Bezirksmappe Nippes

In der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs, Verkehrsdienst der Stadt Köln, 5. Auflage mit Stand September 2019 wird im Abschnitt über die Pflichten des Außendienstes eine Bezirksmappe erwähnt.
Bitte senden Sie mir, bevorzugt in digitaler Form per Email, die letzten beiden Seiten der Bezirksmappe Nippes zu.
Falls §9 (3) keine Anwendung findet, so stimme ich der Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    70,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bezirksmappe Nippes [#223953]
Datum
25. Juni 2021 10:39
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs, Verkehrsdienst der Stadt Köln, 5. Auflage mit Stand September 2019 wird im Abschnitt über die Pflichten des Außendienstes eine Bezirksmappe erwähnt. Bitte senden Sie mir, bevorzugt in digitaler Form per Email, die letzten beiden Seiten der Bezirksmappe Nippes zu. Falls §9 (3) keine Anwendung findet, so stimme ich der Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223953/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Anfrage vom 25.06.2021 erhalten. Der Bezirk Nippes hält seine Bezirksmappe n…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: #211221 Bezirksmappe Nippes [#223953]
Datum
28. Juni 2021 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Anfrage vom 25.06.2021 erhalten. Der Bezirk Nippes hält seine Bezirksmappe nur noch in digitaler Form vor. Die Inhalte sind nach Themen und Örtlichkeiten sortiert. Eine Sortierung nach Seiten liegt in dieser Form nicht vor. Nach § 5 Absatz 1 Satz 3 IFG NRW muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Information er gerichtet ist. Ich bitte darum, Ihren Antrag dahingehen zu konkretisieren. Sollte ich bis zum 25.07.2021 keine Antwort erhalten, sehe ich Ihre Anfrage als gegenstandslos an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre schnelle Antwort. Bitte schicken Sie mir den ältesten Eintra in der…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #211221 Bezirksmappe Nippes [#223953]
Datum
28. Juni 2021 12:10
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre schnelle Antwort. Bitte schicken Sie mir den ältesten Eintra in der Bezirksmappe Nippes. Falls §9 (3) keine Anwendung findet, so stimme ich der Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten zu. Darüber hinaus hätte ich gerne ein Inhaltsverzeichnis, bzw. eine Themenübersicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223953/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in Im Rahmen der Digitalisierung der vorhanden Unterlagen, wurden die Dokumente eingescannt. U…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: #211221 Bezirksmappe Nippes [#223953]
Datum
28. Juni 2021 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Im Rahmen der Digitalisierung der vorhanden Unterlagen, wurden die Dokumente eingescannt. Um das älteste Dokument in der Bezirksmappe Nippes herauszufiltern, müssen hierzu alle vorliegenden Unterlagen gesichtet werden. Auch ein Inhaltverzeichnis oder eine Themenübersicht liegt nicht vor und muss für die Übermittlung erstellt werden. Da also alle vorliegenden Unterlagen gesichtet werden müssten, weise ich Sie vorab daraufhin, dass ich aufgrund des Umfangs Ihrer Anfrage, beabsichtige gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit VerwGebO IFG NRW Gebühren zu erheben. Die Sichtung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich gehe hier von einem Zeitansatz von mindestens 5 Stunden aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen gesichtet wurden. Darüber hinaus ist aufgrund der Bedeutsamkeit Ihrer Anfrage noch einmal eine Sichtung meines Vorgesetzten notwendig. Die Gebühren belaufen sich daher mindestens auf 434 €. Abschließend können die Gebühren jedoch erst nach Bearbeitung der Anfrage beziffert werden. Ich bitte um kurzfristige Mitteilung, ob Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie schrieben doch, dass die Inhalte der Bezirksmappe Nippes nach Themen sortiert s…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #211221 Bezirksmappe Nippes [#223953]
Datum
28. Juni 2021 15:35
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie schrieben doch, dass die Inhalte der Bezirksmappe Nippes nach Themen sortiert sei. Wieso können Sie mir dann nur mit großem Aufwand die Themen, nach denen sortiert wird, nennen? Ferner sollte es Ihnen doch möglich sein, je nach Software die Sie verwenden, die Dateinamen aufzulisten. In Windows beispielsweise könnte man in die Eingabeaufforderung gehen und dort, im richtigen Ordner, den Befehl 'dir' ausführen. Dann erhalten Sie sofort eine Liste mit Dateien und Ordnern. Mithilfe des Befehls 'dir > "%UserProfile%\Desktop\BezirksmappeNippes.txt" ' erstellen Sie sogar automatisch eine Text-Datei auf Ihrem Desktop. Sollten auch noch Unterordner vorhanden sein, dann empfehle ich den Befehl 'dir /s > "%UserProfile%\Desktop\BezirksmappeNippes.txt" '. So erhalten Sie genau eine Textdatei, in der die Dateinamen im Ordner und den Unterordnern. Hier sollten also eher 5 Minuten denn 5 Stunden anzusetzen sein. Microsoft stellt Ihnen kostenlos Hilfe bereit: https://docs.microsoft.com/de-de/windows-server/administration/windows-commands/dir Sollten Sie ein anderes System zur Organisation verwenden, dann bin ich gerne bereit Ihnen auszuhelfen. Ich möchte Sie, gemäß VwVfG § 25 Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, (1), bitten mich in meiner Antragsstellung zu unterstützen. Bitte helfen Sie mir eine gebührenfreie Anfrage zu formulieren, so dass ich Einblick bekomme von dem, was eine Bezirksmappe ist und was in ihr enthalten ist. "Die Behörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223953/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich habe Ihnen die Gründe in meiner vorhergehenden Email be…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: #211221 Bezirksmappe Nippes [#223953]
Datum
28. Juni 2021 16:20
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich habe Ihnen die Gründe in meiner vorhergehenden Email benannt. Nach § 11 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die auf Grund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Eine Beratung, wie sie die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nicht leisten müssen, kann ich Ihnen nicht anbieten. Um Sie hinschlich Ihrer Antragsstellung beraten zu können benötige ich konkretere Informationen zu diesem Anliegen. Hinsichtlich des grundsätzlichen Inhaltes einer Bezirksmappe wurde Ihnen bereits von dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln geantwortet. Zusätzlich erhalten Sie hierzu noch Information der Landesdatenschutzbeauftragten. Ich bitte erneut um kurzfristige Mitteilung, ob Sie die Anfrage aufrecht erhalten möchten. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre erneut schnelle Antwort. Ich möchte gerne ein Dokument sehen,…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #211221 Bezirksmappe Nippes [#223953]
Datum
28. Juni 2021 17:42
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre erneut schnelle Antwort. Ich möchte gerne ein Dokument sehen, welches in der Bezirksmappe Nippes abgelegt ist. Es ist hingegen nicht in meinem Interesse, dass Ihnen ein Aufwand entsteht, der 434€ (oder mehr) entspricht. Vielleicht könnten Sie mir verraten, wie die Bezirksmappe Nippes konkret vorhanden ist. Sind es mehrere PDF-Dateien, die nach Themen in verschiedenen Ordnern liegen? Oder vielleicht in einer Datenbank hinterlegt? Sind hier Metadaten miterfasst, wie beispielsweise das Eingangsdatum oder vergleichbares? Der Inhalt wird irgendwie sortiert oder gar sortierbar sein. Grundsätzlich halte ich an der ursprünglichen Anfrage fest, möchte aber keine Gebühren tragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223953/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in ich werte Ihre vorhergehende Email als Änderung Ihres Antrages. Sie bitte nun um die Überse…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
#211221 Bezirksmappe Nippes [#223953]
Datum
30. Juni 2021 10:25
Status
Sehr Antragsteller/in ich werte Ihre vorhergehende Email als Änderung Ihres Antrages. Sie bitte nun um die Übersendung eines Dokumentes, welches in der Bezirksmappe abgelegt ist. Ich weise Sie vorab daraufhin, dass ich beabsichtige gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit VerwGebO IFG NRW Gebühren zu erheben. Die Gebühren belaufen sich auf mindestens 70 €. Abschließend können die Gebühren jedoch erst nach Bearbeitung der Anfrage beziffert werden. Nach § 11 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die auf Grund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Das Tätigwerden der Behörde aufgrund eines Informationszugangsantrages soll nach dem gesetzgeberischen Willen für den Antragsteller grundsätzlich kostenpflichtig sein. Ihrem Anliegen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetztes NRW zu fordern, jedoch die dort fest geschriebenen Gebühren nicht zahlen zu wollen, kann ich nicht entsprechen. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, da Ihre Anfragen regelmäßig zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand (§ 11 IFG NRW in Verbindung mit Anlage 1 zur VerwGebO, Tarifstelle 1.2) führen. Viele Grüße
