Betriebsprüfungen von Apotheken

Die Kontrollergebnisse der vergangenen zwei Betriebsprüfungen, insbesondere die Prüfung auf Barrierefreiheit nach § 4 Abs. 2a ApBetrO bzw. § 6 ApoG für die
- Galenus-Apotheke Hoyerswerdaer Straße, 01099 Dresden; sowie die
- Liebig-Apotheke, Windmühlenstraße 41, 04107 Leipzig

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • Kosten dieser Information:
    134,72 Euro
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kontrollerg…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Betriebsprüfungen von Apotheken [#201690]
Datum
26. Oktober 2020 12:43
An
Landesdirektion Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kontrollergebnisse der vergangenen zwei Betriebsprüfungen, insbesondere die Prüfung auf Barrierefreiheit nach § 4 Abs. 2a ApBetrO bzw. § 6 ApoG für die - Galenus-Apotheke Hoyerswerdaer Straße, 01099 Dresden; sowie die - Liebig-Apotheke, Windmühlenstraße 41, 04107 Leipzig
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 201690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201690/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landesdirektion Sachsen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren beigefügten Antrag nach dem SächsUIG/dem VIG. Sie erbitten…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
AW: Betriebsprüfungen von Apotheken [#201690]
Datum
4. November 2020 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,3 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren beigefügten Antrag nach dem SächsUIG/dem VIG. Sie erbitten die Zusendung der Kontrollergebnisse der vergangenen zwei Betriebsprüfungen, insbesondere der Barrierefreiheit nach § 4 Abs. 2 a ApBetrO bzw. § 6 ApoG für zwei konkret benannte Apotheken im Freistaat Sachsen. Soweit keine Anspruch auf Auskunft nach dem SächsUIG bzw. dem VIG besteht, soll Ihr Antrag als Bürgeranfrage unter Vorabmitteilung der entstehenden Kosten behandelt werden. Die Anwendungsbereiche des SächsUIG wie auch des VIG sind weder nach § 3 Abs. 2 SächsUIG noch nach § 1 VIG eröffnet. Es handelt sich bei Ihrer vorliegenden Anfrage vielmehr um eine Anfrage zur Apothekenüberwachung. Ihre Bürgeranfrage könnte mit generellen Auskünften zur Prüfung der Überwachung von Apotheken im Freistaat Sachsen beantwortet werden. Auskünfte zu den zwei konkret benannten Apotheken kommen mangels Beteiligtenstellung Ihrerseits nicht in Betracht. Für die generellen Auskünfte zur Überwachung von Apotheken wären Kosten nach dem SächsVwKG in Verbindung mit dem 9. SächsKVZ zu erheben. Diese würden sich mindestens auf 134,72 EUR belaufen. Es ist davon auszugehen, dass ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes mindestens 2 Stunden mit der Beantwortung Ihrer Anfrage befasst wäre. Hierbei handelt es sich nicht lediglich um eine Auskunft einfacher Art, da Verfahrensabläufe nebst entsprechenden Prüfungsschritten erläutert werden würden. Bitte teilen Sie bis zum 4. Dezember 2020 mit, ob Sie weiterhin an Ihrer Bürgeranfrage unter Übernahme der anfallenden Kosten festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Gebühren haben mich erfolgreich abgeschreckt. Ich ziehe meine Anfrage zu…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Betriebsprüfungen von Apotheken [#201690]
Datum
4. Dezember 2020 22:31
An
Landesdirektion Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Gebühren haben mich erfolgreich abgeschreckt. Ich ziehe meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 201690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201690/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>