Bezifferung der Verzögerungen der Einsatzfahrten

Anfrage an: Feuerwehr Münster

Aufstellung der durchschnittlichen Verzögerung (in Sekunden) der Einsatzfahrten, auf dem rund 340 Meter Abschnitt des Friesenrings (an der Grundschule und zwei Kitas), die sich wegen der vorgeschlagenen Temporeduzierung auf 30km/h, wie vom Ordnungsamt Münster vorgeschlagen zwischen 7-20 Uhr montags bis freitags, ergeben würde.
Hintergrund ist der Ablehnungsschreiben der Feuerwehr Münster vom 30.04.2021 an Ordnungsamt Münster.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Feuerwehr Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezifferung der Verzögerungen der Einsatzfahrten [#279652]
Datum
23. Mai 2023 22:52
An
Feuerwehr Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung der durchschnittlichen Verzögerung (in Sekunden) der Einsatzfahrten, auf dem rund 340 Meter Abschnitt des Friesenrings (an der Grundschule und zwei Kitas), die sich wegen der vorgeschlagenen Temporeduzierung auf 30km/h, wie vom Ordnungsamt Münster vorgeschlagen zwischen 7-20 Uhr montags bis freitags, ergeben würde.<< Antragsteller:in >> Hintergrund ist der Ablehnungsschreiben der Feuerwehr Münster vom 30.04.2021 an Ordnungsamt Münster. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279652/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Feuerwehr Münster
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei einer Befahrung im Einsat…
Von
Feuerwehr Münster
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
31. Mai 2023 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei einer Befahrung im Einsatzfall unter Nutzung von Sonderrechten dürfen die Fahrzeugführer nach § 35 StVO Sonderrechte in Anspruch nehmen. Damit sind die Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, der Polizei usw. im Grundsatz von den Regelungen der StVO befreit und dürfen somit unter Würdigung der Sorgfaltspflicht unter anderem auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Bei allen abweichenden Verhalten zu den grundsätzlichen Regelungen der StVO ist jederzeit der § 35 Absatz 8 StVO zu beachten. Hiernach dürfen Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Anspruch genommen werden. Aus einer Anzahl von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen geht hervor, dass ca. 20 km/h Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit rechtlich gerade noch als gebührende Berücksichtigung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung bewertet werden. Das bedeutet, dass Einsatzfahrzeuge durch die formale Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Abschnitt auf 30 km/h auch bei freier Strecke dann maximal 50 km/h unter Einsatzbedingungen fahren dürfen. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird für das Befahren des in Rede stehenden Teilstücks des Friesenrings 24,5 Sekunden benötigt. Bei einer Reduzierung des zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird für das gleiche Teilstück 40,8 Sekunden benötigt. Dies sind theoretische Zeiten bei freier Straße für den Individualverkehr.. Hierbei ist zu erkennen, dass durch die insgesamt längere Fahrzeit für das Teilstück die Verkehrsdichte bei gleichbleibenden Verkehrsaufkommen automatisch steigen wird. Es ist somit erkennbar, dass nur die Betrachtung eines kurzen Fahrabschnittes für die Schnelligkeit der Feuerwehr von Bedeutung ist, sondern die Gesamtstrecke. Die Summation aus zeitlichen Beeinflussungen gefährden das Erreichen der Schutzziele in höchstens 8 min einzutreffen. In der Realität befinden sich fast immer Fahrzeige des Individualverkehres auf dem Streckenabschnitt. Bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit erhöht sich die Verkehrsdichte auf dem Teilstück deutlich, sodass die theoretisch möglichen Fahrgeschwindigkeiten unter realen Bedingungen kaum erreicht werden können. Aufgrund der höheren Verkehrsdichte steigt ebenfalls die Anzahl der notwendigen und unfallträchtigen Überholvorgänge. Insofern ist die reale Verlangsamung der Einsatzfahrten um diese Zeiten noch zu erhöhen. Ihre Feuerwehr Münster [375 Jahre westfälischer Frieden] Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Münster ein wichtiges Anliegen. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter folgendem Link: https://www.stadt-muenster.de/datenschutz.html
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#279652] Guten Tag, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Der Teilaspekt, dass…
An Feuerwehr Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#279652]
Datum
1. Juni 2023 16:30
An
Feuerwehr Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Der Teilaspekt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Grundschule und zwei Kitas auf Vorschlag des Ordnungsamt Münster von Mo-Fr (7-20) gelten soll, d.h. an 65 von 168 Stunden (39%) der Woche, blieb leider unberücksichtigt. Gefragt war die "durchschnittliche Verzögerung der Einsatzfahrten". Kann ich für die weitere Betrachtung/Verwertung Ihrer Antwort davon ausgehen, dass die Feuerwehreinsätze gleichmäßig über den Tag und gleichmäßig über die Woche verteilt stattfinden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279652/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bezifferung der Verzögerungen der Einsatzfahrten“ [#279652]
Datum
22. August 2023 18:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/279652/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Antwort kaum Bezug zur Frage hatte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 279652.pdf Anfragenr: 279652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279652/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-6067/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Bezifferung der Verzögerung der Einsatzfahrten M…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.3-6067/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Bezifferung der Verzögerung der Einsatzfahrten
Datum
31. August 2023 11:59
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.2.3-6067/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom auf Informationszugang vom 23.05.2023, hier: Bezifferung der Verzögerung der Einsatzfahrten Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Mein AZ: 209.2.3.2.3-6067/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Information…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Mein AZ: 209.2.3.2.3-6067/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Bezifferung der Verzögerungen der Einsatzfahrten
Datum
14. September 2023 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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823 Bytes


Mein AZ: 209.2.3.2.3-6067/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.05.2023 Sehr [geschwärzt], die Stellungnahme der auskunftspflichtigen Stelle zu meinem Auskunftsersuchen vom 31.08.2023 übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis (s.u.). § 4 Abs. 1 IFG NRW beschränkt den Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen. Durch diese Einschränkung wird klargestellt, dass eine öffentliche Stelle nicht verpflichtet ist, ihr nicht vorliegende Informationen zu beschaffen oder in irgendeiner Weise hervorzubringen, um so das Informationsbegehren erfüllen zu können. Da die angefragten Informationen offensichtlich nicht vorliegen, kann ein Informationszugang an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Von: [geschwärzt] <[geschwärzt]> Gesendet: Mittwoch, 13. September 2023 10:57 [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt]; [geschwärzt] Von: [geschwärzt] <[geschwärzt]> Gesendet: Donnerstag, 31. August 2023 11:57 An: [geschwärzt] <[geschwärzt]> Betreff: [geschwärzt]; [geschwärzt] [DOI-Mail]: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] Sehr geehrte Frau [geschwärzt], zur weitergehenden Frage von Herrn [geschwärzt] ist anhand der bestehenden Datenlage keine weitere Differenzierung möglich. Somit kann dieser Teil der Anfrage nicht beantwortet werden. Freundliche Grüße i.A. Dr. [geschwärzt] Stellv. Leiter der Feuerwehr [[geschwärzt]] Stadt Münster Der Oberbürgermeister Amt 37 Feuerwehr [geschwärzt] [geschwärzt] Sehr geehrter Herr [geschwärzt], gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> einen Antrag auf Informationszugang; hier: zu Bezifferung der Verzögerungen der Einsatzfahrten, gestellt zu haben (siehe: [geschwärzt] )[geschwärzt] Sein Antrag lautete wie folgt: · "Aufstellung der durchschnittlichen Verzögerung (in Sekunden) der Einsatzfahrten, auf dem rund 340 Meter Abschnitt des Friesenrings (an der Grundschule und zwei Kitas), die sich wegen der vorgeschlagenen Temporeduzierung auf 30km/h, wie vom Ordnungsamt Münster vorgeschlagen zwischen 7-20 Uhr montags bis freitags, ergeben würde." Am 31.05.2023 haben Sie ausführlich auf die Anfrage des Herrn [geschwärzt] geantwortet. Er bemängelte in seiner Antwort an Sie vom 01.06.2023 jedoch, dass der Teilaspekt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Grundschule und zwei Kitas auf Vorschlag des Ordnungsamt Münster von Mo-Fr (7-20) gelten soll, d.h. an 65 von 168 Stunden (39%) der Woche, leider unberücksichtigt blieb. Gefragt war die "durchschnittliche Verzögerung der Einsatzfahrten". Zudem fragte er an, ob er davon ausgehen könne, dass die Feuerwehreinsätze gleichmäßig über den Tag und gleichmäßig über die Woche verteilt stattfinden? Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme, bzw. bei der Beantwortung des IFG-Antrags mich lediglich in "cc" zu setzen. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information noch nicht übersandt. Bei Anfrage, werde ich diese jedoch an ihn weiterleiten, da er hierauf einen Anspruch hat. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Rückantwort zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich um Mitteilung, weise jedoch darauf hin, dass er ggfs. einen Anspruch auf Zugang zu Ihrer Stellungnahme haben könnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt]