Beziehungen zur Akademischen Jagdcorporation Nimrod zu Paderborn

1. Erkennt die Universität Paderborn oder eine ihre Institutionen die Akademische Jagdcorporation Nimrod zu Paderborn (i.F. Nimrod Paderborn) als Hochschulgruppe an?

2. Welche Zuwendungen (z.B. in Form von finanzieller Förderung, Zurverfügungstellen von Räumen oder anderen Ressourcen/Privilegien) seitens der Universität Paderborn oder einer ihrer Institutionen gab es in der Vergangenheit oder gibt es aktuell an die Nimrod Paderborn?

3. Hat die Universität Paderborn oder eine ihrer Institutionen in der Vergangenheit mit der Nimrod Paderborn kooperiert oder tut sie das aktuell?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beziehungen zur Akademischen Jagdcorporation Nimrod zu Paderborn [#250838]
Datum
7. Juni 2022 22:05
An
Universität Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Erkennt die Universität Paderborn oder eine ihre Institutionen die Akademische Jagdcorporation Nimrod zu Paderborn (i.F. Nimrod Paderborn) als Hochschulgruppe an? 2. Welche Zuwendungen (z.B. in Form von finanzieller Förderung, Zurverfügungstellen von Räumen oder anderen Ressourcen/Privilegien) seitens der Universität Paderborn oder einer ihrer Institutionen gab es in der Vergangenheit oder gibt es aktuell an die Nimrod Paderborn? 3. Hat die Universität Paderborn oder eine ihrer Institutionen in der Vergangenheit mit der Nimrod Paderborn kooperiert oder tut sie das aktuell?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250838/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Universität Paderborn
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach dem Informationsgesetz NRW (IFG) vom 7. Juni 2022 „…
Von
Universität Paderborn
Betreff
AW: Beziehungen zur Akademischen Jagdcorporation Nimrod zu Paderborn [#250838]
Datum
5. Juli 2022 11:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach dem Informationsgesetz NRW (IFG) vom 7. Juni 2022 „Beziehungen zur Akademischen Jagdcorporation Nimrod zu Paderborn“ teile ich Ihnen Folgendes mit: zu 1. Die Akademische Jagdcorporation Nimrod zu Paderborn (Nimrod) ist von der Universität Paderborn als studentische Vereinigung gemäß § 53 Abs. 3 Hochschulgesetz NW anerkannt und trägt dementsprechend kraft Gesetzes zur politischen Willensbildung an der Hochschule bei. zu 2. Als studentische Vereinigung hat die Nimrod die Möglichkeit, Räumlichkeiten der Universität Paderborn zu nutzen. Die Nimrod erhält von der Universität Paderborn darüber hinaus keine weiteren Zuwendungen. Zu 3. Zwischen der Universität Paderborn und der Nimrod sind jenseits des Status als studentische Vereinigung keine Kooperationen bekannt. Hinweis gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 IFG: Jeder hat das Recht, die Landesbeauftragte für den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Die Anschrift lautet: Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Mit freundlichen Grüßen