Bettlägerigkeitsbescheinigung, Wegeunfähigkeitsbescheinigung, Reiseunfähigkeitsbescheinigung - Kostennote und Muster
Jobcenter fordern von Kunden bisweilen Bettlägerigkeitsbescheinigungen, (auch Wegeunfähigkeitsbescheinigung oder Reiseunfähigkeitsbescheinigungen genannt).
Solche Formulare sind Ärzten unbekannt und die Gebührenforderungen für Extra-Atteste liegen zwischen 10,00 € und 35,00 €.
Bitte übersenden Sie mir das entsprechende Muster und benennen Sie mir die konkrete Kostennote.
Ergebnis der Anfrage
"Muster zur Ausstellung von sogenannten Bettlägerigkeitsbescheinigungen
sind uns nicht bekannt. Die Abrechnung zur Erstellung solcher
Bescheinigungen und ggf. begleitender Leistungen in der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ) erfolgt gemäß den Beratungs-, Untersuchungs- und
insbesondere den Berichts-Gebührenpositionen (z.B. Nrn. 70 bzw. 75 GOÄ) im
Abschnitt B der GOÄ"
Wieder einmal erlauben sich Jobcenter Sonderrechte abzuleiten, die weit über die Ansprüche von Arbeitgebern hinausgehen.
Zur Aktualität des GOÄ ist anzumerken, dass die Leistungen immer noch in DM (Deutsche Mark) ausgewiesen sind.
Eine Kommentierung im Netz:
""zunächst zum Arzt REISEN...
..damit dieser dann bescheinigt, dass man das gar nicht gekonnt hätte.
Das JobCenter erkennt dann genau daran, das eine Reiseunfähigkeit faktisch nicht vorlag
und es sich um ein "Gefälligkeitsattest" handelt...
Wer behauptet, Juristen seien vernuftbegabte Wesen, kann auch behaupten, das Pantoffeltierchen sei in der Nahrungskette ganz oben..!
Das Ganze entspricht in vielen Fällen einer Aufforderung die Nichtexistenz eines Beweises zu beweisen - um es einem Juristen zu erklären.
Aber dass das Ganze Schwachsinn ist, muss niemand mehr breittreten! " "
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum4. November 2016
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6. Dezember 2016
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