Bevölkerungsschutztag 2023
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ministerin Faeser hat nach mehreren Medienberichten für 2023 einen "Bevölkerungsschutztag" angekündigt. Dazu würde ich um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
1. Wann wird dieser stattfinden?
1.1 Falls noch kein genaues Datum feststeht: Bitte geben Sie einen ungefähren Zeitraum an.
1.2 Falls noch kein genaues Datum feststeht: Wird es auf einen Arbeitstag oder auf einen Tag am Wochenende hinauslaufen?
2. Welche Aktionen sind für diesen Tag geplant? Wird es sich hierbei nur um digitale Werbung handeln oder sind auch z. B. Infostände an Bahnhöfen und in Innenstädten geplant?
3. Inwiefern sollen die Behörden und Organisationen des Bevölkerungsschutzes in die Planung und Umsetzung dieses Aktionstages eingebunden werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Zuständigkeit liegt beim BBK
Information nicht vorhanden
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Datum10. Dezember 2022
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14. Januar 2023
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