Bezeichnung und E-Mail-Adresse der Organisationseinheit welche Aufsicht über Deutsche Nationalbibliothek wahrnimmt

Bezeichnung und E-Mail-Adresse der Organisationseinheit welche Aufsicht über Deutsche Nationalbibliothek wahrnimmt
- Aufsicht über Deutsche Nationalbibliothek wahrnimmt
- wahlweise: an die Beschwerden wegen Fehlverhalten der DNB zu richten sind

1. Auf der Seite "Impressum" der DNB (
- https://www.dnb.de/impressum
- https://www.dnb.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.html
- https://web.archive.org/web/20231208073136/https://www.dnb.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.html
) ist
1.1. keine Aufsichtsbehörde genannt
1.2. unter Anbieter erwähnt "Bundesunmittelbare Anstalt des Öffentlichen Rechts"
1.3. im Fuß der Seite ein Logo enthalten mit der Schrift "Die Beauftragte für Kultur und Medien"

2. Die DNB ist im Organisationsplan (
- https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1992486/820231b0cb94d27d15461e113f4a4059/2022-05-04-bkm-organigramm-data.pdf
-https://web.archive.org/web/20231208073744/https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1992486/820231b0cb94d27d15461e113f4a4059/2022-05-04-bkm-organigramm-data.pdf
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Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2023
  • Frist
    10. Januar 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezeichnung und E-Mail-Adresse der Or…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
Bezeichnung und E-Mail-Adresse der Organisationseinheit welche Aufsicht über Deutsche Nationalbibliothek wahrnimmt [#294419]
Datum
8. Dezember 2023 08:49
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezeichnung und E-Mail-Adresse der Organisationseinheit welche Aufsicht über Deutsche Nationalbibliothek wahrnimmt - Aufsicht über Deutsche Nationalbibliothek wahrnimmt - wahlweise: an die Beschwerden wegen Fehlverhalten der DNB zu richten sind 1. Auf der Seite "Impressum" der DNB ( - https://www.dnb.de/impressum - https://www.dnb.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.html - https://web.archive.org/web/20231208073136/https://www.dnb.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.html ) ist 1.1. keine Aufsichtsbehörde genannt 1.2. unter Anbieter erwähnt "Bundesunmittelbare Anstalt des Öffentlichen Rechts" 1.3. im Fuß der Seite ein Logo enthalten mit der Schrift "Die Beauftragte für Kultur und Medien" 2. Die DNB ist im Organisationsplan ( - https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1992486/820231b0cb94d27d15461e113f4a4059/2022-05-04-bkm-organigramm-data.pdf -https://web.archive.org/web/20231208073744/https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1992486/820231b0cb94d27d15461e113f4a4059/2022-05-04-bkm-organigramm-data.pdf ) nicht aufgeführt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294419/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, es erfolgte auf fragdenstaat.de ein Kommentar mit Hinweis auf https://www.gesetze-im-internet.de/dnbg…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bezeichnung und E-Mail-Adresse der Organisationseinheit welche Aufsicht über Deutsche Nationalbibliothek wahrnimmt [#294419]
Datum
8. Dezember 2023 14:55
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es erfolgte auf fragdenstaat.de ein Kommentar mit Hinweis auf https://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/__9.html Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) § 9 Rechtsaufsicht Die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde führt die Rechtsaufsicht über die Bibliothek. Eventuell ist damit BKM gemeint. Um Bestätigung wird gebeten. Es wird jedoch weiterhin um die konkrete Organisationseinheit gebeten, mindestens mit Bezug so detailliert wie im Organisationsplan (ggf. Angabe des Referats). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294419/

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezeichnung und E-Mail-Adresse der Organisationseinheit welche Auf…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bezeichnung und E-Mail-Adresse der Organisationseinheit welche Aufsicht über Deutsche Nationalbibliothek wahrnimmt [#294419]
Datum
22. Januar 2024 08:01
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezeichnung und E-Mail-Adresse der Organisationseinheit welche Aufsicht über Deutsche Nationalbibliothek wahrnimmt“ vom 08.12.2023 (#294419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>