Betriebs- und Entwicklungskosten für Corona-Warn-App zwischen 2022 und 2023 von 100 Millionen auf 200 Millionen verdoppelt

Senden Sie alle Unterlagen zu, die begründen, warum sich die Entwicklungs- und Betriebskosten der Covid-Warn-App zwischen 2022 und 2023 beinahe verdoppelt haben. Dies macht in meinen Augen keinen Sinn, da in dieser Zeit die Covid-Pandemie abgeflacht ist - warum verdoppelten sich die Kosten in dieser Zeit insgesamt um das doppelte?

"Damit belaufen sich die Gesamtkosten für das Programm nun (Anmk.: Dez 2022) auf mehr als 220 Millionen Euro. [...] Schon bis Jahresbeginn 2022 hatte die App mehr als 130 Millionen Euro gekostet."
Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/gesamtkosten-fuer-corona-warn-app-steigen-auf-220-millionen-euro-a-0202c5e9-f2f9-4586-a8f1-e469fd5437fb

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie alle Unterlagen zu, die be…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betriebs- und Entwicklungskosten für Corona-Warn-App zwischen 2022 und 2023 von 100 Millionen auf 200 Millionen verdoppelt [#283202]
Datum
4. Juli 2023 23:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie alle Unterlagen zu, die begründen, warum sich die Entwicklungs- und Betriebskosten der Covid-Warn-App zwischen 2022 und 2023 beinahe verdoppelt haben. Dies macht in meinen Augen keinen Sinn, da in dieser Zeit die Covid-Pandemie abgeflacht ist - warum verdoppelten sich die Kosten in dieser Zeit insgesamt um das doppelte? "Damit belaufen sich die Gesamtkosten für das Programm nun (Anmk.: Dez 2022) auf mehr als 220 Millionen Euro. [...] Schon bis Jahresbeginn 2022 hatte die App mehr als 130 Millionen Euro gekostet." Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/gesamtkosten-fuer-corona-warn-app-steigen-auf-220-millionen-euro-a-0202c5e9-f2f9-4586-a8f1-e469fd5437fb
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283202/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Betriebs- und Entwicklungskosten für Corona-Warn-App zwischen 2022 und 2023 von 100 Millionen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Betriebs- und Entwicklungskosten für Corona-Warn-App zwischen 2022 und 2023 von 100 Millionen auf 2... [#283202]
Datum
5. Juli 2023 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Betriebs- und Entwicklungskosten für Corona-Warn-App zwischen 2022 und 2023 von 100 Millionen a…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Betriebs- und Entwicklungskosten für Corona-Warn-App zwischen 2022 und 2023 von 100 Millionen auf 2... [#283202]
Datum
2. August 2023 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 04.07.2023. Darin bitten Sie um …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Betriebs- und Entwicklungskosten für Corona-Warn-App zwischen 2022 und 2023 von 100 Millionen auf 200 Millionen verdoppelt [#283202]
Datum
2. August 2023 13:00
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 04.07.2023. Darin bitten Sie um die Zusendung von Unterlagen zu den Kosten der Corona-Warn-App zwischen 2022 und 2023. 1) Zu Ihrer Frage nach der Corona-Warn-App und den Entwicklungs- und Betriebskosten kann Ihnen folgende Auskunft erteilt werden: Die Aussage, dass sich die Entwicklungs- und Betriebskosten der Corona-Warn-App im Vergleich zum Jahr 2022 im Jahr 2023 beinahe verdoppelt haben, ist, betrachtet man die tatsächlichen Zahlen, nicht korrekt. In 2022 wurden seitens des RKI insgesamt 68,6 Mio. EUR für die Corona-Warn-App verausgabt. In 2023 wurden mit Stand 31. Juli 2023 rund 13,8 Mio. EUR für die Corona-Warn-App ausgegeben. Bei der Corona-Warn-App handelte es sich nicht nur um eine App, sondern ein komplexes Gesamtsystem. Dieses Anwendungssystem wurde stetig weiterentwickelt und verbessert. Zur digitalen Übermittlung von Corona-Testergebnissen sind beispielsweise zahlreiche medizinische Leistungserbringer (Labore, Arztpraxen, Apotheken) sowie Testzentren an das CWA-System angebunden worden. Diese Anbindung hat gegenüber anderen Warn-Apps in Europa zu einer Beschleunigung des Warnprozesses und damit einer schnelleren Unterbrechung von Infektionsketten geführt. Zudem wurde die CWA um viele weitere Funktionalitäten erweitert, insbesondere um die Verwaltung von europäischen Covid-Zertifikaten (DCCs), Event-Registrierung und Anzeige aktueller Kennzahlen zum Infektionsgeschehen. Das hinter der App steckende System erleichterte nicht nur die Identifikation und Benachrichtigung von Kontaktpersonen, sondern gewährleistete auch den Datenschutz. Gerade um die Privatsphäre der Nutzenden zu sichern, wurde vor dem Hintergrund der hohen Millionenzahl an Nutzenden, eine sehr komplexe Server-Struktur aufgebaut, welche über knapp 3 Jahre betrieben und gewartet wurde. Entsprechend sind bei Kostenbetrachtungen zu Covid-Apps neben den Entwicklungskosten immer auch die Betriebskosten miteinzubeziehen. 2) Bezüglich Ihrer Bitte um die Zusendung von Unterlagen zu den Kosten der Corona-Warn-App zwischen 2022 und 2023, beachten Sie bitte Folgendes: Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter, T-Systems und von T-Systems beteiligten Tochterunternehmen sowie SAP, berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen. Zudem haben Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an behördenexterne Dritte widersprochen. Im Rahmen einer Drittbeteiligung nach § 8 Absatz 1 IFG ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der Dritte über die Identität des Antragstellers zu unterrichten, bevor er über seine Zustimmung zur Freigabe seiner personenbezogenen Daten oder seiner Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse entscheidet (vgl. BT-Drucks. 15/4493, S. 14.). Der Vorgang kann daher nur weiterbearbeitet werden, wenn Sie der Offenlegung Ihrer Identität gegenüber T-Systems und den von T-Systems beteiligten Tochterunternehmen sowie SAP zustimmen. Gleichzeitig möchte ich darüber informieren, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren entstehen werden. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 6 Stunden und für Angehörige des mittleren Dienstes auf 14 Stunden. Rechnerisch ergibt sich voraussichtlich eine Gebühr oberhalb der Gebührenobergrenze, sodass die maximal zulässige Gebühr in Höhe von 500 Euro erreicht würde. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen