Betriebserlaubnisfreiheit Niedersachsen nach SGB VIII

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte antworten Sie mir auf folgende Frage:

Gibt es in Niedersachsen spezielle Verordnungnen des SGB VIII, spezifisch Paragraph 45, Absatz 1 (Betriebserlaubnisfreiheit für Einrichtungen) welche vom Bundesrecht abweichen?

Sollte dies der Fall sein, so bitte ich Sie, mir diese Verordnungen zukommen zu lassen.

Wenn nicht, so bitte ich Sie, mir dies ebenso mitzuteilen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juli 2021
  • Frist
    3. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte antworten Sie mir auf folgende Frage: Gibt es in Niedersac…
An Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betriebserlaubnisfreiheit Niedersachsen nach SGB VIII [#224181]
Datum
1. Juli 2021 00:49
An
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte antworten Sie mir auf folgende Frage: Gibt es in Niedersachsen spezielle Verordnungnen des SGB VIII, spezifisch Paragraph 45, Absatz 1 (Betriebserlaubnisfreiheit für Einrichtungen) welche vom Bundesrecht abweichen? Sollte dies der Fall sein, so bitte ich Sie, mir diese Verordnungen zukommen zu lassen. Wenn nicht, so bitte ich Sie, mir dies ebenso mitzuteilen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224181/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 1. Juli 2021 teile ich Ihnen mit, dass ich eine Zuständigkeit des Nds. …
Von
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Betreff
AW: Betriebserlaubnisfreiheit Niedersachsen nach SGB VIII [#224181]
Datum
9. Juli 2021 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 1. Juli 2021 teile ich Ihnen mit, dass ich eine Zuständigkeit des Nds. Oberverwaltungsgerichts für die Beantwortung der von Ihnen aufgeworfenen Frage nicht gegeben ist. Das Gericht ist zuständig für die ihm unterbreiteten und zugewiesenen Streitigkeiten. Eine Rechtsberatung darf nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen