Az: PKII4.12017/1#1 -
[geschwärzt], [geschwärzt]
Sehr
[geschwärzt],
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 11. März 2024 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), mit der Sie im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Informationen bitten, wieviel Geld in den letzten fünf Jahren durch Asylbewerber ins Ausland überwiesen wurde und wie hoch die Kosten für die Bezahlkarte sind.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um einen IFG-Antrag handelt. Ihr Schreiben wird daher als Bürgerschreiben bewertet und beantwortet, nicht jedoch als IFG-Antrag beschieden.
Zu Ihrem Anliegen kann ich Ihnen folgende Hinweise unseres Fachreferats übermitteln:
Zu Ihrer ersten Frage nach der Gesamtsumme von Auslandsüberweisungen durch Asylbewerber in den letzten fünf Jahren liegen dem BMI keine Erkenntnisse vor. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Deutsche Bundesbank.
Zu Ihren anderen Fragen zu den Kosten einer Bereitstellung von Bezahlkarten bzw. dem dahinterstehendem System, wenden sie sich bitte an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Vorbehaltlich dessen kann Ihnen allerdings folgende Informationen geben:
Wie in der Besprechung zwischen Bundeskanzler und Regierungschefs der Länder am 6. November 2023 vereinbart, hat eine Arbeitsgruppe der Länder bis zum 31. Januar 2024 ein Modell zur Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet.
Ziel der Einführung einer Bezahlkarte soll sein, Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einzuschränken und damit auch Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren. Die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und damit auch die konkrete Umsetzung der Bezahlkarte liegt in der Zuständigkeit der Länder. Während 14 Länder sich das Ziel gesetzt haben, ein einheitliches Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Dienstleisters für die Ausgabe und Beladung guthabenbasierter Debitkarten zu etablieren, werden zwei Länder (Bayern und Mecklenburg-Vorpommern) ihre Vergabeverfahren jeweils in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen Mindeststandards vorbereiten. Gegebenenfalls erforderliche rechtliche Änderungen durch den Bund am Asylbewerberleistungsgesetz werden derzeit vorbereitet.
Mit der Bezahlkarte wird eine guthabenbasierte Debitkarte angestrebt, mit der Waren und Dienstleistungen erworben werden können (Anschluss an das allgemeine Debit-Karten-Akzeptanzstellensystem), die Möglichkeit Bargeld auszuzahlen soll hingegen eingeschränkt werden können, Überweisungen und der Einsatz im Ausland sind ausgeschlossen. Das Design der Karte soll neutral und diskriminierungsfrei sein.
Wie bereits oben erwähnt, wird ein Vergabefahren durch die Länder für die Debitkarten erst noch durchgeführt. Dementsprechend liegen hier keine Informationen über Kosten in den jeweiligen Ländern vor. Sie können sich dazu zu einem späteren Zeitpunkt an die jeweiligen Länder wenden.
Sehr
[geschwärzt], es würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
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Bürgerkommunikation
im Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Telefon: +49 30 186810
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