Bezahlung der Kriegsgeschaedigten nach dem Bundesversorgungsgesetz

Nach Ruecksprache mit dem Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales, wurde mir mitgeteilt, dass Sie zustaendig sind fuer die Bezahlung der Kriegsgeschaedigten nach dem Bundesversorgungsgesetz fuer die folgenden Land: Luxemburg. Koennten Sie mir daher bitte die folgenden Informationen zusenden:
1. Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgestzes (BVG) mit Wohnsitz im Luxemburg.
Die Anzahl der Leistungsberechtigten mit Wohnsitz im Luxemburg und eine Auflistung der für die Versorgung von Berechtigten im Luxemburg erbrachten Geldbeträge.
Wie viele ehemalige Soldaten aus Luxemburg bzw. deren Hinterbliebene erhalten aktuell Versorgungsleistungen durch die Bundesrepublik Deutschland?
2. Welche Hoehe haben diese Versorgungsleistungen aktuell?
Koennten Sie mir bitte eine detailierte Auflistung zusenden, aufgebrochen nach monatlichen Zahlungen entsprechend dem Grad der Schaedigung (GdS) inklusive Anzahl und Betrag.
3. Wie hat sich die Zahl der ehemalige Soldaten bzw. Deren Hinterbliebener entwickelt seit mindistens 1991?
Koennten Sie mir bitte die jaehrliche Gesamtsumme der Zahlungen in DM oder Euro geben.
4. Versagungen und Entziehungen von Leistungen nach § 1a BVG
Koennten Sie bitte detailierte Angaben darueber machen, in wievielen Fällen Personen mit Wohnsitz im Luxemburg davon betroffen waren, dass ihnen die Leistungen nach § 1a BVG versagt oder entzogen wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2016
  • Frist
    4. März 2016
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Rueckspra…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Bezahlung der Kriegsgeschaedigten nach dem Bundesversorgungsgesetz [#14836]
Datum
31. Januar 2016 17:01
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Ruecksprache mit dem Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales, wurde mir mitgeteilt, dass Sie zustaendig sind fuer die Bezahlung der Kriegsgeschaedigten nach dem Bundesversorgungsgesetz fuer die folgenden Land: Luxemburg. Koennten Sie mir daher bitte die folgenden Informationen zusenden: 1. Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgestzes (BVG) mit Wohnsitz im Luxemburg. Die Anzahl der Leistungsberechtigten mit Wohnsitz im Luxemburg und eine Auflistung der für die Versorgung von Berechtigten im Luxemburg erbrachten Geldbeträge. Wie viele ehemalige Soldaten aus Luxemburg bzw. deren Hinterbliebene erhalten aktuell Versorgungsleistungen durch die Bundesrepublik Deutschland? 2. Welche Hoehe haben diese Versorgungsleistungen aktuell? Koennten Sie mir bitte eine detailierte Auflistung zusenden, aufgebrochen nach monatlichen Zahlungen entsprechend dem Grad der Schaedigung (GdS) inklusive Anzahl und Betrag. 3. Wie hat sich die Zahl der ehemalige Soldaten bzw. Deren Hinterbliebener entwickelt seit mindistens 1991? Koennten Sie mir bitte die jaehrliche Gesamtsumme der Zahlungen in DM oder Euro geben. 4. Versagungen und Entziehungen von Leistungen nach § 1a BVG Koennten Sie bitte detailierte Angaben darueber machen, in wievielen Fällen Personen mit Wohnsitz im Luxemburg davon betroffen waren, dass ihnen die Leistungen nach § 1a BVG versagt oder entzogen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir werden Sie so schnell w…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
1. Februar 2016 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir werden Sie so schnell wie möglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Antwort auf Ihre Anfrage. Freundliche Grüße Matthias Bolch
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
16. Februar 2016 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Antwort auf Ihre Anfrage. Freundliche Grüße Matthias Bolch