Beurteilungsrichtlinien der Beamtinnen und Beamten in Ihrem Zuständigkeitsbereich

Ich bitte um Übermittlung von etwaigen Verordnungen der Bundesregierung, welche für die Beurteilung von Bundesbeamtinnen und -beamten nach § 21 BBG erlassen wurden, sowie um Übermittlung der Beurteilungsrichtlinien, welche Sie für die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten in Ihrem Bundesministerium anwenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2024
  • Frist
    3. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Übermittlung von etwaige…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beurteilungsrichtlinien der Beamtinnen und Beamten in Ihrem Zuständigkeitsbereich [#301611]
Datum
1. März 2024 07:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Übermittlung von etwaigen Verordnungen der Bundesregierung, welche für die Beurteilung von Bundesbeamtinnen und -beamten nach § 21 BBG erlassen wurden, sowie um Übermittlung der Beurteilungsrichtlinien, welche Sie für die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten in Ihrem Bundesministerium anwenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301611/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0486 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nach…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 1. März 2024 - Beurteilungsrichtlinien der Beamtinnen und Beamten in Ihrem Zuständigkeitsbereich [#301611]
Datum
14. März 2024 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0486 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 1. März 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anliegend finden Sie die Richtlinie für die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie dem höheren Dienst vergleichbaren Beschäftigten im Bundesministerium der Justiz (BMJ) vom 26. April 2013 in der geänderten Fassung vom 21. Dezember 2022 nebst drei Anlagen. Bestimmungen im Range einer Rechtsverordnung zur dienstlichen Beurteilung der Bundesbeamtinnen und Beamten findet sich in den §§ 48 ff. der Bundeslaufbahnverordnung (BLV), die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/BJNR028400009.html#BJNR028400009BJNG001300000 Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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