Bezahlkarte für Asylbewerber

Was kostet die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber:
* Initial
* in einem Jahr

Was sparen die Kommunen durch die Bezahlkarte?
* Im Jahr

Wie viel Geld wurde insgesamt von allen Asylbewerbern ins Ausland geschickt? (Bitte aufgeschlüsselt auf die letzten 5 Jahre)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was kostet die Einführung der Beza…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezahlkarte für Asylbewerber [#303649]
Datum
20. März 2024 13:54
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was kostet die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber: * Initial * in einem Jahr Was sparen die Kommunen durch die Bezahlkarte? * Im Jahr Wie viel Geld wurde insgesamt von allen Asylbewerbern ins Ausland geschickt? (Bitte aufgeschlüsselt auf die letzten 5 Jahre)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303649/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.3.2024. Ihre Anfrage wurde an das für die Bezahlkarte zu…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
WG: Bezahlkarte für Asylbewerber [#303649]
Datum
20. März 2024 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.3.2024. Ihre Anfrage wurde an das für die Bezahlkarte zuständige Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt]? * [geschwärzt] [geschwärzt]? ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Ihr Auskunftsersuchen vom 20. März 2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, wel…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 20. März 2024
Datum
21. März 2024 17:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, welche uns vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Bei den von Ihnen erbetenen Informationen handelt es sich weder um Umweltinformationen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 BayUIG noch um Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG, sodass nach Art. 3 Abs. 1 BayUIG und § 2 Abs. 1 VIG keine Auskunftsansprüche bestehen. Soweit Sie Ihr Auskunftsersuchen auf Art. 39 BayDSG stützen, können wir Ihnen Folgendes mitteilen: * Zunächst erkundigen Sie sich danach, was die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber – initial und in einem Jahr – kostet: Vom allgemeinen Auskunftsrecht ausgenommen sind gem. Art. 39 Abs. 3 Nr. 3 BayDSG jedoch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Der Schutz von Unternehmensgeheimnissen ist im deutschen Informationszugangsrecht traditionellerweise stark und weitreichend ausgestaltet. So kann sich auch im Rahmen des Art. 39 BayDSG das Zugangsinteresse zu Informationen nicht im Rahmen einer Abwägung gegen ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis durchsetzen (sog. Vetoposition). Im vorliegenden Fall weist die Information sowohl der Initial- als auch der jährlichen Kosten für das bayerische Bezahlkartensystem einen Unternehmensbezug im Hinblick auf die Anbieterin des Bezahlkartensystems, das Unternehmen PayCenter GmbH, auf. Es handelt sich bei der Preisgestaltung des Unternehmens um keine offenkundige Information. Diese ist vielmehr gem. § 5 Vergabeverordnung (VgV) als Teil des Angebots der Verfahrensanbieterin auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Auf Seiten der PayCenter GmbH besteht somit ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse, insbesondere im Hinblick auf deren weitere Tätigkeit am Wettbewerb (bspw. im Hinblick auf künftige Teilnahmen an anderen ähnlichen Vergaben). Wir können Ihnen die begehrte Information daher leider nicht zur Verfügung stellen. * Weiterhin erkundigen Sie sich danach, was die Kommunen durch die Bezahlkarte im Jahr sparen: Einsparungen werden dadurch erzielt, dass die Kommunen weniger Bargeld verwahren, sichern und ausgeben müssen. Eine weitere Entlastung liegt in einer langfristigen Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch die Digitalisierung eines bisher aufwendigen analogen Prozesses (persönliche Aushändigung von Bargeld). Wir bitten um Verständnis, dass sich von unserer Seite keine seriösen Angaben zum konkreten finanziellen Aspekt der Entlastung machen lassen. Dieser hängt maßgeblich von den bisherigen Kosten der jeweiligen Kommune vor Ort ab. * Schließlich begehren Sie Auskunft darüber, wie viel Geld insgesamt von allen Asylbewerbern ins Ausland geschickt wurde – aufgeschlüsselt auf die letzten fünf Jahre: Unabhängig davon, ob sich Ihre Anfrage auf die Zahlungsströme aus Deutschland oder nur Bayern bezieht, liegen uns entsprechende Zahlen nicht vor, da Zahlungsflüsse spezifisch von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nicht erfasst werden. Laut Angaben der Bundesbank wurden im Jahr 2022 jedoch in Form von sog. Heimatüberweisungen (Überweisungen, die in Deutschland lebende Ausländer in ihre Heimatländer tätigen) etwa 407 Millionen Euro aus Deutschland nach Syrien, 162 Millionen Euro nach Afghanistan und 120 Millionen Euro in den Irak überwiesen (abrufbar unter: https://www.bundesbank.de/de/statistiken/aussenwirtschaft/zahlungsbilanz/heimatueberweisungen-und-arbeitnehmerentgelte-809336). Es ist davon auszugehen, dass darin Rücküberweisungen in nicht unwesentlicher Höhe von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern enthalten sind. Der genaue Anteil lässt sich aus der Summe nicht herausrechnen. Klar ist aber auch, dass andere Geldströme, etwa über Bargeld, hier gar nicht erfasst werden und dazu gerechnet werden müssten. Mit freundlichen Grüßen