Beurteilungsgrundlage Coronaentscheidung

Im Amtsblatt 64 https://www.wolfsburg.de/~/media/wolfsburg/statistik_daten_fakten/amtsblatt/amtsblatt_64_2021.pdf?la=de-DE werden in §2 jede Menge Positionen aufgelistet für die trotz Landkreisweit hohen Inzidenzwert keine verbesserte Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Als Begründung wird hier in "I Begründung" aufgeführt: "Die Mehrheit des Infektionsgeschehens lässt sich auf das private Umfeld zurückführen. "
Als Bürger der Stadt interessiert mich die Datenlage hierzu, bitte stelle Sie mir die Daten, die zu dieser Entscheidung geführt haben und aus denen die Ursache für das Infektionsgeschehen erkennbar ist, zur Verfügung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2021
  • Frist
    25. September 2021
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Amtsblatt 64 https://www.w…
An Stadt Wolfsburg - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Beurteilungsgrundlage Coronaentscheidung [#227283]
Datum
23. August 2021 21:37
An
Stadt Wolfsburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Amtsblatt 64 https://www.wolfsburg.de/~/media/wolfsburg/statistik_daten_fakten/amtsblatt/amtsblatt_64_2021.pdf?la=de-DE werden in §2 jede Menge Positionen aufgelistet für die trotz Landkreisweit hohen Inzidenzwert keine verbesserte Schutzmaßnahmen getroffen werden. Als Begründung wird hier in "I Begründung" aufgeführt: "Die Mehrheit des Infektionsgeschehens lässt sich auf das private Umfeld zurückführen. " Als Bürger der Stadt interessiert mich die Datenlage hierzu, bitte stelle Sie mir die Daten, die zu dieser Entscheidung geführt haben und aus denen die Ursache für das Infektionsgeschehen erkennbar ist, zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227283/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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