Bewohnerparken "Am Obstgarten/Ludwig-Nauth-Straße" Mainz-Bretzenheim
Ich habe einen Wohnsitz an der Oberpforte 1, 55128 Mainz.
Es handelt sich dabei um einen Obstanbaubetrieb, der sowohl einen Zugang von der o. g. Anschrift, aber auch eine Zufahrt zur Straße "Am Ostergraben" hat. Diese Zufahrt wird für den Pkw-Verkehr auf das Privatgrundstück genutzt und liegt genau gegenüber der Haltestelle Ludwig-Nauth-Straße und einem Parkplatz. Auf diesem Parkplatz stelle ich regelmäßig meinen Pkw ab, da ich in der Straße "An der Oberpforte" keinen Parkplatz finde und mir kein Stellplatz zur Verfügung steht. Zu Heimspielen von Mainz 05 wird der Parkplatz regelmäßig gesperrt und ist nur Bewohnern mit Parkausweis zugänglich.
Alle Anlieger rund um den Parkplatz sind offensichtlich in der Bewohnerparkzone berücksichtigt. Nur der mit seinem Grundstück an den "Ostergraben" angrenzende Obstanbaubetrieb nicht, obwohl dort auch Anwohner mit Pkw vorhanden sind. Gerade bei Heimspielen ist ein Parkplatz außerhalb des Bewohnerparkplatzes nicht zu finden.
1. Warum wurde die Zufahrt nicht in die Bewohnerparkzone einbezogen?
2. Warum liegen Anwohner der hinter dem Parkplatz liegenden Uwe-Beyer-Straße offensichtlich innerhalb der Zone, obwohl diese in der Regel einen Stellplatz zur Verfügung haben?
3. Warum dürfen diese Anwohner zusätzlich zu ihrem Stellplatz am Haus noch ein Wohnmobil dort abstellen, während andere Anwohner keine Berücksichtigung finden?
4. Kann die Grundstückszufahrt des Obstanbaubetriebs zum Ostergraben (ehemals Am Ostergraben 21) in die Bewohnerparkzone aufgenommen werden, so dass auch diese Anwohner die Möglichkeit erhalten, einen Bewohnerparkausweis zu erhalten?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
Anfrage erfolgreich
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Datum17. Dezember 2018
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18. Januar 2019
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