Bezahlte Bildungsfreistellung

Welche Möglichkeiten zur Wahrnehmung eines bezahlten Bildungsurlaubs nach ILO-Übereinkommen Nr. 140 über den bezahlten Bildungsurlaub gibt es derzeit in Sachsen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
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Alexander Fabrice Gaitzsch
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Möglichkeiten z…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
Alexander Fabrice Gaitzsch
Betreff
Bezahlte Bildungsfreistellung [#282246]
Datum
21. Juni 2023 23:24
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Möglichkeiten zur Wahrnehmung eines bezahlten Bildungsurlaubs nach ILO-Übereinkommen Nr. 140 über den bezahlten Bildungsurlaub gibt es derzeit in Sachsen?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fabrice Gaitzsch Anfragenr: 282246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282246/ Postanschrift Alexander Fabrice Gaitzsch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fabrice Gaitzsch
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr geehrter Herr Gaitzsch, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem SächsTranspG an das Sächsische Staatsminister…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Bezahlte Bildungsfreistellung [#282246]
Datum
27. Juni 2023 17:29
Status
Warte auf Antwort
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6,7 KB
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11,4 KB
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2,9 KB


Sehr geehrter Herr Gaitzsch, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem SächsTranspG an das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Hiermit möchte ich Sie informieren, dass Ihre Anfrage an die zuständige Stelle, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr geehrter Herr Gaitzsch, vielen Dank für Ihre E-Mail über das Portal "Frag den Staat" vom 21. Juni …
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
WG: Bezahlte Bildungsfreistellung [#282246]
Datum
24. Juli 2023 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gaitzsch, vielen Dank für Ihre E-Mail über das Portal "Frag den Staat" vom 21. Juni 2023 an das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Ihr Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG wurde am 28.08.2023 zuständigkeitshalber an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit der Bitte um Prüfung abgeben. Sie bitten um folgende Informationen: Welche Möglichkeiten zur Wahrnehmung eines bezahlten Bildungsurlaubs nach ILO-Übereinkommen Nr. 140 über den bezahlten Bildungsurlaub gibt es derzeit in Sachsen? Antwort: Im Freistaat Sachsen gibt es keine gesetzliche Regelung zu einem bezahlten Bildungsurlaub. Insofern existieren beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr keine Aufzeichnungen. Hinsichtlich Ihres Antrages gemäß § 4 Absatz 1 SächsUIG teilen wir Ihnen in Abstimmung mit dem zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft mit, dass Ihre Anfrage nicht auf Umweltinformationen im Sinne des § 3 Absatz 2 SächsUIG gerichtet ist. Ihren Antrag nach § 2 Absatz 1 VIG haben wir zuständigkeitshalber an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen