Bezahlbares Wohnen für Studierende in Bayern: Förderung durch den Freistaat Bayern (Studentenwerk Studierendenwerk Bafög Studentenkredite Mieten)

bekanntlich hat der Freistaat Bayern den Wohnungsbau vernachlässigt - auch für Studierende:

https://www.stmwk.bayern.de/studenten/meldung/6909/deutliches-signal-an-studierende-neues-konzept-zur-schnelleren-sanierung-der-studentenstadt-freimann.html

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-studenten-wohnen-protest-pinakothek-der-moderne-1.6262984

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/studienkredite-zinssatz-100.html
https://www.focus.de/finanzen/banken/ratenkredit/nach-corona-pause-8-prozent-zinsen-studenten-geraten-durch-kfw-kredite-in-die-bredouille_id_202066882.html#:~:text=Lag%20der%20Euribor%20im%20November,jetzt%207%2C55%20Prozent%20gestiegen.

https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/was-sind-bedarfssaetze-und-wie-hoch-sind-sie/was-sind-bedarfssaetze-und-wie-hoch-sind-sie.html

https://stadt.muenchen.de/infos/mietobergrenzen.html

Es wird deshalb um Auskunft gebeten:

Welche Maßnahmen sind durch den Freistaat Bayern für bezahlbares Wohnen für Studenten geplant, zB:

1) Neubau Studentenapartments mit eigener Küche/Bad in München?

2) Neubau Studentenstadt in Garching?

3) Förderung privater Investoren für Studentenapartments?

4) Bayerisches Studenten-Geld (vergleichbar mit bayerischem Familiengeld/Elterngeld)?

6) Kostenlose bzw. verbilligte Studentenkredite?

e) Bayerisches Bafög i.H.v. Wohngeld/Kindergrundsicherung/Bürgergeld = Existenzminimum?

f) Bayerische örtliche Mietobergrenzen für Studenten lt. SGB II / Bürgergeld bzw. XII anstatt bisherige Wohnpauschen Euro 360 eigene Wohnung / Euro Euro 55 bei Eltern wohnhaft, welche nicht bedarfsdeckend sind?

f) (Vollständiger) Erlass Bafög und/oder Studentenkredit bei Berufstätigkeit in Bayern zB gestaffelt nach Berufsjahren = Reduzierung Fachkräftemangel?

Nach welchen Kriterien werden Wohnheimplätze durch das geförderte Studentenwerk vergeben?

a) Nach welchen Kriterien werden die Wohnheimplätze vergeben, zB Punktetabelle Sozialwohnung München?
https://stadt.muenchen.de/dam/Home/Stadtverwaltung/Sozialreferat/wohnungsamt/sozialwohnung/pdf/Punktetabelle_Registrierung-gefoerderte-Wohnungen.pdf

b) Ist ein Ausschluss von Studierenden, deren Eltern im MVV-Bereich wohnen, lt. Rechts- und Gesetzeslage zulässig, z.B. EuGH?
https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/wohnen/bewerbung/
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/leitlinien.pdf

c) Anteil Studenten aus dem Ausland bei der Vergabe von Wohnheimplätzen durch das Studentenwerk, zB Berlin 80%?
"Die Plätze werden zu rund 80 Prozent von Studenten aus dem Ausland genutzt."
https://www.bz-berlin.de/berlin/in-berlin-entstehen-weitere-wohnungen-fuer-studenten#:~:text=In%20Berlin%20entstehen%20weitere%20Wohnungen%20und%20Zimmer%20f%C3%BCr%20Studenten%3A%20Das,der%20Deutschen%20Presse%2DAgentur%20mit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2023
  • Frist
    4. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bekanntlich hat der Freistaat Baye…
An Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezahlbares Wohnen für Studierende in Bayern: Förderung durch den Freistaat Bayern (Studentenwerk Studierendenwerk Bafög Studentenkredite Mieten) [#289394]
Datum
2. Oktober 2023 11:54
An
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bekanntlich hat der Freistaat Bayern den Wohnungsbau vernachlässigt - auch für Studierende: https://www.stmwk.bayern.de/studenten/meldung/6909/deutliches-signal-an-studierende-neues-konzept-zur-schnelleren-sanierung-der-studentenstadt-freimann.html https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-studenten-wohnen-protest-pinakothek-der-moderne-1.6262984 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/studienkredite-zinssatz-100.html https://www.focus.de/finanzen/banken/ratenkredit/nach-corona-pause-8-prozent-zinsen-studenten-geraten-durch-kfw-kredite-in-die-bredouille_id_202066882.html#:~:text=Lag%20der%20Euribor%20im%20November,jetzt%207%2C55%20Prozent%20gestiegen. https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/was-sind-bedarfssaetze-und-wie-hoch-sind-sie/was-sind-bedarfssaetze-und-wie-hoch-sind-sie.html https://stadt.muenchen.de/infos/mietobergrenzen.html Es wird deshalb um Auskunft gebeten: Welche Maßnahmen sind durch den Freistaat Bayern für bezahlbares Wohnen für Studenten geplant, zB: 1) Neubau Studentenapartments mit eigener Küche/Bad in München? 2) Neubau Studentenstadt in Garching? 3) Förderung privater Investoren für Studentenapartments? 4) Bayerisches Studenten-Geld (vergleichbar mit bayerischem Familiengeld/Elterngeld)? 6) Kostenlose bzw. verbilligte Studentenkredite? e) Bayerisches Bafög i.H.v. Wohngeld/Kindergrundsicherung/Bürgergeld = Existenzminimum? f) Bayerische örtliche Mietobergrenzen für Studenten lt. SGB II / Bürgergeld bzw. XII anstatt bisherige Wohnpauschen Euro 360 eigene Wohnung / Euro Euro 55 bei Eltern wohnhaft, welche nicht bedarfsdeckend sind? f) (Vollständiger) Erlass Bafög und/oder Studentenkredit bei Berufstätigkeit in Bayern zB gestaffelt nach Berufsjahren = Reduzierung Fachkräftemangel? Nach welchen Kriterien werden Wohnheimplätze durch das geförderte Studentenwerk vergeben? a) Nach welchen Kriterien werden die Wohnheimplätze vergeben, zB Punktetabelle Sozialwohnung München? https://stadt.muenchen.de/dam/Home/Stadtverwaltung/Sozialreferat/wohnungsamt/sozialwohnung/pdf/Punktetabelle_Registrierung-gefoerderte-Wohnungen.pdf b) Ist ein Ausschluss von Studierenden, deren Eltern im MVV-Bereich wohnen, lt. Rechts- und Gesetzeslage zulässig, z.B. EuGH? https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/wohnen/bewerbung/ https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/leitlinien.pdf c) Anteil Studenten aus dem Ausland bei der Vergabe von Wohnheimplätzen durch das Studentenwerk, zB Berlin 80%? "Die Plätze werden zu rund 80 Prozent von Studenten aus dem Ausland genutzt." https://www.bz-berlin.de/berlin/in-berlin-entstehen-weitere-wohnungen-fuer-studenten#:~:text=In%20Berlin%20entstehen%20weitere%20Wohnungen%20und%20Zimmer%20f%C3%BCr%20Studenten%3A%20Das,der%20Deutschen%20Presse%2DAgentur%20mit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289394/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich habe dieses an das zuständige Fachrefe…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Betreff
[Vorgang: 1239170] WG: Bezahlbares Wohnen für Studierende in Bayern: Förderung durch den Freistaat Bayern (Studentenwerk Studierendenwerk Bafög Studentenkredite Mieten) [#289394]
Datum
4. Oktober 2023 07:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich habe dieses an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und bitte Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 2. Oktober 2023 können wir Ihnen nachfo…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Betreff
[Vorgang: 1239170] [Ga] WG: Bezahlbares Wohnen für Studierende in Bayern: Förderung durch den Freistaat Bayern (Studentenwerk Studierendenwerk Bafög Studentenkredite Mieten) [#289394]
Datum
20. November 2023 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 2. Oktober 2023 können wir Ihnen nachfolgende Antworten auf Ihre Fragen zuleiten: 1) Neubau Studentenapartments mit eigener Küche/Bad in München? 2) Neubau Studentenstadt in Garching? 3) Förderung privater Investoren für Studentenapartments? Es ist der Bayerischen Staatsregierung ein wichtiges Anliegen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum für Studierende an den Hochschulstandorten Bayerns, auch in München und Garching, geschaffen und erhalten wird. Der Freistaat unterstützt daher die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für Studierende mit einem eigenen Förderprogramm. Für diese Förderung werden seit Jahren beträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die Förderung steht neben den Studierendenwerken auch sonstigen Trägern, wie z.B. privaten Investoren offen. Die Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR 2023) sind mit noch einmal verbesserten Förderkonditionen im September 2023 neu in Kraft getreten. „4) Bayerisches Studenten-Geld (vergleichbar mit bayerischem Familiengeld/Elterngeld)?“ „e) Bayerisches Bafög i.H.v. Wohngeld/Kindergrundsicherung/Bürgergeld = Existenzminimum?“ „Mit dem BAföG wurde ein wirksames Instrument zur Förderung von Auszubildenden und Studierenden geschaffen. Auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch, wenn der oder dem Auszubildenden die für seinen oder ihren Lebensunterhalt und seine oder ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen und die Ausbildung dadurch gefährdet wäre. Die nach dem BAföG gewährten Leistungen sollen den Bedarf für den Lebensunterhalt von Auszubildenden und Studierenden decken. Wir weisen darauf hin, dass vorliegend die Gesetzgebungszuständigkeit für das Recht der Ausbildungsbeihilfen in der Hand des Bundesgesetzgebers liegt: Da der Bund mit dem BAföG insoweit abschließend von dieser Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat, ist dem Freistaat eine eigene gesetzliche Ausbildungsförderung für Studierende in Bayern im Sinne eines „Bayerischen BAföG“ bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen verwehrt. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass z. B. ein „Bayerisches Studentengeld“ gegebenenfalls als zu berücksichtigendes Einkommen auf die Leistungen nach dem BAföG anzurechnen wäre und sich dadurch für die Studierenden im Ergebnis keine zusätzliche Förderung ergeben könnte.“ „6) Kostenlose bzw. verbilligte Studentenkredite?“ „Studierenden stehen eine Reihe von Möglichkeiten offen, ihr Studium unter anderem auch mittels eines Kredits zu finanzieren. Zu den sicher bekanntesten Möglichkeiten zählt der Bildungskredit der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW). Da das Bundesministerium der Finanzen die Aufsicht über die KfW führt, bitten wir darum, Rückfragen zum Bildungskredit der KfW unmittelbar an die KfW oder an den Bund zu richten. Auf die Rahmenbedingungen der Kreditvergabe, insbesondere auf die Zinshöhe, hat der Freistaat Bayern keinen Einfluss. Eine weitere Möglichkeit ist z. B. auch ein Studienabschlussdarlehen der Darlehenskasse der bayerischen Studierendenwerke. Die bayerischen Studierendenwerke beraten die Studierenden gerne ausführlich zu den verschiedenen Möglichkeiten der Studienfinanzierung.“ „f) Bayerische örtliche Mietobergrenzen für Studenten lt. SGB II / Bürgergeld bzw. XII anstatt bisherige Wohnpauschen Euro 360 eigene Wohnung / Euro Euro 55 bei Eltern wohnhaft, welche nicht bedarfsdeckend sind?“ „Die gesetzliche Ausgestaltung sozialrechtlicher Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehungsweise des sog. Bürgergeldes liegt in der Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers. Zum SGB II sind Vollzugshinweise, die auch die Kosten für Unterkunft und Heizung betreffen, auf https://www.stmas.bayern.de/grundsicherung/jobcenter/index.php (https://www.stmas.bayern.de/grundsicherung/jobcenter/index.php) eingestellt. Auch die gesetzliche Ausgestaltung des Mietrechts als Bestandteil des bürgerlichen Rechts liegt grundsätzlich in der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Zur Frage örtlicher Mietobergrenzen dürfen wir ergänzend auf die in Bayern geltende Mieterschutzverordnung (MiSchuV) vom 14.12.2021 (GVBl. S. 674) verweisen. Hiermit hat die Bayerische Staatsregierung zur Umsetzung der einschlägigen Mieterschutzvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) insbesondere die Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinne von § 556d Abs. 2 Satz 2, § 558 Abs. 3 Satz 2 oder § 577a Abs. 2 Satz 1 BGB besonders gefährdet ist, bestimmt. Die sog. Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB), wonach die Anfangsmiete in Mietverhältnissen über Bestandswohnraum nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, kommt nach der aktuellen Mieterschutzverordnung in insgesamt 208 bayerischen Städten und Gemeinden zur Anwendung. Hierzu gehören auch fast alle größeren bayerischen Hochschulstandorte. „f) (Vollständiger) Erlass Bafög und/oder Studentenkredit bei Berufstätigkeit in Bayern z.B. gestaffelt nach Berufsjahren = Reduzierung Fachkräftemangel?“ „BAföG-Leistungen für Studierende werden bereits heute zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt. Die Hälfte der Förderung nach dem BAföG müssen Studierende daher grundsätzlich nicht zurückzahlen. Die als Darlehen geleistete Förderung muss nur bis zu einem Maximalbetrag von derzeit 10.010 Euro zurückgezahlt werden. Der Darlehensanteil und die Modalitäten dessen Rückzahlung sind im BAföG geregelt (siehe §§ 17, 18 BAföG), das in der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes liegt (s. o.). Dabei wird keine regionale oder berufsgruppenspezifische Differenzierung vorgenommen. Über die Rückzahlungsmodalitäten anderer Darlehen, z. B. eines Studienkredits, entscheidet der jeweilige Darlehensgeber nach eigenem Ermessen. Der Freistaat Bayern hat hier keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung der Darlehen.“ „Nach welchen Kriterien werden Wohnheimplätze durch das geförderte Studentenwerk vergeben?“ „a) Nach welchen Kriterien werden die Wohnheimplätze vergeben, zB Punktetabelle Sozialwohnung München?“ „Die Vergabe und Belegung von im Rahmen der Förderung von Wohnraum für Studierende geförderter Wohnheimplätze richtet sich nach den Förderrichtlinien. Die geförderten Wohnplätze dürfen für die Dauer der Belegungsbindung nur bedürftigen Studierenden staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Die Überlassung der Wohnplätze für Studierende erfolgt nach Bedürftigkeit.“ „b) Ist ein Ausschluss von Studierenden, deren Eltern im MVV-Bereich wohnen, lt. Rechts- und Gesetzeslage zulässig, z.B. EuGH?“ „Die Festlegung des (Eltern-)Wohnsitzes im Einzugsbereich des Münchener Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) als Vergabekriterium durch das Studierendenwerk ist verfassungsrechtlich im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gerechtfertigt, da ein sachliches Differenzierungskriterium vorliegt und die Differenzierung auf dieser Grundlage sachlich angemessen ist. Denn durch das Kriterium des Wohnsitzes der Eltern im Einzugsbereich des MVV wird eine Gruppe von Studierenden identifiziert, die im Regelfall bereits über einen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar angebundenen Wohnraum verfügt. Diese Studierenden sind daher dem hart umkämpften Münchner Wohnungsmarkt regelmäßig weniger stark ausgesetzt als Studierende, die keinen elterlichen Wohnsitz mit einer MVV-Anbindung vorweisen können. Die letztgenannte Gruppe von Studierenden ist deshalb auch ungleich dringender auf einen Wohnheimplatz des Studierendenwerks angewiesen, um ein Studium an einer Münchner Hochschule aufnehmen zu können.“ „c) Anteil Studenten aus dem Ausland bei der Vergabe von Wohnheimplätzen durch das Studentenwerk, zB Berlin 80%?“ Gemäß den Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende gilt für geförderte Wohnplätze, dass internationale Studierende bei der Vergabe der Wohnplätze angemessen zu berücksichtigen sind. Mit freundlichen Grüßen