Bewirtschaftungsplan nach WRRL für das Stadtgebiet Boppard, RLP

Den aktuellen Bewirtschaftungsplan im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie der EU,
genauer den Plan oder Teil des Plans für die Gewässer im Stadtgebiet der Stadt "Boppard", noch genauer: die Zustandsdarstellung und Maßnahmenbestimmung für die ökologische Entwicklung des "Bruder-Michels-Bach" in Boppard und einen Bericht über seinen wasserchemischen Zustand.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
Merlin Brager
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktuellen …
An Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Details
Von
Merlin Brager
Betreff
Bewirtschaftungsplan nach WRRL für das Stadtgebiet Boppard, RLP [#220220]
Datum
11. Mai 2021 11:54
An
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellen Bewirtschaftungsplan im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie der EU, genauer den Plan oder Teil des Plans für die Gewässer im Stadtgebiet der Stadt "Boppard", noch genauer: die Zustandsdarstellung und Maßnahmenbestimmung für die ökologische Entwicklung des "Bruder-Michels-Bach" in Boppard und einen Bericht über seinen wasserchemischen Zustand.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Merlin Brager Anfragenr: 220220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220220/ Postanschrift Merlin Brager << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Merlin Brager
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Berger, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags am heutigen Tage. Wir werden uns nun …
Von
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Bewirtschaftungsplan nach WRRL für das Stadtgebiet Boppard, RLP [#220220]
Datum
11. Mai 2021 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Berger, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags am heutigen Tage. Wir werden uns nun Ihrer darin enthaltenen Frage annehmen und - soweit möglich und zuständig - Ihre Frage innerhalb der genannten Fristen gerne beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Merlin Brager
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bewirtschaftungsplan nach WRRL für das Stadtgeb…
An Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Details
Von
Merlin Brager
Betreff
AW: Bewirtschaftungsplan nach WRRL für das Stadtgebiet Boppard, RLP [#220220]
Datum
16. Juni 2021 17:57
An
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bewirtschaftungsplan nach WRRL für das Stadtgebiet Boppard, RLP“ vom 11.05.2021 (#220220) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Merlin Brager Anfragenr: 220220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220220/
Merlin Brager
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bewirtschaftungsplan nach WRRL für das Stadtgeb…
An Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Details
Von
Merlin Brager
Betreff
AW: Bewirtschaftungsplan nach WRRL für das Stadtgebiet Boppard, RLP [#220220]
Datum
16. Juni 2021 17:59
An
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bewirtschaftungsplan nach WRRL für das Stadtgebiet Boppard, RLP“ vom 11.05.2021 (#220220) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Merlin Brager Anfragenr: 220220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220220/
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Brager, Sie bekommen selbstverständlich die zugesagte Antwort. Urlaubs- und Krankheitsbeginn gi…
Von
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Bewirtschaftungsplan nach WRRL für das Stadtgebiet Boppard, RLP [#220220]
Datum
17. Juni 2021 16:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brager, Sie bekommen selbstverständlich die zugesagte Antwort. Urlaubs- und Krankheitsbeginn gibt es eine Verzögerung in der redaktionellen Erfassung der Antwort. Bis Montag sollten Sie diese bekommen haben. Ich bitte um Verständnis und ein klein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Brager, Sie haben um Übersendung von folgendem gebeten: „Den aktuellen Bewirtschaftungsplan im…
Von
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Bewirtschaftungsplan nach WRRL für das Stadtgebiet Boppard, RLP [#220220]
Datum
21. Juni 2021 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brager, Sie haben um Übersendung von folgendem gebeten: „Den aktuellen Bewirtschaftungsplan im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie der EU, genauer den Plan oder Teil des Plans für die Gewässer im Stadtgebiet der Stadt "Boppard", noch genauer: die Zustandsdarstellung und Maßnahmenbestimmung für die ökologische Entwicklung des "Bruder-Michels-Bach" in Boppard und einen Bericht über seinen wasserchemischen Zustand.“ Der Bruder-Michels-Tal-Bach gehört zu den Gewässern 3. Ordnung und obliegt daher in seiner Unterhaltung und Überwachung den kreisfreien Städten, verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden. Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmenplanungen liegen in der Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord). Der Bruder-Michels-Tal-Bach ist Teil das Wasserkörpers "Mühltalbach" mit zwei parallel verlaufenden Gewässersystemen: Dem Mühltalbach als Hauptgewässer, das gewässerökologisch untersucht wurde (Makrozoobenthos-Daten: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/se...) und dem Bruder-Michels-Tal-Bach auf den die Ergebnisse der ökologischen Zustandsbewertung wegen vergleichbarerer Einzugsgebietsmerkmale übertragen wurden. Das Landesamt für Umwelt hat für den Bruder-Michels-Bach im Rahmen des WRRL-Monitorings (WRRL=Wasserrahmenrichtlinie) keine eigene Messstelle ausgewiesen, da dieser kleine Bach mit rund 7,9 km2 Einzugsgebiet noch unter die Schwelle von rund 10 km2 Einzugsgebiet fällt, ab welcher i.d.R. Fließgewässer im Rahmen des landesweiten gewässerbiologischen Monitorings untersucht werden. Für den Mühltalbach – also den Wasserkörper - gibt es eine Messstelle und damit auch eine ökologische Bewertung des Zustands. Die für den Oberflächenwasserkörper Mühltalbach repräsentative Untersuchungsstelle ist: 2577890100 Mühltalbach ob. Mühltal. Für diese Messstelle gilt folgende aktuelle Bewertung (Stand 2021; Untersuchungsdatum: 24.2.2017): • Ökologischer Zustand, Modul Saprobie: Saprobienindex 1,40 (Klasse 1, sehr gut) • Ökologischer Zustand, Modul Allg. Degradation: score 0,68 (Klasse 2, gut) • Gesamtbewertung Wasserkörper Mühltalbach: gut (Klasse 2) In Ermangelung von entsprechenden Messstellen und Gütedaten kann zu dem chemischen Gewässerzustand des Bruder-Michels-Tal-Bach keine Aussage getroffen werden. Mit Blick auf die wohl verbreitet vorkommenden Stoffe Quecksilber (Hg) und Bromierte Flammschutzmittel (BDE-Verbindungen) ist davon auszugehen, dass der chemische Gewässerzustand, wie an allen übrigen Oberflächenwasserkörpern, bei einer näheren Untersuchung als schlecht einzustufen wäre. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen