Beurlaubung von Beamten zum Kommerziellen Arm der GIZ - International Service

Die GIZ betreibt über ihren kommerziellen Arm IS International Service in Saudi-Arabien das Technical Trainers College (https://www.giz.de/de/weltweit/18371.html) und das College for Applied Studies in Yanbu. Aus Thüringen ist hier u.a. Rainer Gehrke http://bit.ly/1Eh6xKs tätig. Herr Gehrke ist beurlaubt seit Sommer 2013
Normaler Weise ist eine Beurlaubung nur zum Zwecke der Entwicklungshilfe zulässig. Hier handelt es sich jedoch um keine Entwicklungshilfe, sondern GIZ IS betreibt hier auf kommerzieller Basis und im Wettbewerb zu Mitbewerbern Colleges. Deshalb ist die Beurlaubung von Rechts wegen nicht zulässig.

Ich frage deshalb das Ministerium
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen Beurlaubungen von Beamten zu GIZ IS?
2. Wie erfolgt die Verteilung der Pensionslasten? Wenn GIZ IS keine Kosten hier übernimmt, wie hoch ist die Subventionierung von GIZ IS durch das Land Thüringen pro Jahr?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. April 2015
  • Frist
    30. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die GIZ …
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
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Betreff
Beurlaubung von Beamten zum Kommerziellen Arm der GIZ - International Service [#9563]
Datum
28. April 2015 07:25
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die GIZ betreibt über ihren kommerziellen Arm IS International Service in Saudi-Arabien das Technical Trainers College (https://www.giz.de/de/weltweit/18371.html) und das College for Applied Studies in Yanbu. Aus Thüringen ist hier u.a. Rainer Gehrke http://bit.ly/1Eh6xKs tätig. Herr Gehrke ist beurlaubt seit Sommer 2013 Normaler Weise ist eine Beurlaubung nur zum Zwecke der Entwicklungshilfe zulässig. Hier handelt es sich jedoch um keine Entwicklungshilfe, sondern GIZ IS betreibt hier auf kommerzieller Basis und im Wettbewerb zu Mitbewerbern Colleges. Deshalb ist die Beurlaubung von Rechts wegen nicht zulässig. Ich frage deshalb das Ministerium 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen Beurlaubungen von Beamten zu GIZ IS? 2. Wie erfolgt die Verteilung der Pensionslasten? Wenn GIZ IS keine Kosten hier übernimmt, wie hoch ist die Subventionierung von GIZ IS durch das Land Thüringen pro Jahr?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner An…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beurlaubung von Beamten zum Kommerziellen Arm der GIZ - International Service [#9563]
Datum
23. Mai 2015 15:35
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage in wenigen Tagen abläuft. Leider habe ich bislang keine Eingangsbestätigung erhalten. Ich bitte, mir ggf. mitzuteilen, ob Hinderungsgründe vorliegen, die die Beantwortung verzögern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG Thüringen. Die b…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Beurlaubung von Beamten zum Kommerziellen Arm der GIZ - International Service" [#9563]
Datum
30. Mai 2015 06:20
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG Thüringen. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9563 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich hatte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 28.04.2015 um Auskunft gebeten, welche rechtliche Grundlage es gibt, Beamte des Freistaates Thüringen zum kommerziellen Arm der GIZ abzuordnen und wie hoch die daraus entstandenen Kosten sind. Das Ministerium hat trotz eines Hinweises meinerseits vom 26.05.2015 nicht auf meine Anfrage reagiert und etwaige Hinderungs- oder Verzögerungsgründe mitgeteilt. Ich bitte daher um Vermittlung, damit das Ministerium seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt. Nachdem das Ministerium sich bislang „taub“ gestellt hat, ist nicht damit zu rechnen, dass es ohne Ihre Vermittlung zu einer Beantwortung kommt. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Anfragen Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in ich bitte…
Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in ich bitte um Entschuldigung für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage und teile Ihnen folgendes mit.Antragsteller/in Antragsteller/in Zu 1.Antragsteller/in Antragsteller/in Beurlaubungen von Beamten erfolgen auf Grundlage von Antragsteller/in§Antragsteller/in 21 Antragsteller/in Thüringer Urlaubsverordnung Antragsteller/in und/oder Antragsteller/in§Antragsteller/in§Antragsteller/in 67 od.Antragsteller/in 68 Antragsteller/in Thüringer Beamtengesetz entsprechend dem Antrages durch den Bediensteten.Antragsteller/in Antragsteller/in Zu 2.Antragsteller/in Antragsteller/in Die alleinige Gesellschafterin der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH ist die Bundesrepublik Deutschland,Antragsteller/in vertreten im Innenverhältnis durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Finanzen.Antragsteller/in Die Verteilung der Versorgungslasten für einen Beamten,Antragsteller/in der bei einem anderen Dienstherren tätig wird,Antragsteller/in erfolgt,Antragsteller/in sofern es notwendig ist,Antragsteller/in entsprechend dem zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages zwischen dem Bund und den Ländern.Antragsteller/in Bezüglich der konkreten Versorgungslasten kann ich Ihnen leider nach Antragsteller/in§Antragsteller/in 9,Antragsteller/in Abs.Antragsteller/in 1,Antragsteller/in Satz 1,Antragsteller/in Ziffer 3 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz keine Beantwortung zukommen lassen,Antragsteller/in da es sich hier um personenbezogene Daten handelt.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen GrüAntragsteller/inßen

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