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in ich werte Ihre vorhergehende Email als Änderung Ihres Antrages. Sie bitte nun um die Überse…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
#211221 Bezirksmappe Nippes [#223953]
Datum
30. Juni 2021 10:28
Status
image001.png
5,4 KB


Sehr Antragsteller/in ich werte Ihre vorhergehende Email als Änderung Ihres Antrages. Sie bitte nun um die Übersendung eines Dokumentes, welches in der Bezirksmappe abgelegt ist. Ich weise Sie vorab daraufhin, dass ich beabsichtige gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit VerwGebO IFG NRW Gebühren zu erheben. Die Gebühren belaufen sich auf mindestens 70 €. Abschließend können die Gebühren jedoch erst nach Bearbeitung der Anfrage beziffert werden. Nach § 11 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die auf Grund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Das Tätigwerden der Behörde aufgrund eines Informationszugangsantrages soll nach dem gesetzgeberischen Willen für den Antragsteller grundsätzlich kostenpflichtig sein. Ihrem Anliegen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetztes NRW zu fordern, jedoch die dort fest geschriebenen Gebühren nicht zahlen zu wollen, kann ich nicht entsprechen. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, da Ihre Anfragen regelmäßig zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand (§ 11 IFG NRW in Verbindung mit Anlage 1 zur VerwGebO, Tarifstelle 1.2) führen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielleicht könnten Sie mir verraten, wie die Bezirksmappe Nippes konkret vorhanden …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #211221 Bezirksmappe Nippes [#223953]
Datum
30. Juni 2021 10:35
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielleicht könnten Sie mir verraten, wie die Bezirksmappe Nippes konkret vorhanden ist. Sind es mehrere PDF-Dateien, die nach Themen in verschiedenen Ordnern liegen? Oder vielleicht in einer Datenbank hinterlegt? Sind hier Metadaten miterfasst, wie beispielsweise das Eingangsdatum oder vergleichbares? Der Inhalt wird irgendwie sortiert oder gar sortierbar sein. Ferner, wie kann ein Übersenden eines Dokumentes, welches bereits digital vorliegt, einen Aufwand im Wert von 70 Euro verursachen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223953/

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in ich verweise hinsichtlich Ihren Fragen auf meine Emails vom 28.06.2021. Die Dokumente wurde…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
#211221 Bezirksmappe Nippes [#223953]
Datum
30. Juni 2021 11:20
Status
image001.png
5,4 KB


Sehr Antragsteller/in ich verweise hinsichtlich Ihren Fragen auf meine Emails vom 28.06.2021. Die Dokumente wurden eingescannt und teilweise nach Themen und Örtlichkeit sortiert. Gerne lasse ich Ihre Fragen hinsichtlich der Metadaten auch durch unsere IT Abteilung prüfen. Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass dies nur den Vorbereitungsaufwand steigert. Nach § 11 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die auf Grund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Wie sich aus dem Vergleich der Tarifstellen der Anlage 1 zur VerwGebO ergibt, kommt es für die Einschätzung einer schriftlichen Auskunft auf den hierfür notwendigen Verwaltungsaufwand an. Voraussetzung für eine Erhebung von Kosten in Form oder Gebühren oder Auslagen ist eine Amtshandlung, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen wird. Die Begriffsbestimmung der Amtshandlung kann aus der Gebührenordnung NRW übernommen werden. Eine Amtshandlung liegt dann vor, wenn die Behörde im Rahmen ihre Zuständigkeit einen Verwaltungsakt erlassen darf. Die positive Bescheidung Ihres IFG Antrages stellt regelmäßig einen Verwaltungsakt dar. Selbst wenn Sie der Meinung wären, dass die Antragsgewährung keinen Verwaltungsakt darstellt, würde dies am Gebührenerhebungsrecht nichts ändern. Denn auch das schlicht-hoheitliche Tätigwerden ist als Amtshandlung anzusehen. Die Gebühren belaufen sich auf mindesten 70 €, da die Sachbearbeitung der Anfragen nach dem IFG NRW im Verkehrsdienst grundsätzlich mindestens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen. Der im Runderlass des Ministeriums des Innern(- 14-36.08.06 -) vom 17. April 2018, empfohlene Stundensatz für die Laufbahngruppe 2.1 liegt bei 70€. Schon jetzt liegt eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Stunde vor. Da das von Ihnen, nicht näher bezeichnete Dokument, digital versendet wird, wird jedoch von der Erstattung von Auslagen nach § 3 VerwGebO abgesehen. Mit freundlichen Grüßen