Beurteilungsrichtlinie für Beamtinnen und Beamte des BND

Ich bitte um Übermittlung von etwaigen Verordnungen der Bundesregierung, welche für die Beurteilung von Bundesbeamtinnen und -beamten nach § 21 BBG erlassen wurden, sowie um Übermittlung der Beurteilungsrichtlinien, welche Sie für die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten in Ihrem Bundesministerium anwenden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. März 2024
  • Frist
    3. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Übermittlung von etwaige…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
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Betreff
Beurteilungsrichtlinie für Beamtinnen und Beamte des BND [#301642]
Datum
1. März 2024 15:00
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Übermittlung von etwaigen Verordnungen der Bundesregierung, welche für die Beurteilung von Bundesbeamtinnen und -beamten nach § 21 BBG erlassen wurden, sowie um Übermittlung der Beurteilungsrichtlinien, welche Sie für die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten in Ihrem Bundesministerium anwenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301642/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnachrichtendienst
Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG, [#301642] Sehr << Antragsteller:in >> unsere Antwort entnehmen Sie bitt…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG, [#301642]
Datum
15. März 2024 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
880 Bytes
zentralebnd-bund-de-public-key-1.asc
3,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> unsere Antwort entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. Mit freundlichen Grüßen