Bevorzugte Sprachen in der Ausländerbehörde

Sämtliche Dokumente bezüglich der bevorzugten Sprache(n), in der mit Menschen kommuniziert werden soll, die sich an die Ausländerbehörde des Landkreises Augsburg wenden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Doku…
An Landratsamt Augsburg Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bevorzugte Sprachen in der Ausländerbehörde [#251108]
Datum
10. Juni 2022 14:09
An
Landratsamt Augsburg Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente bezüglich der bevorzugten Sprache(n), in der mit Menschen kommuniziert werden soll, die sich an die Ausländerbehörde des Landkreises Augsburg wenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251108/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Augsburg Ausländerbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Email und deren Bearbeitung durch das Amt…
Von
Landratsamt Augsburg Ausländerbehörde
Betreff
Automatische Antwort: Bevorzugte Sprachen in der Ausländerbehörde [#251108]
Datum
10. Juni 2022 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Email und deren Bearbeitung durch das Amt für Ausländerwesen und Integration. Aufgrund der Vielzahl an täglich eingehenden Anfragen und die besondere Situation in Zusammenhang mit der Coronapandemie muss leider mit einer verlängerten Bearbeitungszeit gerechnet werden. Wir sichern Ihnen zu, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und Ihnen schnellstmöglich eine Rückantwort zukommen zu lassen. In der Zwischenzeit möchten wir Sie bitten von telefonischen oder weiteren schriftlichen Anfragen abzusehen, da diese die Arbeitsaufläufe leider weiter verzögern. Gleichzeitig möchten wir auf die Möglichkeiten zur Information und zum Download von Unterlagen auf unserer Homepage verweisen (https://www.landkreis-augsburg.de/asyl-auslaenderwesen-integration/amt-fuer-auslaenderwesen-und-integration/) . Aktuelle Informationen in Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus/Current information regarding COVID-19 Das Amt für Ausländerwesen und Integration ist aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen in Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus (COVID-19) vorübergehend bis auf weiteres für persönliche Vorsprachen ohne Termin geschlossen! Persönliche Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind derzeit nur mit vorheriger Terminvergabe durch die Ausländerbehörde möglich. The foreigners office is closed for meetings without an appointment due to the current situation regarding COVID-19! Written processing is temporarily recommended for all inquiries. Applications and documents can be sent by email, fax and by post. Advice by phone is also available. Mit freundlichen Grüßen Ihr Amt für Ausländerwesen und Integration [Landkreis Update]<https://www.landkreis-augsburg.de/dein-landkreis-update/> Diese E-Mail enthält vertrauliche Informationen. Falls Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind, oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender und löschen diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail und der darin enthaltenen Informationen sind nicht gestattet. Beachten Sie bitte unsere AGB<https://www.landkreis-augsburg.de/agb>, Ausführungen zur elektronischen Kommunikation<https://www.landkreis-augsburg.de/service-amt/elektronische-kommunikation> und zum Datenschutz<https://www.landkreis-augsburg.de/datenschutz>.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bevorzugte Sprachen in der Ausländerbehörde“ v…
An Landratsamt Augsburg Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Bevorzugte Sprachen in der Ausländerbehörde [#251108]
Datum
13. Juli 2022 09:24
An
Landratsamt Augsburg Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bevorzugte Sprachen in der Ausländerbehörde“ vom 10.06.2022 (#251108) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landratsamt Augsburg Ausländerbehörde
Sehr << Antragsteller:in >> mit dem unten stehenden Schreiben vom 10.06.2022 haben Sie eine Anfrage …
Von
Landratsamt Augsburg Ausländerbehörde
Betreff
AW: Bevorzugte Sprachen in der Ausländerbehörde [#251108]
Datum
2. August 2022 12:31
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> mit dem unten stehenden Schreiben vom 10.06.2022 haben Sie eine Anfrage bezüglich der Thematik "Bevorzugte Sprachen in der Ausländerbehörde" an uns gerichtet. Hierzu dürfen wir Sie in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten im Hause zunächst um eine schriftliche Darlegung des berechtigten Interesses Ihrerseits bzw. Ihrer Organisation zum Erhalt der angefragten Auskünfte nach der von Ihnen zitierten Rechtsrundlage des Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG bitten. In Ihrer unten stehenden Anfrage wird die Rechtsgrundlage des § 39 BayDSG zitiert, jedoch wird nicht dargelegt, wodurch sich das dort genannte berechtigte Interesse zum Erhalt der Auskunft begründet und wie die Daten weiter verwendet werden. Des weiteren erschließt sich für uns aus Ihrem Schreiben vom 10.06.2022 nicht abschließend, welche Daten Ihrerseits tatsächlich angefragt werden. Dementsprechend dürfen wir Sie bitten, die Anfrage zur Übersendung "sämtlicher Dokumente bezüglich der bevorzugten Sprache(n), in der mit Menschen kommuniziert werden soll, die sich an die Ausländerbehörde des Landkreises Augsburg wenden" näher zu konkretisieren. Die benötigten Ausführungen sind erforderlich um die von Ihnen erbetene Kostenschätzung nach Art. 39 Abs. 5 BayDSG vornehmen zu können. Aktuelle Information Persönliche Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind derzeit weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für ausländerrechtliche Verfahren im Haupthaus Prinzregentenplatz 4, 8615 Augsburg nutzen Sie bitte das Online-Terminsystem unter diesem Link www.landkreis-augsburg.de/asyl-auslae...<http://www.landkreis-augsburg.de/asyl...>. Auf die Möglichkeiten zur Information und zum Download von Unterlagen unter diesem Link weisen wir ebenfalls hin. Mit freundlichen Grüßen