Bettlägerigkeitsbescheinigung, Wegeunfähigkeitsbescheinigung, Reiseunfähigkeitsbescheinigung - Kostennote und Muster

Anfrage an: Bundesärztekammer

Jobcenter fordern von Kunden bisweilen Bettlägerigkeitsbescheinigungen, (auch Wegeunfähigkeitsbescheinigung oder Reiseunfähigkeitsbescheinigungen genannt).

Solche Formulare sind Ärzten unbekannt und die Gebührenforderungen für Extra-Atteste liegen zwischen 10,00 € und 35,00 €.

Bitte übersenden Sie mir das entsprechende Muster und benennen Sie mir die konkrete Kostennote.

Ergebnis der Anfrage

"Muster zur Ausstellung von sogenannten Bettlägerigkeitsbescheinigungen
sind uns nicht bekannt. Die Abrechnung zur Erstellung solcher
Bescheinigungen und ggf. begleitender Leistungen in der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ) erfolgt gemäß den Beratungs-, Untersuchungs- und
insbesondere den Berichts-Gebührenpositionen (z.B. Nrn. 70 bzw. 75 GOÄ) im
Abschnitt B der GOÄ"

Wieder einmal erlauben sich Jobcenter Sonderrechte abzuleiten, die weit über die Ansprüche von Arbeitgebern hinausgehen.
Zur Aktualität des GOÄ ist anzumerken, dass die Leistungen immer noch in DM (Deutsche Mark) ausgewiesen sind.

Eine Kommentierung im Netz:
""zunächst zum Arzt REISEN...
..damit dieser dann bescheinigt, dass man das gar nicht gekonnt hätte.
Das JobCenter erkennt dann genau daran, das eine Reiseunfähigkeit faktisch nicht vorlag
und es sich um ein "Gefälligkeitsattest" handelt...

Wer behauptet, Juristen seien vernuftbegabte Wesen, kann auch behaupten, das Pantoffeltierchen sei in der Nahrungskette ganz oben..!

Das Ganze entspricht in vielen Fällen einer Aufforderung die Nichtexistenz eines Beweises zu beweisen - um es einem Juristen zu erklären.

Aber dass das Ganze Schwachsinn ist, muss niemand mehr breittreten! " "

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. November 2016
  • Frist
    6. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jobcenter forder…
An Bundesärztekammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bettlägerigkeitsbescheinigung, Wegeunfähigkeitsbescheinigung, Reiseunfähigkeitsbescheinigung - Kostennote und Muster [#18950]
Datum
4. November 2016 20:52
An
Bundesärztekammer
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jobcenter fordern von Kunden bisweilen Bettlägerigkeitsbescheinigungen, (auch Wegeunfähigkeitsbescheinigung oder Reiseunfähigkeitsbescheinigungen genannt). Solche Formulare sind Ärzten unbekannt und die Gebührenforderungen für Extra-Atteste liegen zwischen 10,00 € und 35,00 €. Bitte übersenden Sie mir das entsprechende Muster und benennen Sie mir die konkrete Kostennote.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesärztekammer
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.11.2016, in dem Sie darum bitten, entsprechende …
Von
Bundesärztekammer
Betreff
Antwort: eMail-Anfrage bzgl. Bettlägerigkeitsbescheinigung, Wegeunfähigkeitsbescheinigung, Reiseunfähigkeitsbescheinigung - Kostennote und Muster [#18950]
Datum
5. Dezember 2016 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.11.2016, in dem Sie darum bitten, entsprechende Muster zu sog. Bettlägerigkeitsbescheinigungen und die sich darauf beziehende konkrete Kostennote zu übersenden. Die Bundesärztekammer ist als Arbeitsgemeinschaft der 17 (Landes-)Ärztekammern organisiert. In diesem Rahmen vertritt sie die berufspolitischen Interessen der Ärzteschaft in der Bundesrepublik Deutschland und nimmt die in ihrer Satzung geregelten Aufgaben wahr. Die Bundesärztekammer wirkt aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mit und entwickelt Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik. Zu unseren Aufgaben gehört es nicht, Rechtsauskünfte oder Ratschläge an Dritte zu erteilen. Zu der von Ihnen gestellten Frage kann ich Ihnen die nachfolgende allgemeine Auskunft geben: Muster zur Ausstellung von sogenannten Bettlägerigkeitsbescheinigungen sind uns nicht bekannt. Die Abrechnung zur Erstellung solcher Bescheinigungen und ggf. begleitender Leistungen in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt gemäß den Beratungs-, Untersuchungs- und insbesondere den Berichts-Gebührenpositionen (z.B. Nrn. 70 bzw. 75 GOÄ) im Abschnitt B der GOÄ - je nach Einzelfall gemäß des Umfangs der tatsächlich erbrachten Leistungen -, falls keine andere Vergütungsregelung greift. Unter dem nachfolgenden Link sind die o.g. Gebührenpositionen abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/index.html. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen