplant und wie zufrieden sind Sie insgesamt mit der Verwendung der Plattform durch die Schulen?).
- Alle Rückmeldungen von Schulen bezüglich der Plattform (Kritik, Lob, Rückfragen, Anregungen, usw.).
- Dokumente, welche die Entscheidung für die Erstellung der Plattform begründen.
- Ist eine Weiterentwicklung der Angebote geplant bzw. bereits beauftragt oder vertraglich vereinbart?
- Verträge mit Vertragspartnern bezüglich der Umsetzung
Ich konnte bereits in Erfahrung bringen, dass das Lernmanagementsystem wtkedu durch den
Kreisausschuss des Wetteraukreises
Europaplatz
61169 Friedberg
betrieben wird - die Zuständigkeit sehe ich trotzdem bei Ihnen. Liege ich diesbezüglich richtig?
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum21. Mai 2019
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25. Juni 2019
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