Betriebsprüfungen in 2022

Anfrage an: Finanzamt Lippstadt

Auf geschlüsselt in den Kommunen:
- Anzahl der Betriebe, die vom Amt geprüft werden könnten
- Anzahl der Prüfungen (wenn möglich, aufgeschlüsselt in: was geprüft wurde)
- Anzahl der Betriebsprüfer

Ergebnis der Anfrage

- Anzahl der Betriebe im Jahr 2022 im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Lippstadt, die vom Amt geprüft werden könnten: 13.279
- Anzahl der Prüfungen im Jahr 2022 im Finanzamt Lippstadt: 205
- Anzahl der Betriebsprüfer im Jahr 2022 im Finanzamt Lippstadt: 10,33 (Stellenanteil)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Finanzamt Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betriebsprüfungen in 2022 [#273993]
Datum
24. März 2023 17:46
An
Finanzamt Lippstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf geschlüsselt in den Kommunen:<< Antragsteller:in >> - Anzahl der Betriebe, die vom Amt geprüft werden könnten<< Antragsteller:in >> - Anzahl der Prüfungen (wenn möglich, aufgeschlüsselt in: was geprüft wurde)<< Antragsteller:in >> - Anzahl der Betriebsprüfer Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273993/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Finanzamt Lippstadt
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Von
Finanzamt Lippstadt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. April 2023 11:29
Status
Warte auf Antwort
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4,3 KB


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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, gebe es denn die Informationen ohne Aufschlüsselung auf die Kommunen? Mit freundlichen Grüßen <<…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betriebsprüfungen in 2022, Ihre Anfrage vom 24.03.2023 [#273993]
Datum
25. April 2023 13:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gebe es denn die Informationen ohne Aufschlüsselung auf die Kommunen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273993/
Finanzamt Lippstadt
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Von
Finanzamt Lippstadt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Mai 2023 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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Finanzamt Lippstadt
Guten Tag << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 23.05.2023 nach dem Gesetz üb…
Von
Finanzamt Lippstadt
Betreff
Ergebnisse und Kosten der Betriebsprüfungen in 2022
Datum
26. Juni 2023 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 23.05.2023 nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes werden ihre Anfragen wie folgt beantwortet: - Höhe der angefallenen Steuernachzahlungen und -rückerstattungen: Die von Ihnen angefragten Informationen zur Höhe der angefallenen Steuernachzahlungen und -rückerstattungen durch die Betriebsprüfung im Jahr 2022 liegen dem Finanzamt Lippstadt nicht vor. Die im Zusammenhang mit durchgeführten Betriebsprüfungen festgestellten Mehr-/Mindersteuern im Zeitpunkt der Berichtsauswertung sind rein statistische Werte. - Höhe der angesetzten Personalkosten für die Betriebsprüfung in 2022: Aufzeichnungen über die Personalkosten liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen