Bewerbungskriterien für Abschleppunternehmen

Dokumente (z. B. Dienstanweisungen, Verfügungen, Richtlinien) zu Bewerbungskriterien für die Aufnahme von Unternehmen in die „Liste der privaten Abschleppunternehmen“ nach dem „Nächstgelegenenprinzip“.

Hintergrund sind die durch die Leitstellen der Polizei geführten Listen solcher Unternehmen zur Beauftragung des jeweils nächstgelegenen z. B. im Falle eines Verkehrsunfalles mit anschließender Fahruntauglichkeit des verunfallten Kraftfahrzeuges.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bewerbungskriterien für Abschleppunternehmen [#194140]
Datum
2. August 2020 22:17
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente (z. B. Dienstanweisungen, Verfügungen, Richtlinien) zu Bewerbungskriterien für die Aufnahme von Unternehmen in die „Liste der privaten Abschleppunternehmen“ nach dem „Nächstgelegenenprinzip“. Hintergrund sind die durch die Leitstellen der Polizei geführten Listen solcher Unternehmen zur Beauftragung des jeweils nächstgelegenen z. B. im Falle eines Verkehrsunfalles mit anschließender Fahruntauglichkeit des verunfallten Kraftfahrzeuges.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194140/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG NRW vom 02.08.2020. Sobald mir die …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Betreff
WG: Bewerbungskriterien für Abschleppunternehmen [#194140]
Datum
17. August 2020 15:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG NRW vom 02.08.2020. Sobald mir die entsprechende Informationen der zuständigen Fachdienststelle vorliegen, erhalten Sie weiteren Bescheid. Urlaubsbedingt kann mein Antwortschreiben erst in der 39. KW erfolgen. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der Empfangsbestätigung. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bewerbungskriterien für Abschleppunternehmen [#194140]
Datum
18. August 2020 10:39
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der Empfangsbestätigung. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 IFG NRW möchte ich Sie bitten, den Vorgang für die Dauer Ihrer Abwesenheit an Ihre Vertreterin oder Ihren Vertreter zur weiteren Bearbeitung zu übergeben, um eine fristgerechte Beantwortung im Sinne des Gesetzes zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194140/

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich der Anfrage zu Bewerbungskriterien für die Aufnahme von Unternehmen in die…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Betreff
Bewerbungskriterien für Abschleppunternehmen [#194140]
Datum
25. September 2020 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich der Anfrage zu Bewerbungskriterien für die Aufnahme von Unternehmen in die „Liste der privaten Abschleppunternehmen“ nach dem „Nächstgelegenenprinzip“ übersende ich nachfolgende Antwort: Die Abschleppunternehmen können sich bei der KPB Mettmann formlos bewerben. Es gibt keine Bewerbungskriterien für die Aufnahme in die Liste der privaten Abschleppunternehmen. Diese werden nach einem Besuch, um sicherzustellen, dass es sich nicht nur um eine „Briefkastenfirma“ handelt, durch die Leitstelle anhand des Firmensitzes georeferenziert in die Liste der Abschleppunternehmen eingepflegt. Im Einzelfall sucht das System anhand des Einsatzortes ringförmig den nächstgelegenen Abschleppdienst. Sollte dieser nicht zur Verfügung stehen, wird aus der Pulldownliste der zweite usw. ausgewählt. Da es sich um eine reine Serviceleistung der KPB Mettmann für den Bürger handelt, wird auch nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bürgers das nächstgelegene Abschleppunternehmen durch die Leitstelle gerufen bzw. ein Abschleppdienst, welcher explizit durch den Bürger benannt werden muss. Zufällig vorbeikommende Abschleppfahrzeuge dürfen nicht beauftragte werden, es sei denn der/die Betroffenen wünscht dies ausdrücklich und ein anderes Unternehmen ist noch nicht bestellt. Mit freundlichen Grüßen