Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind,
sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
und zwar zu folgendem Vorgang:
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen,
ich bin (als Mitglied der OKF/Apps4Deutschland Koord-Büro) der Betreiber von offenedaten.de und möchte darauf hinweisen dass DeStatis keinen Einfluss darauf hat welche Daten dort erscheinen: das ganze wird aus deren Interface gescraped und auf die Seite übertragen.
Eventuelle Larmarschigkeit ist also ausschließlich mir und nicht dem Bundesamt anzurechnen. Unter friedrich.lindenberg (at) okfn.org bin ich gerne für Schimpfe zu haben - ist aber Ehrenamt.
Viele Grüße,
Friedrich