Bezahlung von Ehrenbeamten / Einsatz in Sozialversicherungspflichtiger Position

nach den uns vorliegenden Informationen (Volksfreund-Artikeln) ist der ehemalige Leiter des Gesundheitsamtes im Juli 2022 aus Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden. Gemäß einem Volksfreund-Artikel wurde der Beamte anschließend bis Juli 2023 als Ehrenbeamter im öffentlichen Gesundheitsdienst weiterbeschäftigt.

Hat der "Ehrenbeamte" hierfür eine "Aufwandsentschädigung" erhalten?
Wenn ja, wie hoch war die Aufwandsentschädigung?

Handelte es sich bei dieser Aufgabe nicht eher um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit?
Wenn ja, wurde der Kreistag oder Kreisausschuss über eine entsprechende Zahlung in entsprechender Höhe informiert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach den uns vorliegenden Informat…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezahlung von Ehrenbeamten / Einsatz in Sozialversicherungspflichtiger Position [#300317]
Datum
16. Februar 2024 14:42
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach den uns vorliegenden Informationen (Volksfreund-Artikeln) ist der ehemalige Leiter des Gesundheitsamtes im Juli 2022 aus Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden. Gemäß einem Volksfreund-Artikel wurde der Beamte anschließend bis Juli 2023 als Ehrenbeamter im öffentlichen Gesundheitsdienst weiterbeschäftigt. Hat der "Ehrenbeamte" hierfür eine "Aufwandsentschädigung" erhalten? Wenn ja, wie hoch war die Aufwandsentschädigung? Handelte es sich bei dieser Aufgabe nicht eher um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit? Wenn ja, wurde der Kreistag oder Kreisausschuss über eine entsprechende Zahlung in entsprechender Höhe informiert?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300317/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
AZ 12/24 LTranspG Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf I…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
WG: [Extern] Bezahlung von Ehrenbeamten / Einsatz in Sozialversicherungspflichtiger Position [#300317]
Datum
21. Februar 2024 09:15
Status
Warte auf Antwort
AZ 12/24 LTranspG Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang nach § 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 16.02.2024 zwecks der Inforation über die Bezahlung von Ehrenämtlern, hier: Ehrenamt im öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir weisen Sie vorsorglich daraufhin, dass für die Beantwortung dieses Antrages Kosten (Gebühren und Auslagen) entstehen können. Diese bemessen sich nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis (§ 24 i. V. m. § 26 LTranspG) und belaufen sich je nach zeitlichem Arbeitsumfang auf maximal 760 Euro. Diese Gebühren werden, auch unabhängig ob die Beantwortung auf elektronischem Wege erteilt wird oder wir Ihnen die Akte auf dem Postweg zukommen lassen, entstehen. Falls Sie vorab eine konkrete Kostenschätzung, falls Kosten entstehen, wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Die zuständige Fachabteilung wurde angewiesen, die von Ihnen angefragten Informationen zu sichten. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir uns an Sie wenden. Wir weisen Sie außerdem vorsorglich daraufhin, dass wir Ihnen keine personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen können (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 LTranspG). Falls Ihrerseits Fragen bestehen, können Sie uns gerne unter den o. g. Kontaktdaten erreichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, sollten Kosten entstehen bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in …
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [Extern] Bezahlung von Ehrenbeamten / Einsatz in Sozialversicherungspflichtiger Position [#300317]
Datum
22. Februar 2024 22:15
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sollten Kosten entstehen bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300317/
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend der Rücksprache mit der Fachabteilung wird es aufgrund des z…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
AW: [Extern] AW: WG: [Extern] Bezahlung von Ehrenbeamten / Einsatz in Sozialversicherungspflichtiger Position [#300317]
Datum
26. Februar 2024 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend der Rücksprache mit der Fachabteilung wird es aufgrund des zeitlichem Umfangs für die Bearbeitung Ihres Antrages nicht zu einer Kostenerhebung kommen. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren o. g. Antrag übersenden wir den beigefügten Besche…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
AW: [Extern] AW: WG: [Extern] Bezahlung von Ehrenbeamten / Einsatz in Sozialversicherungspflichtiger Position [#300317]
Datum
26. Februar 2024 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren o. g. Antrag übersenden wir den beigefügten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen