Bevorzugte Corona Tests in Pflegeeinrichtungen / eingehen in die Statistik?

Herr Spahn sagt in der Pressekonferenz vom 29.04.2020, dass in Kürze alle Pflegeeinrichtungen weitreichend getestet werden sollen.
Da ja besonders Pflegeinrichtungen sehr gefährdet sind, steht zu befürchten, dass dort überproportional positiv getestete zu finden sind.
Da Meldepflicht besteht, fließen diese ja dann in Ihre Statistik ein. Das würde aber ja dann dazu führen, dass Infektionszahlen (die das RKI ja nicht im Verhältnis sondern immer nur absolut angibt) in die Höhe schießen werden, die Reproduktionszahl vermutlich wieder steigen würde und somit die Regierung wieder die Panik-Keule nach oben halten wird und dies zum Anlass nehmen könnte, die Regelungen wieder zu verschärfen.

Eine diesbezügliche Anfrage ans RKI wurde mit dem Hinweis nicht beantwortet, dass aktuell keine Bürgeranfragen beantwortet werden. DAher meine Anfrage an Sie:

- Wie werden Sie das statistisch und medial darstellen?
- Werden diese vermehrten Tests dazu führen, um eine zweite Welle zu propagieren und Deutschland wieder in die nächste Maßnahmenverlängerung zu schicken?
- Welche Maßnahmen treffen Sie, um die Statistik differenzierter darzustellen, z.B. auch mal Infizierte und Erkrankte getrennt auszuweisen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herr Spahn sagt in …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bevorzugte Corona Tests in Pflegeeinrichtungen / eingehen in die Statistik? [#185780]
Datum
1. Mai 2020 12:19
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Spahn sagt in der Pressekonferenz vom 29.04.2020, dass in Kürze alle Pflegeeinrichtungen weitreichend getestet werden sollen. Da ja besonders Pflegeinrichtungen sehr gefährdet sind, steht zu befürchten, dass dort überproportional positiv getestete zu finden sind. Da Meldepflicht besteht, fließen diese ja dann in Ihre Statistik ein. Das würde aber ja dann dazu führen, dass Infektionszahlen (die das RKI ja nicht im Verhältnis sondern immer nur absolut angibt) in die Höhe schießen werden, die Reproduktionszahl vermutlich wieder steigen würde und somit die Regierung wieder die Panik-Keule nach oben halten wird und dies zum Anlass nehmen könnte, die Regelungen wieder zu verschärfen. Eine diesbezügliche Anfrage ans RKI wurde mit dem Hinweis nicht beantwortet, dass aktuell keine Bürgeranfragen beantwortet werden. DAher meine Anfrage an Sie: - Wie werden Sie das statistisch und medial darstellen? - Werden diese vermehrten Tests dazu führen, um eine zweite Welle zu propagieren und Deutschland wieder in die nächste Maßnahmenverlängerung zu schicken? - Welche Maßnahmen treffen Sie, um die Statistik differenzierter darzustellen, z.B. auch mal Infizierte und Erkrankte getrennt auszuweisen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185780 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Dies ist eine automatische Eingangsbestätigung des Bundesministeriums für Gesundheit, um Ihnen im Zusammenhang mit…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Automatische Antwort: Bevorzugte Corona Tests in Pflegeeinrichtungen / eingehen in die Statistik? [#185780]
Datum
1. Mai 2020 12:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Dies ist eine automatische Eingangsbestätigung des Bundesministeriums für Gesundheit, um Ihnen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus kurzfristig aktuelle Informationen zu einem breiten Themenspektrum zur Verfügung zu stellen. Sollte Ihr Anliegen nicht abgedeckt sein, erhalten Sie eine weitere Antwort. Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html https://www.zusammengegencorona.de/ https://www.facebook.com/bmg.bund https://twitter.com/BMG_Bund Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html. Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin: https://www.patienten-information.de/ Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus Bundesländer: Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ Bayern: https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/ Berlin: https://www.berlin.de/corona/ Brandenburg: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/ Bremen: https://www.bremen.de/corona Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus/ Hessen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/ Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite/ Saarland: https://corona.saarland.de/DE/home/home_node.html Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/ Sachsen-Anhalt: https://stk.sachsen-anhalt.de/service/corona-virus/ Schleswig-Holstein: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html Thüringen: https://corona.thueringen.de/ Reisen: Auswärtiges Amt https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762 Arbeitsrecht, Kurzarbeitergeld: Bundesministerium für Arbeit und Soziales https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html Weiterhin können Sie sich mit Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen an eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder - falls Sie gewerkschaftlich organisiert sind - an Ihre Gewerkschaft wenden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ergänzend einen FAQ- Bereich für arbeitsschutzrechtliche Fragestellungen unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/Coronavirus.html eingerichtet. Finanzielle Unterstützungsangebote, zur Kinderbetreuung oder Hilfsangeboten in Krisensituationen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen etc.: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus (z.B. finanzielle Unterstützung für Unternehmen): Bundesministerium für Wirtschaft und Energie https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html Lebensmittel, Landwirtschaft, Haustiere: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Ministerium/_Texte/corona-virus-faq-fragen-antworten.html Forschung, Studium und BAföG: Bundesministerium für Bildung und Forschung https://www.bmbf.de/de/informationsportal-zum-coronavirus-11164.html Luft-, Straßen-, Schienenverkehr, Seeschifffahrt: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/Corona/corona-massnahmen.html Trinkwasser: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagen-empfehlungen-regelwerk/empfehlungen-stellungnahmen-zu-trinkwasser Schwimm- oder Badebecken: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/dokumente/stellungnahme_uba_sars-co2_badebecken.pdf
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Bevorzugte Corona Tests in Pflegeeinrichtungen / eingehen in die Statistik? [#185780]
Datum
6. Mai 2020 11:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Corona Tests in Pflegeeinrichtungen / eingehen in die Statistik? [#185780] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Da…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Corona Tests in Pflegeeinrichtungen / eingehen in die Statistik? [#185780]
Datum
18. Mai 2020 21:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. Mai 2020. Ausführungen zur Reproduktionszahl R und ihre Bedeutung für die Bewertung der Lage finden Sie in den Antworten des Robert Koch-Instituts auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Corona Tests in Pflegeeinrichtungen / eingehen in die Statistik? [#185780] Sehr geehrteAntragsteller/in viele…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona Tests in Pflegeeinrichtungen / eingehen in die Statistik? [#185780]
Datum
23. Mai 2020 09:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort, leider beantwortet diese insbesondere die Frage nach dem getrennten Darstellen der Infizierten und Erkrankten nicht. Ich bitte um beantwortung, vielen Dank. - Welche Maßnahmen treffen Sie, um die Statistik differenzierter darzustellen, z.B. auch mal Infizierte und Erkrankte getrennt auszuweisen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185780

