Bezirksamtsabteilungen bearbeiten und beantworten seit drei Jahren keine Auskunftsanfragen und Dienstaufsichtsbeschwerden
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO, BlnDSG
Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin Frau Bauch,
bitte senden Sie mir Folgendes zu, geben Sie mir Auskunft oder gewähren Sie Akteneinsicht (u.a. BüDi, 20.4.2020, 4.5.2020):
- Anweisung des Bürgeramts Charlottenburg-Wilmersdorf, Standort Hohenzollendamm 177 an die Sicherheitsdienste City System Berlin und Sicherheit Nord zum 25.3.2020, dass a) keine Berlin-Pässe verlängert werden,
b) Antragstellende ohne Termin keinen Zutritt erhalten,
- ab März 2020 in den Bürgerämtern aushängende Hinweiszettel für BürgerInnen, die Berlin-Pässe verlängern wollen mit den aktuellen Regelungen,
- Verordnung oder Bezirksamts-interne Geschäftsunterlagen, dass Mitarbeitende von Sicherheitsfirmen und Pförtner in den Bürgerämtern weder einen Namen noch eine Dienstnummer noch einen Dienstausweis auf Verlangen von BürgerInnen vorzeigen, sowie keine Information zu den Namen der beauftragten Firmen geben müssen,
- Verordnung oder Bezirksamts-interne Geschäftsunterlagen (zu: Art. 34 VvB), dass Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitenden von Sicherheitsdienstfirmen und Pförtnern nicht zeitnah bzw. überhaupt nicht bearbeitet/beantwortet werden müssen (Abt. Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, FM II 1, Abt. Allgemeine Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten),
- Anweisung, Verordnung o.ä. der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales an die Bürgerämter/Bezirksämter im Februar oder März 2020 zur Nichtverlängerung von Berlin-Pässen in den Bürgerämtern.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Darüberhinaus beantrage ich nach Art. 13 ff. DSGVO, § 24 Abs.6 BlnDSG Akteneinsicht in die o.g.Verfahren/Abteilungen.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. April 2023
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13. Mai 2023
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