Sehr << Antragsteller:in >>
Sie haben mit Nachricht vom 24. Oktober 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30655) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren:
"1. Die für den Bundestag oder die Ampelfraktionen offenbar (Drucksache 20/8867) vorgenommene Berechnung der deutschen Bevölkerung in den Wahlkreisen zum 2023-06-30.
2. Eventuell zu weiteren Stichtagen und/oder unter Ausschluss von Minderjährigen vorgenommene Berechnungen (abgesehen von den im Bericht der Wahlkreiskommission bereits veröffentlichten).
3. Trendberechnungen oder Ähnliches zur zukünftigen Entwicklung bzw. den Grund, warum diesmal keine vorliegen (etwa weil der Bundestag keine wollte).
4. Die Zahlen der deutschen Bevölkerung in den Gemeinden zum 2023-06-30, auf denen die Berechnung zu Nummer 1 wohl beruht. Mir reichen dabei auch die Zahlen auf Ebene der Verbandsgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften u.Ä..
5. Eventuell vorhandene Stellungnahmen, Empfehlungen oder Feststellungen von Bundeswahlleiterin und/oder ständiger Wahlkreiskommission zum Änderungsbedarf bei nun wieder insgesamt 299 Wahlkreisen."
Nach Rücksprache innerhalb des Hauses teilen wir Ihnen hierzu folgendes mit:
Ihrem Antrag wird stattgegeben. Die gewünschten Informationen übermitteln wir Ihnen im Anhang, soweit diese bei uns vorhanden sind.
Zu Punkt 1:
Die Berechnungen der deutschen Bevölkerung in den Wahlkreisen zum 2023-06-30 werden Ihnen übermittelt.
Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Dokumente:
Bundestagswahlkreise nach BWG vom 25. Juni 2020 mit ihrer deutschen Bevölkerung am 30. Juni 2023 sowie der Abweichung in Prozent vom Bundesdurchschnitt:
Wahlkreise_Abweichung_20230630_25BWG-299
Deutsche Bevölkerung am 30. Juni 2023 sowie Verteilung der Bundestagswahlkreise auf die Länder:
WK-Ansprueche-299_Sainte-Lague_DeutBev_20230630
Zu Punkt 2:
Hier ist in Ihrem Antrag nicht spezifiziert, welche Berechnungen im Einzelnen gemeint sind. Wir haben daher Ihren Antrag im Kontext Ihrer anderen Fragestellungen ausgelegt und die entsprechenden aus unserer Sicht relevanten Berechnungen beigefügt.
Als Anhang werden Ihnen diese Berechnungen zu weiteren Stichtagen übermittelt.
Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Dokumente:
Bundestagswahlkreise nach BWG vom 25. Juni 2020 mit ihrer deutschen Bevölkerung am 31. Dezember 2022 sowie der Abweichung in Prozent vom Bundesdurchschnitt:
Wahlkreise_Abweichung_20221231_25BWG-299
Bundestagswahlkreise nach BWG vom 25. Juni 2020 mit ihrer deutschen Bevölkerung am 31. März 2023 sowie der Abweichung in Prozent vom Bundesdurchschnitt:
Wahlkreise_Abweichung_20230331_25BWG-299
Deutsche Bevölkerung am 31. Dezember 2022 sowie Verteilung der Bundestagswahlkreise auf die Länder:
WK-Ansprueche-299_Sainte-Lague_DeutBev_20221231
Deutsche Bevölkerung am 30. April 2023 sowie Verteilung der Bundestagswahlkreise auf die Länder:
WK-Ansprueche-299_Sainte-Lague_DeutBev_20230430
Die nachfolgenden Dateien dienen zum einen der Beantwortung der Anfrage zu Punkt 2. Da es sich hierbei ebenfalls um Bestandteile der Stellungnahmen und Ausführungen der Bundeswahlleiterin gegenüber dem BMI handelt, dienen diese zudem der Beantwortung zu Punkt 5.
Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Dokumente:
Bundestagswahlkreise nach BWG vom 25. Juni 2020 mit ihrer deutschen Bevölkerung am 30. September 2022 sowie der Abweichung in Prozent vom Bundesdurchschnitt:
20230531_Mailanhang_Wahlkreise_Abweichung_20220930_25BWG-299
Deutsche Bevölkerung am 30. September 2022 sowie Verteilung der Bundestagswahlkreise auf die Länder:
20230531_Mailanhang_WK-Ansprueche-299_Sainte-Lague_DeutBev_20220930
Zu Punkt 3:
Zur Beantwortung dieser Anfrage wird Ihnen eine Datei mit der Entwicklung und Projektion der Wahlkreisansprüche in den Ländern mit Stand vom 30.06.2023 übermittelt. Ferner wird die Projektion der Abweichungen der Bundestagswahlkreise nach BWG vom 25. Juni 2020 von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise als Auszug und als vollständige Fassung übermittelt.
Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Dokumente:
Sitzkontingente_Trendberechnung-ETS_Grafik-299_20230630
Wahlkreise_Abweichung_Trendberechnung_299_20230630_Auszug
Wahlkreise_Abweichung_Trendberechnung-299_20230630
Zu Punkt 4:
Die Zahlen der deutschen Bevölkerung in den Gemeinden zum 2023-06-30, auf denen die im Antrag angeführte Berechnung beruht, werden beigefügt. Die Excel-Dateien enthalten die Bevölkerungszahlen auf Gemeindeebene, auf Ebene des Landkreises und auf Ebene der Verbandsgemeinden.
Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Dateien:
20230630_25BWG_Gemeinden
20230630_25BWG_Landkreise
20230630_25BWG_Verbandsgemeinden
Zu Punkt 5:
Die angefragten Stellungnahmen und Erläuterungen der Bundeswahlleiterin erfolgten in Form von E-Mails, versendet an das BMI am 31.05.2023, 21.06.2023, 29.06.2023, 03.07.2023, 18.08.2023 und 28.09.2023. Die jeweiligen Mailtexte sind mit dem Hinweis „Mail_Bundeswahlleiterin_an_BMI“ gekennzeichnet. Die Mailanhänge waren Bestandteil der Ausführungen der Bundeswahlleiterin und wurden ebenfalls - jeweils mit der Kennzeichnung als Mailanhang - beigefügt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet:
Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen