Betriebsgenehmigung Jugendhilfezentrum Raphaelshaus, Dormagen

Die Betriebsgenehmigung des Jugendhilfezentrum Raphaelshaus Dormagen, Krefelder Str. 122, 41539 Dormagen.
U.a. Begründung: Nach meinen bisherigen Erkenntnissen ist der LVR Rheinland für die Erteilung der Betriebsgenehmigung zuständig. Da es sich u.a. um einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung handelt, ist nicht nur "öffentliches Interesse" iVm u.a. Art. 1, 20 u. 25 GG, DSGVO iVm Art. 2 EU-Vertrag iVm GRCh, sondern auch "Privatrecht" iVm u.a. BGB, SGB X, etc. betroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betriebsgenehmigung Jugendhilfezentrum Raphaelshaus, Dormagen [#285622]
Datum
6. August 2023 22:55
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Betriebsgenehmigung des Jugendhilfezentrum Raphaelshaus Dormagen, Krefelder Str. 122, 41539 Dormagen. U.a. Begründung: Nach meinen bisherigen Erkenntnissen ist der LVR Rheinland für die Erteilung der Betriebsgenehmigung zuständig. Da es sich u.a. um einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung handelt, ist nicht nur "öffentliches Interesse" iVm u.a. Art. 1, 20 u. 25 GG, DSGVO iVm Art. 2 EU-Vertrag iVm GRCh, sondern auch "Privatrecht" iVm u.a. BGB, SGB X, etc. betroffen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285622/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landschaftsverband Rheinland
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 06.08.2023, in welchem Sie um die …
Von
Landschaftsverband Rheinland
Betreff
WG: Betriebsgenehmigung Jugendhilfezentrum Raphaelshaus, Dormagen [#285622]
Datum
22. August 2023 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 06.08.2023, in welchem Sie um die Zusendung der "Betriebsgenehmigung des Jugendhilfezentrum Raphaelshaus Dormagen, Krefelder Str. 122, 41539 Dormagen" baten. Anbei sende ich Ihnen die Betriebserlaubnis der o. g. Einrichtung gem. § 45 SGB VIII. Die Anschriften der Gruppenangebote habe ich zum Schutz der dort lebenden Minderjährigen geschwärzt. Aspekte, die Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung geben könnten sind ebenfalls geschwärzt. Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meiner E-Mail samt Anhang. Mit freundlichen Grüßen

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