Bevölkerungsschutztag 2023

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ministerin Faeser hat nach mehreren Medienberichten für 2023 einen "Bevölkerungsschutztag" angekündigt. Dazu würde ich um die Beantwortung folgender Fragen bitten:

1. Wann wird dieser stattfinden?
1.1 Falls noch kein genaues Datum feststeht: Bitte geben Sie einen ungefähren Zeitraum an.
1.2 Falls noch kein genaues Datum feststeht: Wird es auf einen Arbeitstag oder auf einen Tag am Wochenende hinauslaufen?

2. Welche Aktionen sind für diesen Tag geplant? Wird es sich hierbei nur um digitale Werbung handeln oder sind auch z. B. Infostände an Bahnhöfen und in Innenstädten geplant?

3. Inwiefern sollen die Behörden und Organisationen des Bevölkerungsschutzes in die Planung und Umsetzung dieses Aktionstages eingebunden werden?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Zuständigkeit liegt beim BBK

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ministerin Faeser hat nach mehreren Medienberichten f…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bevölkerungsschutztag 2023 [#265111]
Datum
10. Dezember 2022 10:40
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ministerin Faeser hat nach mehreren Medienberichten für 2023 einen "Bevölkerungsschutztag" angekündigt. Dazu würde ich um die Beantwortung folgender Fragen bitten: 1. Wann wird dieser stattfinden? 1.1 Falls noch kein genaues Datum feststeht: Bitte geben Sie einen ungefähren Zeitraum an. 1.2 Falls noch kein genaues Datum feststeht: Wird es auf einen Arbeitstag oder auf einen Tag am Wochenende hinauslaufen? 2. Welche Aktionen sind für diesen Tag geplant? Wird es sich hierbei nur um digitale Werbung handeln oder sind auch z. B. Infostände an Bahnhöfen und in Innenstädten geplant? 3. Inwiefern sollen die Behörden und Organisationen des Bevölkerungsschutzes in die Planung und Umsetzung dieses Aktionstages eingebunden werden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265111/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
221212, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Bevölkerungsschutztag - Sachauskun…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
221212, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Bevölkerungsschutztag - Sachauskunft
Datum
15. Dezember 2022 09:52
Status
Warte auf Antwort
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, SimonSehr geehrter Herr Streichhardt, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 12.12.2022 mit Ihren Fragen zum künftigen Warntag in Deutschland. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihre Fragen nicht wie gehofft beantworten kann! Der Warntag am 08.12.2022 wird gerade ausgewertet. Die Auswertung wird noch eine Weile dauern, da das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) beauftragt hat, die Erfahrungen zum bundesweiten Warntag am 08.12.2022 zu erheben (s. Link). https://www.warntag-umfrage.de/ Erst dann wird über Zeitpunkt und Verfahren eines weiteren Warntags entschieden. Für weitere Fragen zum Warntag bitte ich Sie, sich an das BBK zu wenden. Unter dem folgenden Link finden Sie ein Kontaktformular: https://www.bbk.bund.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 221212, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Bevölkerungsschutztag - Sachau…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 221212, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Bevölkerungsschutztag - Sachauskunft [#265111]
Datum
15. Dezember 2022 09:58
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zunächst vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Verstehe ich es richtig, dass der angekündigte Bevökerungsschutztag in Kombination mit dem bisherigen Warntag einhergehen soll? Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265111/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
221215, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Bevölkerungsschutztag in Kombinati…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
221215, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Bevölkerungsschutztag in Kombination mit Warntag
Datum
15. Dezember 2022 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, SimonSehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihr erneute Zuschrift vom 15.12.2022 zum Bevölkerungsschutztag. Da bitte ich um Entschuldigung. Ich war irrtümlich der Meinung, es ging Ihnen um den bundesweiten Warntag. Trotzdem wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich an das BBK wenden würden, weil das BBK für die Organisation eines Bevölkerungsschutztages 2023 zuständig ist. Dort können Sie den Stand der Vorbereitungen zum Bevölkerungsschutztag erfragen. Hier folgend nochmal der Link zum Kontaktformular: https://www.bbk.bund.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen