Bezahlkarte für Asylbewerber

* Wie viel Geld wird (im Jahr) - durch Asylbewerber - ins Ausland überwiesen (bitte für die letzten 5 Jahre aufschlüsseln)?
* Was kostet die Bereitstellung der Bezahlkarte (+ das System dahinter)
** einmalig?
** pro Jahr?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Wie viel Geld wird (im Jahr) - durc…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezahlkarte für Asylbewerber [#302731]
Datum
11. März 2024 13:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Wie viel Geld wird (im Jahr) - durch Asylbewerber - ins Ausland überwiesen (bitte für die letzten 5 Jahre aufschlüsseln)? * Was kostet die Bereitstellung der Bezahlkarte (+ das System dahinter) ** einmalig? ** pro Jahr?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302731/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - [geschwärzt], [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 11. Mär…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
240311, [geschwärzt], [geschwärzt], Bezahlkarte für Asylbewerber [#302731]
Datum
19. März 2024 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - [geschwärzt], [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 11. März 2024 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), mit der Sie im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Informationen bitten, wieviel Geld in den letzten fünf Jahren durch Asylbewerber ins Ausland überwiesen wurde und wie hoch die Kosten für die Bezahlkarte sind. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um einen IFG-Antrag handelt. Ihr Schreiben wird daher als Bürgerschreiben bewertet und beantwortet, nicht jedoch als IFG-Antrag beschieden. Zu Ihrem Anliegen kann ich Ihnen folgende Hinweise unseres Fachreferats übermitteln: Zu Ihrer ersten Frage nach der Gesamtsumme von Auslandsüberweisungen durch Asylbewerber in den letzten fünf Jahren liegen dem BMI keine Erkenntnisse vor. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Deutsche Bundesbank. Zu Ihren anderen Fragen zu den Kosten einer Bereitstellung von Bezahlkarten bzw. dem dahinterstehendem System, wenden sie sich bitte an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Vorbehaltlich dessen kann Ihnen allerdings folgende Informationen geben: Wie in der Besprechung zwischen Bundeskanzler und Regierungschefs der Länder am 6. November 2023 vereinbart, hat eine Arbeitsgruppe der Länder bis zum 31. Januar 2024 ein Modell zur Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet. Ziel der Einführung einer Bezahlkarte soll sein, Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einzuschränken und damit auch Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren. Die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und damit auch die konkrete Umsetzung der Bezahlkarte liegt in der Zuständigkeit der Länder. Während 14 Länder sich das Ziel gesetzt haben, ein einheitliches Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Dienstleisters für die Ausgabe und Beladung guthabenbasierter Debitkarten zu etablieren, werden zwei Länder (Bayern und Mecklenburg-Vorpommern) ihre Vergabeverfahren jeweils in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen Mindeststandards vorbereiten. Gegebenenfalls erforderliche rechtliche Änderungen durch den Bund am Asylbewerberleistungsgesetz werden derzeit vorbereitet. Mit der Bezahlkarte wird eine guthabenbasierte Debitkarte angestrebt, mit der Waren und Dienstleistungen erworben werden können (Anschluss an das allgemeine Debit-Karten-Akzeptanzstellensystem), die Möglichkeit Bargeld auszuzahlen soll hingegen eingeschränkt werden können, Überweisungen und der Einsatz im Ausland sind ausgeschlossen. Das Design der Karte soll neutral und diskriminierungsfrei sein. Wie bereits oben erwähnt, wird ein Vergabefahren durch die Länder für die Debitkarten erst noch durchgeführt. Dementsprechend liegen hier keine Informationen über Kosten in den jeweiligen Ländern vor. Sie können sich dazu zu einem späteren Zeitpunkt an die jeweiligen Länder wenden. Sehr [geschwärzt], es würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag ****[geschwärzt] Bürgerkommunikation im Bundesministerium des Innern und für Heimat ---------------------------- Graurheindorfer Str. 198 53117 Bonn Telefon: +49 30 186810 E-Mail: Buergerkommunikation@bmi.bund.de Internet: www.bmi.bund.de [geschwärzt], [geschwärzt] ( [geschwärzt] )[geschwärzt]

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Guten Tag, > Bitte wenden Sie sich hierzu an die Deutsche Bundesbank. Hätten Sie einen Kontakt für mich? >…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 240311, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Bezahlkarte für Asylbewerber [#302731]
Datum
19. März 2024 12:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, > Bitte wenden Sie sich hierzu an die Deutsche Bundesbank. Hätten Sie einen Kontakt für mich? > Ziel der Einführung einer Bezahlkarte soll sein, Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einzuschränken Um was zu erreichen? > und damit auch Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren Was für einen Verwaltungsaufwand hat denn eine Kommune und in wie fern würde der Aufwand minimiert werden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302731/