Bewilligung von zinsfreien Darlehen

sämtliche geltenden vorliegenden Weisungen zur Bewilligung von zinsfreien Darlehen, insbesondere zu Darlehen nach § 22 Abs. 8 SGB II für die Begleichung von Schulden zur Sicherung der Unterkunft - Mietschulden - Ermessensleistung und nach § 24 Abs. 1 SGB II.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche geltend…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bewilligung von zinsfreien Darlehen [#256422]
Datum
5. August 2022 15:43
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche geltenden vorliegenden Weisungen zur Bewilligung von zinsfreien Darlehen, insbesondere zu Darlehen nach § 22 Abs. 8 SGB II für die Begleichung von Schulden zur Sicherung der Unterkunft - Mietschulden - Ermessensleistung und nach § 24 Abs. 1 SGB II.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256422/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. August 2022. Vom Erlass eines Beschei…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage zur Bewilligung von zinsfreien Darlehen
Datum
17. August 2022 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. August 2022. Vom Erlass eines Bescheides nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sehe ich - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - ab, da die erbetenen Weisungen öffentlich zugänglich sind. Es handelt sich zu § 24 SGB II um Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die mit dem BMAS und den Bundesländern abgestimmt sind. Weisungen ausschließlich des BMAS gegenüber der BA oder den Jobcentern gibt es hierzu nicht. Zu der Umsetzung des § 22 Absatz 8 SGB II wenden Sie sich bitte an die insoweit zuständigen Kommunen und Länder. Die oben angesprochenen sowie weitere Weisungen der BA finden sie hier: Weisungen nach Rechtsnormen - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)<https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen#1478808823843> Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich zu sein. Sollten Sie andere Informationen erwartet haben, bäte ich um Konkretisierung Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen