Betrugs- Mail mit der Zielsetzung mir betrügerisch Geld heraus zu locken

In der Vortäuschung, mein Provider Vodafone zu sein, erhielt ich eine E- Mail mit der Aufforderung, die Rechnung von € 145,69 zu zahlen. Nur dadurch, dass ich merkte, dass das Vodofone -Logo farblich unterschiedlich bzw.entgegengesetzt ist, habe ich die Rechnung/Mail nicht ge-
öffnet. Vodafone wurde von mir benachrichtigt. Ich erstatte hiermit Anzeige gegen den unbekannten Internetbetrüger. Sollten Sie weitere Angaben benötigen, ist hier meine Adresse:
Rainer Foltin, 42929 Wermelskirchen, Grünestr.55; <<E-Mail-Adresse>>;02196-7060418

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. Juni 2018
  • Frist
    28. Juli 2018
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Hans Peter Rainer Foltin
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
Hans Peter Rainer Foltin
Betreff
Betrugs- Mail mit der Zielsetzung mir betrügerisch Geld heraus zu locken [#31289]
Datum
26. Juni 2018 17:25
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Vortäuschung, mein Provider Vodafone zu sein, erhielt ich eine E- Mail mit der Aufforderung, die Rechnung von € 145,69 zu zahlen. Nur dadurch, dass ich merkte, dass das Vodofone -Logo farblich unterschiedlich bzw.entgegengesetzt ist, habe ich die Rechnung/Mail nicht ge- öffnet. Vodafone wurde von mir benachrichtigt. Ich erstatte hiermit Anzeige gegen den unbekannten Internetbetrüger. Sollten Sie weitere Angaben benötigen, ist hier meine Adresse: Rainer Foltin, 42929 Wermelskirchen, Grünestr.55; <<E-Mail-Adresse>> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Peter Rainer Foltin <<E-Mail-Adresse>>

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Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Ant…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
26. Juni 2018 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Für Anfragen an die hiesige Behörde, die keine Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren betreffen, finden Sie die nach der DSGVO erforderlichen Informationen auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Reiter "Datenschutzerklärung". Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen