Beurteilungen im höheren Dienst

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Wie viele der Beamtinnen und Beamten des EBA, die zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A13, A14, A15 und A16 waren, haben in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe? Bitte geben Sie jeweils die absolute Anzahl der Betroffenen an sowie den prozentualen Anteil der Betroffenen an der jeweiligen Vergleichsgruppe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele der Beamt…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beurteilungen im höheren Dienst [#174302]
Datum
16. Januar 2020 07:40
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele der Beamtinnen und Beamten des EBA, die zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A13, A14, A15 und A16 waren, haben in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe? Bitte geben Sie jeweils die absolute Anzahl der Betroffenen an sowie den prozentualen Anteil der Betroffenen an der jeweiligen Vergleichsgruppe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174302
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres untenstehenden Antrags auf Informationszugan…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Beurteilungen im höheren Dienst [#174302]
Datum
14. Februar 2020 10:00
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres untenstehenden Antrags auf Informationszugang, der unter dem Geschäftszeichen 11ra/055-1124#061 bearbeitet wird. Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden. Die Gebühren bemessen sich wesentlich an der Höhe des Aufwandes und können bis zu 500,- € betragen. Die vorliegend zu erhebende Gebühr wird sich voraussichtlich im unteren Gebührenrahmen bewegen. Bitte teilen Sie mir bis zum 21. Februar 2019 mit, ob sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag festhalten möchten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann nicht nachvollziehen, warum es sich vorliegend nicht um eine gebührenfreie …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beurteilungen im höheren Dienst [#174302]
Datum
18. Februar 2020 22:05
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann nicht nachvollziehen, warum es sich vorliegend nicht um eine gebührenfreie einfache Auskunft handeln soll. Nach § 6 E-Government-Gesetz sind ab dem 01.01.2020 alle Bundesbehörden verpflichtet, ihre Akten elektronisch zu führen. Der interne Abruf der betreffenden Informationen dürfte insoweit praktisch keinen Aufwand verursachen. Da die Vergabe einer schlechteren Gesamtnote durch den jeweiligen Beurteiler besonders begründet werden muss, müsste unabhängig davon, jeder Beurteiler über diese Information verfügen. Hätte ich die Möglichkeit jeden der betreffenden Beurteiler direkt um diese Information zu bitten, würde niemand daran zweifeln, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt. Insoweit ließe sich ein etwaiger Aufwand auch insoweit praktisch auf Null reduzieren, indem meine IFG-Anfrage behördenintern per Mail an die jeweiligen Beurteiler weitergeleitet wird und deren Antworten dann wiederum in gebündelter Form an mich weitergeleitet werden. Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass andere Bundesbehörden vor dem Hintergrund vergleichbarer Anfragen die betreffenden Informationen bereits erteilt haben und die entsprechenden Antworten jeweils als einfache und gebührenfreie Auskunft behandelt haben. Ich bitte Sie daher, mir mitzuteilen, ob Sie an Ihrer Einschätzung hinsichtlich der Gebührenpflicht festhalten, bevor Sie Weiteres veranlassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174302

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie stellten mit Ihrer E-Mail vom 16.01.2020 dem Eisenbahn-Bundesamt folgende Frage:…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Ihre IFG-Antrag zu Beurteilungen im höheren Dienst [#174302]
Datum
2. März 2020 17:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie stellten mit Ihrer E-Mail vom 16.01.2020 dem Eisenbahn-Bundesamt folgende Frage: "Wie viele der Beamtinnen und Beamten des EBA, die zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A13, A14, A15 und A16 waren, haben in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe? Bitte geben Sie jeweils die absolute Anzahl der Betroffenen an sowie den prozentualen Anteil der Betroffenen an der jeweiligen Vergleichsgruppe." Folgende Auskunft kann ich Ihnen hierzu geben: Die letzten beiden Beurteilungsrunden erfolgten zu den Stichtagen 31.12.2013 und 31.12.2016. Das Beurteilungsverfahren zum Stichtag 31.12.2019 ist noch nicht abgeschlossen. In der Besoldungsgruppe A 13 wurde keine Person sowohl zum 31.12.2013 als auch zum 31.12.2016 beurteilt. In der Besoldungsgruppe A14 wurden drei von 52 Beamtinnen und Beamten zum Stichtag 31.12.2016 schlechter beurteilt als in der vorangegangenen Beurteilungsrunde. In den Besoldungsgruppen A15 und A16 wurde keine Person zum Stichtag 31.12.2016 schlechter beurteilt als in der vorangegangenen Beurteilungsrunde. Freundliche Grüße