Bewerbungsunterlagen des Herrn Karl Lauterbach (heute Bundesgesundheitsminister)

Bewerbungsunterlagen des Herrn Karl Lauterbach (heute Bundesgesundheitsminister).
MfG

Ergebnis der Anfrage

Gemäß Artikel 19 (1) ICCPR hat "jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit."
Die Schriftform, die eine Unterschrift vorsieht, ist mit Blick auf Art. 5 ICCPR (Verbot des Rechstmissbrauchs) eine Behinderung iS dieses Menschenrechtes.

Auf Artikel 19 (2) ICCPR weise ich hin.

Offenbar besteht hier nicht nur o.a. Rechtsmissbrauch, sondern auch der Bruch von höherrangigem resp. internationalem Recht durch Landesrecht und somit eine Verletzung der Normenhierarchie.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Universität Greifswald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bewerbungsunterlagen des Herrn Karl Lauterbach (heute Bundesgesundheitsminister) [#281326]
Datum
17. Juni 2023 10:44
An
Universität Greifswald
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bewerbungsunterlagen des Herrn Karl Lauterbach (heute Bundesgesundheitsminister). MfG
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281326/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Greifswald
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> ich muss Sie zunächst erst einmal auf § 10 Abs. 1 IFG M-V…
Von
Universität Greifswald
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
19. Juni 2023 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich muss Sie zunächst erst einmal auf § 10 Abs. 1 IFG M-V hin (https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-InfFrGMVpP10). Erst wenn ein formgültiger Antrag vorliegt, gibt es einen relevanten Empfang, der bestätigt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#281326] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bewerbungsunterlagen des Herrn Karl Lau…
An Universität Greifswald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#281326]
Datum
30. August 2023 10:14
An
Universität Greifswald
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bewerbungsunterlagen des Herrn Karl Lauterbach (heute Bundesgesundheitsminister)“ vom 17.06.2023 (#281326) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Hinweis: Nach Rücksprache mit dem BfDI sind Anfragen über das Portal fragdenstaat grundsätzlich als Antrag iSd IFG zu werten. Für den Fall, dass Sie sich weiterhin weigern, meinen Antrag fristgerecht zu bescheiden, werde ich mich an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Universität Greifswald
AW: Ihre Anfrage [#281326] Sehr << Antragsteller:in >> keineswegs verweigert sich die Universität ein…
Von
Universität Greifswald
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#281326]
Datum
30. August 2023 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
71,6 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
wgihreanfrage.eml
8,7 KB
smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> keineswegs verweigert sich die Universität einer fristgerechten Bescheidung von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V (IFG M-V). Voraussetzung dafür ist hingegen das Vorliegen eines formgerechten Antrages. Insoweit bestimmt § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG M-V, dass der Antrag "schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten" ist. Ihre per E-Mail gestellte Anfrage genügt keiner der beiden genannten Alternativen. Dies hatte Ihnen die Pressestelle am 19.06.2023, also zwei Tage nach Eingang Ihrer E-Mail, auch schon so mitgeteilt (vgl. beigefügte E-Mail). Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#281326]
An Universität Greifswald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#281326]
Datum
31. August 2023 14:21
An
Universität Greifswald
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,7 KB

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Universität Greifswald
AW: Ihre Anfrage [#281326] Sehr << Antragsteller:in >> bei Ihrem Telefax vom 30.08.2023 (Eingang hier…
Von
Universität Greifswald
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#281326]
Datum
4. September 2023 10:45
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bei Ihrem Telefax vom 30.08.2023 (Eingang hier am 31.08.2023) handelt es sich strenggenommen zwar noch immer nicht um einen formgerechten Antrag gemäß § 10 IFG M-V, denn Sie verweisen darin lediglich auf einen Antrag vom 17.06.2023, der selbst jedoch nicht der gesetzlichen Form entsprach. Und es trifft daher auch nicht zu, dass die Frist zu Beantwortung Ihrer Anfrage überschritten ist, denn diese Frist beginnt überhaupt erst mit dem Eingang eines formgerechten Antrages zu laufen. Lassen Sie mich die Sache an dieser Stelle gleichwohl abkürzen und Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angefragten Informationen (Bewerbungsunterlagen des Herrn Karl Lauterbach, heute Bundesgesundheitsminister) bei der Universität nicht mehr vorhanden sind, da sie nach dessen Rufablehnung wieder an ihn zurückgeschickt worden sind (vgl. beigefügtes Schreiben des damaligen Dekans der Fakultät, zu welcher der zu besetzende Lehrstuhl gehört). Mit freundlichen Grüßen,

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