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
WG: differenzierte Statistik Infizierte und Erkrankte Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere E…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: differenzierte Statistik Infizierte und Erkrankte
Datum
15. Juni 2020 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere E-Mail vom 23. Mai 2020. Mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19. Mai 2020 (BGBl. S. 1018) wurde das im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgesehene Meldewesen weiterentwickelt und präzisiert, insbesondere in Bezug auf meldepflichtige Krankheiten in § 6 IfSG und meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern in § 7 IfSG, dies betrifft auch Meldungen in Bezug zu Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. So sind künftig konkretere Angaben über die wahrscheinliche Infektionsquelle und Angaben über ein Behandlungsergebnis zu übermitteln. Gemäß Falldefinition des Robert Koch-Instituts (RKI) werden alle laborbestätigten COVID-19-Fälle in den Gesamtstatistiken gezählt. Dies entspricht auch internationalen Falldefinitionen (z.B. der europäischen Seuchenkontrollbehörde: https://www.ecdc.europa.eu/en/case-definition-and-european-surveillance-human-infection-novel-coronavirus-2019-ncov). Im RKI-Lagebericht wird z.B. im Abschnitt "Klinische Aspekte" dargestellt, für wie viele Fälle klinische Informationen vorlagen und wie häufig welche Symptome vorlagen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html Zudem führt das RKI zusätzliche Auswertungen zur Krankheitsschwere durch, die z.B. im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/17/Art_01.html?nn=13490888 Mit freundlichen Grüßen