Bezahlung von Lehrkräften

1. Wie werden aktuell Quereinsteiger, nach Entgeldtabelle TVöD, im Schuldienst vergütet?
2. Wie werden aktuell Seiteneinsteiger, nach Entgeldtabelle TVöD, im Schuldienst vergütet?
3. Bitte benennen Sie dabei die genaue Entgeldgruppe und Stufe der Vergütung für die oben genannten Personengruppen.
4. Wieviele Quereinsteiger davon sind aktuell schon verbeamtet worden und mit welcher Begründung?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag,…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezahlung von Lehrkräften [#272162]
Datum
5. März 2023 20:07
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie werden aktuell Quereinsteiger, nach Entgeldtabelle TVöD, im Schuldienst vergütet? << Antragsteller:in >> 2. Wie werden aktuell Seiteneinsteiger, nach Entgeldtabelle TVöD, im Schuldienst vergütet?<< Antragsteller:in >> 3. Bitte benennen Sie dabei die genaue Entgeldgruppe und Stufe der Vergütung für die oben genannten Personengruppen.<< Antragsteller:in >> 4. Wieviele Quereinsteiger davon sind aktuell schon verbeamtet worden und mit welcher Begründung? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272162/
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen, die Sie an die Poststelle des TMBJS per Mail am 5. März 2023…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
Ihre Anfrage #272162 - Bezahlung von Lehrkräften
Datum
15. März 2023 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen, die Sie an die Poststelle des TMBJS per Mail am 5. März 2023 gerichtet haben, werden wie folgt beantwortet: 1. Wie werden aktuell Quereinsteiger, nach Entgeldtabelle TVöD, im Schuldienst vergütet? Quereinsteiger werden nicht nach der Entgelttabelle TVöD vergütet. 2. Wie werden aktuell Seiteneinsteiger, nach Entgeldtabelle TVöD, im Schuldienst vergütet? Seiteneinsteiger werden nicht nach der Entgelttabelle TVöD vergütet. 3. Bitte benennen Sie dabei die genaue Entgeldgruppe und Stufe der Vergütung für die oben genannten Personengruppen. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Wie viele Quereinsteiger davon sind aktuell schon verbeamtet worden und mit welcher Begründung? Quereinsteiger sind Personen, deren Abschluss/Abschlüsse einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt vollständig gleichgestellt wurde/n und die den Vorbereitungsdienst absolvieren, um die Zweite Staatsprüfung für das betreffende Lehramt abzulegen. Während der Zeit des Vorbereitungsdienstes werden diese Personen verbeamtet auf Widerruf. Eine statistische Erhebung hierzu liegt nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für schnelle Beantwortung meiner Anfrage. Aus Ihrer Beantwortung ergeben sich für mich weit…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage #272162 - Bezahlung von Lehrkräften [#272162]
Datum
15. März 2023 19:59
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für schnelle Beantwortung meiner Anfrage. Aus Ihrer Beantwortung ergeben sich für mich weiterführende Fragen: 1. Wie werden Quer- und Seiteneinsteiger dann vergütet, wenn sie nicht nach Entgelttabelle TVöD bezahlt werden? 2. Wird die Höhe des Gehaltes, wie z.B. in der Freien Wirtschaft, individuell verhandelt? Bezogenen auf Frage 4: 3. Nach meinem Kenntnisstand sind die Schulleitungen verpflichtet unter anderem diese Parameter in einer Statistik zu erfassen und an das Ministerium zu melden. Daher sollte dem Ministerium als Arbeitgeber doch eine statistische Erhebung zur Anzahl ihrer Beamten und Angestellten vorliegen und wenn nicht, warum? Presseartikel vom 21.02.22 bei NTV „Lehramt: Nur sechs Seiteneinsteiger sind bisher verbeamtet.“ widersprechen Ihren Aussagen, das dem Ministerium angeblich keine statische Erhebungen vorliegen würden. 3. Worden in Bezug auf die aktuelle Situation, wegen Lehrermangels, die Vorraussetzungen für eine Verbeamtung verändert? Nach meinem Wissen waren die bisherigen Voraussetzungen die 1. und 2. Staatsprüfung in mindestens „zwei“ Fächern + erfolgter Probezeit. 4. Wie erwerben demnach die Quer- bzw. Seiteneinsteiger ihre zweite Fachrichtung, um oben genannte Voraussetzungen zu erfüllen? 5. Nach meinem Wissensstand befindet sich aktuell ein Quereinsteiger bereits in einem Beamtenverhältnis, der weder ein 2. Staatsexamen, noch eine zweite Fachrichtung vorweisen kann. Stellt dies nicht eine Ungleichbehandlung zu vollausgebildeten Lehrkräften dar, sowie gegenüber anderen Quer- und Seiteneinsteigern? Wie erklären Sie das? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 272162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272162/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezahlung von Lehrkräften“ vom 05.03.2023 (#272162) wurde von Ihne…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage #272162 - Bezahlung von Lehrkräften [#272162]
Datum
12. April 2023 14:58
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezahlung von Lehrkräften“ vom 05.03.2023 (#272162) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Ihre erneute Transparenzanfrage vom 15.03.2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mitte…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
Ihre erneute Transparenzanfrage vom 15.03.2023
Datum
13. April 2023 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 12.04.2023. Die Beantwortung Ihrer Anfrage #272162 vom 05.03.2023 erfolgte mit E-Mail unseres Support-Teams für Transparenzanfragen am 15.03.2023. Umgehend am 15.03.2023 erreichte das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Ihre erneute Transparenzanfrage, die nun wie folgt beantwortet wird: 1. Wie werden Quer- und Seiteneinsteiger dann vergütet, wenn sie nicht nach Entgelttabelle TVöD bezahlt werden? Wie für alle landesbediensteten Lehrkräfte gilt auch für Quer- und Seiteneinsteiger der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (EntgO-L). 2. Wird die Höhe des Gehaltes, wie z.B. in der freien Wirtschaft, individuell verhandelt? Nein, es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bezogenen auf Frage 4: Nach meinem Kenntnisstand sind die Schulleitungen verpflichtet unter anderem diese Parameter in einer Statistik zu erfassen und an das Ministerium zu melden. Daher sollte dem Ministerium als Arbeitgeber doch eine statistische Erhebung zur Anzahl ihrer Beamten und Angestellten vorliegen und wenn nicht, warum? Presseartikel vom 21.02.22 bei NTV "Lehramt: Nur sechs Seiteneinsteiger sind bisher verbeamtet." widersprechen Ihren Aussagen, das dem Ministerium angeblich keine statische Erhebungen vorliegen würden. Es ist zutreffend, dass die Schulleitungen verpflichtet sind, die Anzahl der Lehrkräften, Sonderpädagogischen Fachkräfte (SPF) und Erzieherinnen und Erzieher ihrer Schulen zu melden; ein Parameter ist dabei die Art der Anstellung: Angestellte oder Beamte. Gemäß der Vorabstatistik für das Schuljahr 2022/2023 (Stichtag: 29. August 2022) sind von den 17.132 Lehrkräften 11.976 Beamten und 5.132 Angestellte. Alle 3.183 Erzieherinnen und Erzieher und 709 SPF sind Angestellte. Ihre Frage war aber darauf gerichtet, wie viele Quereinsteiger sind aktuell schon verbeamtet worden und mit welcher Begründung (siehe Antwort zu Ihrer ursprünglichen Frage). Diese Frage lässt sich mit dieser Statistik nicht beantworten. 3. Wurden in Bezug auf die aktuelle Situation, wegen Lehrermangels, die Voraussetzungen für eine Verbeamtung verändert? Nach meinem Wissen waren die bisherigen Voraussetzungen die 1. und 2. Staatsprüfung in mindestens "zwei" Fächern + erfolgter Probezeit. Die Voraussetzungen für eine Verbeamtung wurden nicht geändert. Es gilt § 22 Thüringer Bildungsdienstlaufbahnverordnung (-ThürBildLbVO-). Derzeit bestehen Überlegungen, die ThürBildLbVO zu ändern. Die Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen. 4. Wie erwerben demnach die Quer- bzw. Seiteneinsteiger ihre zweite Fachrichtung, um oben genannte Voraussetzungen zu erfüllen? Sie müssen zwischen Quer- und Seiteneinsteigern unterscheiden. Diese dürfen nicht gleichgesetzt werden. Als "Quereinsteiger" werden auf Ebene der Kultusministerkonferenz (KMK) Lehrkräfte bezeichnet, die über keine Lehrerausbildung, aber eine universitäre Ausbildung verfügen, die die Zugangsvoraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt vermittelt. In Thüringen sind dies Bewerber für den Vorbereitungsdienst mit universitärem Hochschulabschluss, der einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt nach § 22 Abs. 2 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (-ThürLbG-) vollständig gleichgestellt wurde. Mit dem Absolvieren des Vorbereitungsdienstes und dem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung erwerben sie nach Abschluss ihrer Ausbildung eine volle Laufbahnbefähigung, die Voraussetzung für eine Verbeamtung ist. Für Quereinsteigende stellt sich die Frage nach dem fehlenden zweiten Fach nicht. Der Begriff "Seiteneinsteiger" wird in der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Einstellungsrichtlinie) und anderen Verwaltungsvorschriften für Lehrkräfte ohne Lehrerausbildung verwendet, die in den staatlichen Schuldienst eingestellt werden. Seiteneinsteigende sind Akademiker, die an der Nachqualifizierung im Sinne der Thüringer Verordnung über die Nachqualifizierung von Lehrkräften an staatlichen Schulen (Thüringer Lehrkräftenachqualifizierungsverordnung -ThürLNQVO-) teilnehmen. Wenn Seiteneinsteigende eine zusätzliche Lehrbefähigung wünschen, gehen sie an eine Universität und studieren. 5. Nach meinem Wissensstand befindet sich aktuell ein Quereinsteiger bereits in einem Beamtenverhältnis, der weder ein 2. Staatsexamen, noch eine zweite Fachrichtung vorweisen kann. Stellt dies nicht eine Ungleichbehandlung zu vollausgebildeten Lehrkräften dar, sowie gegenüber anderen Quer- und Seiteneinsteigern? Wie erklären Sie das? Hierzu ist keine Aussage möglich. Es bedarf genaue Angaben zur Person. Es wird auf die Ausführungen zum Thema "Quereinsteiger" verwiesen. Mit freundlichen Grüßen