Bevölkerung in den Bundestagswahlkreisen (20. Wahlperiode)

Anfrage an: Bundeswahlleiter

1. Die für den Bundestag oder die Ampelfraktionen offenbar (Drucksache 20/8867) vorgenommene Berechnung der deutschen Bevölkerung in den Wahlkreisen zum 2023-06-30.

2. Eventuell zu weiteren Stichtagen und/oder unter Ausschluss von Minderjährigen vorgenommene Berechnungen (abgesehn von den im Bericht der Wahlkreiskommission bereits veröffentlichten).

3. Trendberechnungen oder Ähnliches zur zukünftigen Entwicklung bzw. den Grund, warum diesmal keine vorliegen (etwa weil der Bundestag keine wollte).

4. Die Zahlen der deutschen Bevölkerung in den Gemeinden zum 2023-06-30, auf denen die Berechnung zu Nummer 1 wohl beruht. Mir reichen dabei auch die Zahlen auf Ebene der Verbandsgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften u.Ä..

5. Eventuell vorhandene Stellungnahmen, Empfehlungen oder Feststellungen von Bundeswahlleiterin und/oder ständiger Wahlkreiskommission zum Änderungsbedarf bei nun wieder insgesamt 299 Wahlkreisen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die für den Bundestag oder die Amp…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bevölkerung in den Bundestagswahlkreisen (20. Wahlperiode) [#290865]
Datum
24. Oktober 2023 04:49
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die für den Bundestag oder die Ampelfraktionen offenbar (Drucksache 20/8867) vorgenommene Berechnung der deutschen Bevölkerung in den Wahlkreisen zum 2023-06-30. 2. Eventuell zu weiteren Stichtagen und/oder unter Ausschluss von Minderjährigen vorgenommene Berechnungen (abgesehn von den im Bericht der Wahlkreiskommission bereits veröffentlichten). 3. Trendberechnungen oder Ähnliches zur zukünftigen Entwicklung bzw. den Grund, warum diesmal keine vorliegen (etwa weil der Bundestag keine wollte). 4. Die Zahlen der deutschen Bevölkerung in den Gemeinden zum 2023-06-30, auf denen die Berechnung zu Nummer 1 wohl beruht. Mir reichen dabei auch die Zahlen auf Ebene der Verbandsgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften u.Ä.. 5. Eventuell vorhandene Stellungnahmen, Empfehlungen oder Feststellungen von Bundeswahlleiterin und/oder ständiger Wahlkreiskommission zum Änderungsbedarf bei nun wieder insgesamt 299 Wahlkreisen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290865/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeswahlleiter
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung: Bevölkerung in den Bundestagswahlkreisen (20. Wahlperiode)
Datum
24. Oktober 2023 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24. Oktober 2023. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30655 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bundeswahlleiter
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 24. Oktober 2023 (unser Az.: A34/1010001001-I…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Bevölkerung in den Bundestagswahlkreisen (20. Wahlperiode) (Az.: A34/1010001001-IF30655)
Datum
16. November 2023 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 24. Oktober 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30655) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "1. Die für den Bundestag oder die Ampelfraktionen offenbar (Drucksache 20/8867) vorgenommene Berechnung der deutschen Bevölkerung in den Wahlkreisen zum 2023-06-30. 2. Eventuell zu weiteren Stichtagen und/oder unter Ausschluss von Minderjährigen vorgenommene Berechnungen (abgesehen von den im Bericht der Wahlkreiskommission bereits veröffentlichten). 3. Trendberechnungen oder Ähnliches zur zukünftigen Entwicklung bzw. den Grund, warum diesmal keine vorliegen (etwa weil der Bundestag keine wollte). 4. Die Zahlen der deutschen Bevölkerung in den Gemeinden zum 2023-06-30, auf denen die Berechnung zu Nummer 1 wohl beruht. Mir reichen dabei auch die Zahlen auf Ebene der Verbandsgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften u.Ä.. 5. Eventuell vorhandene Stellungnahmen, Empfehlungen oder Feststellungen von Bundeswahlleiterin und/oder ständiger Wahlkreiskommission zum Änderungsbedarf bei nun wieder insgesamt 299 Wahlkreisen." Nach Rücksprache innerhalb des Hauses teilen wir Ihnen hierzu folgendes mit: Ihrem Antrag wird stattgegeben. Die gewünschten Informationen übermitteln wir Ihnen im Anhang, soweit diese bei uns vorhanden sind. Zu Punkt 1: Die Berechnungen der deutschen Bevölkerung in den Wahlkreisen zum 2023-06-30 werden Ihnen übermittelt. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Dokumente: Bundestagswahlkreise nach BWG vom 25. Juni 2020 mit ihrer deutschen Bevölkerung am 30. Juni 2023 sowie der Abweichung in Prozent vom Bundesdurchschnitt: Wahlkreise_Abweichung_20230630_25BWG-299 Deutsche Bevölkerung am 30. Juni 2023 sowie Verteilung der Bundestagswahlkreise auf die Länder: WK-Ansprueche-299_Sainte-Lague_DeutBev_20230630 Zu Punkt 2: Hier ist in Ihrem Antrag nicht spezifiziert, welche Berechnungen im Einzelnen gemeint sind. Wir haben daher Ihren Antrag im Kontext Ihrer anderen Fragestellungen ausgelegt und die entsprechenden aus unserer Sicht relevanten Berechnungen beigefügt. Als Anhang werden Ihnen diese Berechnungen zu weiteren Stichtagen übermittelt. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Dokumente: Bundestagswahlkreise nach BWG vom 25. Juni 2020 mit ihrer deutschen Bevölkerung am 31. Dezember 2022 sowie der Abweichung in Prozent vom Bundesdurchschnitt: Wahlkreise_Abweichung_20221231_25BWG-299 Bundestagswahlkreise nach BWG vom 25. Juni 2020 mit ihrer deutschen Bevölkerung am 31. März 2023 sowie der Abweichung in Prozent vom Bundesdurchschnitt: Wahlkreise_Abweichung_20230331_25BWG-299 Deutsche Bevölkerung am 31. Dezember 2022 sowie Verteilung der Bundestagswahlkreise auf die Länder: WK-Ansprueche-299_Sainte-Lague_DeutBev_20221231 Deutsche Bevölkerung am 30. April 2023 sowie Verteilung der Bundestagswahlkreise auf die Länder: WK-Ansprueche-299_Sainte-Lague_DeutBev_20230430 Die nachfolgenden Dateien dienen zum einen der Beantwortung der Anfrage zu Punkt 2. Da es sich hierbei ebenfalls um Bestandteile der Stellungnahmen und Ausführungen der Bundeswahlleiterin gegenüber dem BMI handelt, dienen diese zudem der Beantwortung zu Punkt 5. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Dokumente: Bundestagswahlkreise nach BWG vom 25. Juni 2020 mit ihrer deutschen Bevölkerung am 30. September 2022 sowie der Abweichung in Prozent vom Bundesdurchschnitt: 20230531_Mailanhang_Wahlkreise_Abweichung_20220930_25BWG-299 Deutsche Bevölkerung am 30. September 2022 sowie Verteilung der Bundestagswahlkreise auf die Länder: 20230531_Mailanhang_WK-Ansprueche-299_Sainte-Lague_DeutBev_20220930 Zu Punkt 3: Zur Beantwortung dieser Anfrage wird Ihnen eine Datei mit der Entwicklung und Projektion der Wahlkreisansprüche in den Ländern mit Stand vom 30.06.2023 übermittelt. Ferner wird die Projektion der Abweichungen der Bundestagswahlkreise nach BWG vom 25. Juni 2020 von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise als Auszug und als vollständige Fassung übermittelt. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Dokumente: Sitzkontingente_Trendberechnung-ETS_Grafik-299_20230630 Wahlkreise_Abweichung_Trendberechnung_299_20230630_Auszug Wahlkreise_Abweichung_Trendberechnung-299_20230630 Zu Punkt 4: Die Zahlen der deutschen Bevölkerung in den Gemeinden zum 2023-06-30, auf denen die im Antrag angeführte Berechnung beruht, werden beigefügt. Die Excel-Dateien enthalten die Bevölkerungszahlen auf Gemeindeebene, auf Ebene des Landkreises und auf Ebene der Verbandsgemeinden. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Dateien: 20230630_25BWG_Gemeinden 20230630_25BWG_Landkreise 20230630_25BWG_Verbandsgemeinden Zu Punkt 5: Die angefragten Stellungnahmen und Erläuterungen der Bundeswahlleiterin erfolgten in Form von E-Mails, versendet an das BMI am 31.05.2023, 21.06.2023, 29.06.2023, 03.07.2023, 18.08.2023 und 28.09.2023. Die jeweiligen Mailtexte sind mit dem Hinweis „Mail_Bundeswahlleiterin_an_BMI“ gekennzeichnet. Die Mailanhänge waren Bestandteil der Ausführungen der Bundeswahlleiterin und wurden ebenfalls - jeweils mit der Kennzeichnung als Mailanhang - beigefügt. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeswahlleiter
Sehr << Antragsteller:in >> da die Größe möglicher Dateianhänge, die per Mail versendet werden können…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Bevölkerung in den Bundestagswahlkreisen (20. Wahlperiode) (Az.: A34/1010001001-IF30655)
Datum
16. November 2023 13:07
Status
8,9 MB
5,3 MB
Sehr << Antragsteller:in >> da die Größe möglicher Dateianhänge, die per Mail versendet werden können, limitiert ist, müssen wir Ihnen die Dateien trotz ZIP auf mehrere Nachrichten verteilt zusenden. Bitte entschuldigen Sie diese Umstände. Anbei die restlichen Anhänge. Mit freundlichen Grüßen