Beurteilungen im höheren Dienst

Wie viele der Beamtinnen und Beamten der BLE, die zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A13, A14, A15 und A16 waren, haben in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe? Bitte geben Sie jeweils die absolute Anzahl der Betroffenen an sowie den prozentualen Anteil der Betroffenen an der jeweiligen Vergleichsgruppe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele der Beamt…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beurteilungen im höheren Dienst [#174301]
Datum
16. Januar 2020 07:39
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele der Beamtinnen und Beamten der BLE, die zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A13, A14, A15 und A16 waren, haben in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe? Bitte geben Sie jeweils die absolute Anzahl der Betroffenen an sowie den prozentualen Anteil der Betroffenen an der jeweiligen Vergleichsgruppe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174301
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 16.01.2020. Im Anhang …
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
AW: Beurteilungen im höheren Dienst [#174301] Eingangsbestätigung und Antwort,
Datum
4. Februar 2020 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenschutzhinweise.pdf
282,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 16.01.2020. Im Anhang finden Sie unsere Datenschutzhinweise zur Kenntnis. Ihre unten stehende Anfrage ist mir zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden, da Sie damit Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz sowie dem Verbraucherinformationsgesetz begehren. Ihre Anfrage möchte ich Ihnen gerne nachfolgend beantworten. Bei der BLE haben keine Beamtinnen und Beamten zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A 13, A 14, A 15 und A 16 in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe. Für diese Information wird keine Gebühr erhoben, da es sich um eine einfache Auskunft handelt. Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die vorbildhafte Bearbeitung der Informationsanfrage. Mit freun…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beurteilungen im höheren Dienst [#174301] Eingangsbestätigung und Antwort, [#174301]
Datum
4. Februar 2020 18:58
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die vorbildhafte Bearbeitung der Informationsanfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174301