Bezahlkarte für Geflüchtete

Informationen über das Vergabeverfahren, welche Firma die Bezahlkarten für Geflüchtete produzieren wird. Wurde diese Leistung ausgeschrieben? Kann der Verdacht eines wirtschaftlichen Interesses ausgeschlossen werden?

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  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Stella Schiffczyk
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über das Vergabeverfahr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Stella Schiffczyk
Betreff
Bezahlkarte für Geflüchtete [#300859]
Datum
22. Februar 2024 11:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über das Vergabeverfahren, welche Firma die Bezahlkarten für Geflüchtete produzieren wird. Wurde diese Leistung ausgeschrieben? Kann der Verdacht eines wirtschaftlichen Interesses ausgeschlossen werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stella Schiffczyk Anfragenr: 300859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300859/ Postanschrift Stella Schiffczyk << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stella Schiffczyk

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Bezahlkarte für Geflüchtete (#300859) Wie in der Besprechung zwischen Bundeskanzler und Reg…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Bezahlkarte für Geflüchtete (#300859)
Datum
26. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Wie in der Besprechung zwischen Bundeskanzler und Regierungschefs der Länder am 6. November 2023 verein bart, hat eine Arbeitsgruppe der Länder bis zum 31. Januar 2024 ein Modell zur Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet. Ziel der Einführung einer Bezahlkarte soll sein, Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsemp fänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einzuschränken und damit auch Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren. Die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und damit auch die konkrete Umsetzung der Bezahlkarte liegt in der Zuständigkeit der Länder. Während 14 Länder sich das Ziel gesetzt haben, ein einheitliches Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Dienstleisters für die Ausgabe und Bela dung guthabenbasierter Debitkarten zu etablieren, werden zwei Länder (Bayern und ihre Vergabeverfahren jeweils in eigener Mecklenburg-Vorpommern) Verantwortung und unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen Min deststandards vorbereiten. Gegebenenfalls erforderliche rechtliche Änderungen durch den Bund am Asylbewerber leistungsgesetz werden derzeit vorbereitet. Mit der Bezahlkarte wird eine guthabenbasierte Debit-Karte angestrebt, mit der Waren und Dienstleistungen er worben werden können (Anschluss an das allgemeine Debit-Karten-Akzeptanzstellensystem), die Möglichkeit Bar geld auszuzahlen soll hingegen eingeschränkt werden können, Überweisungen und der Einsatz im Ausland sind ausgeschlossen. Das Design der Karte soll neutral und diskriminierungsfrei sein. Wie bereits oben erwähnt, wird ein Vergabefahren durch die Länder für die Debitkarten erst noch durchgeführt. Zu weiteren Informationen müssten Sie sich entsprechend an die jeweiligen Länder zum geeigneten Zeitpunkt wen den. Dem Bundesministerium des Innern und für Heimat liegen hierzu keine Informationen vor.